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Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt
Ausgabe 2/2025
Aktuelles aus der Stadt
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Interkommunale Vereinbarung zur kostenlosen Nutzung der Schwimmbäder und des Irrgartens für Rettungskräfte wird verlängert

Hannes Loth (Bürgermeister Stadt Raguhn-Jeßnitz), Matthias Egert (Bürgermeister Stadt Zörbig), Steffi Syska (Bürgermeisterin Stadt Sandersdorf-Brehna), Oberbürgermeister Armin Schenk, Christian Puschmann und Christian Dubiel (beide Geschäftsführer der BSG mbH, v.l.n.r.) unterzeichneten die Verlängerung der Interkommunalen Vereinbarung.

Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit haben die Städte Bitterfeld-Wolfen, Sandersdorf-Brehna, Zörbig und Raguhn-Jeßnitz die Vereinbarung mit der Bäder- und Servicegesellschaft (BSG) am 17. Januar verlängert. Diese sieht vor, dass die aktiven Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr, die Mitglieder der aktiven Kinder- und Jugendfeuerwehren sowie die aktiven Rettungskräfte der Wasserwehren plus je einer Begleitperson kostenlosen Eintritt in kommunale Bäder haben. Neben den von der BSG betriebenen Familien- und Freizeitbad „Woliday“ und dem Sportbad „Heinz Deininger“ können auch die Freibäder in Roitzsch und Zörbig sowie der Irrgarten in Altjeßnitz kostenlos besucht werden.

Hintergrund: Mit der in 2023 getroffenen Vereinbarung ist das „Dankeschön-Ticket“ abgelöst und um Raguhn-Jeßnitz, Sandersdorf-Brehna und Zörbig erweitert worden. „Im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 haben die Bitterfeld-Wolfener Bäder dadurch insgesamt zusätzliche 4.600 Nutzungen verzeichnet“, sagt Bitterfeld-Wolfens Oberbürgermeister Armin Schenk und spricht in diesem Zusammenhang von einem „großen Erfolg“. Die Vereinbarung sei für alle Seiten eine Win-Win-Situation. „Einerseits schaffen wir Anreize für das Ehrenamt bzw. können unseren Dank gegenüber den Kameradinnen und Kameraden ausdrücken, dass sie sich in unser Gemeinwesen einbringen. Andererseits beteiligen sich die Kommunen auch finanziell an der Kooperation, so dass auch die Bäder- und Servicegesellschaft partizipiert.“

Aus diesen Gründen habe man sich gemeinschaftlich mit der Bäder- und Servicegesellschaft und den genannten Nachbarkommunen dazu entschlossen, die Vereinbarung um ein weiteres Jahr zu verlängern. Zur Kompensation für die kostenfreie Nutzung der Bäder in Bitterfelder und Wolfen verpflichtet sich jede der genannten Kommunen zur Zahlung eines einmaligen pauschalen Zuschusses an die BSG.

Stab Öffentlichkeitsarbeit/Marketing