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Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt
Ausgabe 2/2024
Aktuelles aus der Stadt
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Interkommunale Vereinbarung zur Nutzung der Schwimmbäder verlängert

Oberbürgermeister Armin Schenk (2.v.l.) unterzeichnet gemeinsam mit Christian Dubiel (Geschäftsführer der BSG), Steffi Syska (Bürgermeisterin der Stadt Sandersdorf-Brehna), Hannes Loth (Bürgermeister der Stadt Raguhn-Jeßnitz) und Matthias Egert (Bürgermeister der Stadt Zörbig) die interkomunale Vereinbarung zur Nutzung der Schwimmbäder und dem Irrgarten für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren.

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit haben die Städte Bitterfeld-Wolfen, Sandersdorf-Brehna, Zörbig und Raguhn-Jeßnitz die Vereinbarung mit der Bäder- und Servicegesellschaft (BSG) am 16. Januar verlängert und erweitert. Diese sieht vor, dass die aktiven Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr, die Mitglieder der aktiven Kinder- und Jugendfeuerwehren sowie die aktiven Rettungskräfte der Wasserwehren plus je einer Begleitperson kostenlosen Eintritt in kommunale Bäder haben. Neben den von der BSG betriebenen Familien- und Freizeitbad „Woliday“ und dem Sportbad „Heinz Deininger“ kann auch das Freibad in Roitzsch genutzt werden. Neu ist, dass die Kameradinnen und Kameraden in 2024 nun auch kostenlosen Zugang zum Irrgarten in Altjeßnitz erhalten.

Hintergrund: Mit der in 2023 getroffenen Vereinbarung ist das seit Jahren ausgegebene „Dankeschön-Ticket“, das sich in den letzten Jahren bereits in Bitterfeld-Wolfen etabliert hat, abgelöst und zunächst um Sandersdorf-Brehna und Zörbig erweitert worden. „Im Zeitraum vom 1. Juni bis 31. Dezember 2023 haben die Bitterfeld-Wolfener Bäder dadurch insgesamt 1.920 zusätzliche Nutzungen verzeichnet“, sagt Bitterfeld-Wolfens Oberbürgermeister Armin Schenk und spricht in diesem Zusammenhang von einem „großen Erfolg“. Die Vereinbarung sei für alle Seiten eine Win-Win-Situation. „Einerseits schaffen wir Anreize für das Ehrenamt bzw. können unseren Dank gegenüber den Kameradinnen und Kameraden ausdrücken, dass sie sich in unser Gemeinwesen einbringen. Andererseits beteiligen sich die Kommunen auch finanziell an der Kooperation, so dass auch die Bäder- und Servicegesellschaft partizipiert.“

Aus diesen Gründen habe man sich gemeinschaftlich mit der Bäder- und Servicegesellschaft dazu entschlossen, die Vereinbarung um ein Jahr zu verlängern und in Rücksprache mit Raguhn-Jeßnitz um den Irrgarten in Altjeßnitz zu erweitern. Zur Kompensation für die kostenfreie Nutzung der Bäder in Bitterfelder und Wolfen verpflichtet sich jede der genannten Kommunen zur Zahlung eines einmaligen pauschalen Zuschusses an die BSG.

Stab Öffentlichkeitsarbeit/Marketing