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Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt
Ausgabe 3/2023
Stadt Bitterfeld-Wolfen
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Handlungsempfehlungen bei Sichtung eines Wolfes oder eines Nutztierrisses

Wolf-Experte Michael Unger gibt Informationen zur Wolfspopulation.

Der Ausschuss für Recht, Ordnung, Verkehr und Bürgeranfragen tagte am 7. Februar im Ratssaal des Rathauses in Wolfen. Im öffentlichen Teil stellte Michael Unger, Nutztierrissbegutachter und Mitarbeiter des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, das Tätigkeitsbild und die Zuständigkeit des Wolfskompetenzzentrums Iden vor. Es wurde als zentrale Einrichtung für das staatliche Wolfsmanagement in Sachsen-Anhalt eingesetzt, um die natürliche Wiederansiedlung des Wolfes im Land fachlich zu begleiten. Die zentralen Aufgaben gemäß seiner „Leitlinie Wolf“ umfassen die Nutztierrissbegutachtung, die Herdenschutzberatung, die Öffentlichkeitsarbeit und vor allem das Monitoring – also die Bestandsaufnahme.

Durch stetiges Monitoring des Wolfskompetenzzentrums Iden ist belegbar, dass seit 2008 Wölfe in Sachsen-Anhalt gesichtet wurden. Wölfe leben in Familienverbänden – sogenannte „Rudel“ mit Vatertier, Muttertier, Jährlinge und Welpen. Der Experte sprach unter anderem von existierenden Rudeln nördlich, südlich und östlich vom Muldestausee. Ausgewachsene Tiere leben in der Regel scheu und zurückgezogen, aber Welpen oder Jährlinge, also die Welpen aus dem vergangenen Jahr, zeigen sich hin und wieder. Bei Sichtung sollten bestimmte Handlungsempfehlungen umgesetzt werden:

Wie verhalte ich mich als Bürgerin und Bürger, wenn ich einen Wolf sehe?

Im Fall einer Begegnung – außerhalb oder in Ortschaften – sollte man nicht auf den Wolf zugehen, ihn nicht anlocken oder füttern. Wer zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs ist, bleibt am besten kurz stehen. Dann hat das Tier die Möglichkeit, die Anwesenheit des Menschen erst einmal wahrzunehmen und sich dann in Ruhe zurückzuziehen. Wer sich unwohl fühlt oder Angst hat, kann auch laut rufen oder in die Hände klatschen.

Wie verhalte ich mich als Hundehalter, wenn ich einen Wolf sehe?

Hunde sollten grundsätzlich in Wolfsgebieten angeleint sein. Es kann vorkommen, dass sich freilebende Wölfe für ihren Artgenossen, den Hund, interessieren. Jedoch haben die Tiere ihre natürliche Scheu vor Menschen nicht abgelegt. Der Hund sollte sich daher im direkten Einflussbereich des Menschen aufhalten. Darüber hinaus ist es laut § 28 LWaldG Landesnorm Sachsen-Anhalt verboten, „Hunde in der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen. Hunde sind in der Zeit vom 1. März bis 15. Juli anzuleinen.“

Wie verhalte ich mich als Finder eines Nutztierrisses – möglicherweise durch einen Wolf?

Bei Nutztierrissen wenden sich Tierhalterinnen und -halter bitte direkt an das Wolfskompetenzzentrum Iden (Tel.:03939 06-486), sodass umgehend eine Begutachtung vor Ort stattfinden kann. Nachts und an Wochenenden ist die Bereitschaft über die Notfallnummer für Nutztierrisse Tel. 0162 3133949 erreichbar. Überlebende Tiere sollten auf Verletzungen untersucht und ggf. tierärztlich versorgt werden. Ansonsten sollte alles so belassen werden, wie es vorgefunden wurde, Spuren nicht zertreten und auch Kadaver(teile) nicht eingesammelt werden. Hunde sollten nicht an die Kadaver gehen oder in der Umgebung herumlaufen, da dies die Auswertung erschweren kann.

Das WZI begutachtet den Rissverdacht innerhalb von 24 Stunden vor Ort und bespricht gegebenenfalls den Einsatz von Sofortschutzmaßnahmen, wie einem Notfall-Zaunset.

Ausführliche Hinweise bei Verdacht auf Nutztierrissen durch Wölfe erhalten Sie unter www.lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/wolfsmanagement/nutztierrisse.

Stab Öffentlichkeitsarbeit/Marketing