Hannes Loth (Bürgermeister der Stadt Raguhn-Jeßnitz), Christian Puschmann (Geschäftsführer der BSG mbH), Steffi Syska (Bürgermeisterin der Stadt Sandersdorf-Brehna), Matthias Egert (Bürgermeister der Stadt Zörbig) und Oberbürgermeister Armin Schenk, v.l.n.r.) unterzeichneten die Verlängerung der Interkommunalen Vereinbarung.
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit haben die Städte Bitterfeld-Wolfen, Sandersdorf-Brehna, Zörbig und Raguhn-Jeßnitz die Vereinbarung mit der Bäder- und Servicegesellschaft (BSG) am 13. Februar verlängert. Diese sieht vor, dass die aktiven Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr, die Mitglieder der aktiven Kinder- und Jugendfeuerwehren sowie die aktiven Rettungskräfte der Wasserwehren sowie je eine Begleitperson kostenlosen Eintritt in kommunale Bäder haben.
Neben den von der BSG betriebenen Familien- und Freizeitbad „Woliday“ und dem Sportbad „Heinz Deininger“ können auch die Freibäder in Roitzsch und Zörbig sowie der Irrgarten in Altjeßnitz kostenlos besucht werden.
Mit der in 2023 getroffenen Vereinbarung war das „Dankeschön-Ticket“ abgelöst und um Raguhn-Jeßnitz, Sandersdorf-Brehna und Zörbig erweitert worden. „Es lag damals der Gedanke zugrunde, den Kameradinnen und Kameraden für ihre Leistungen im Ehrenamt gemeinschaftlich zu Gute kommen zu lassen“, so Oberbürgermeister Armin Schenk.
Neu ist in diesem Jahr: Anlässlich des Ehrentages am 23. Mai, dem diesjährigen Pfingstsamstag, öffnet die Stadt Sandersdorf-Brehna das Roitzscher Freibad bei freiem Eintritt für alle Ehrenamtlich Tätigen. Die Stadt Zörbig wird das Freibad auch mit einer dreitätigen Feierlichkeit und freiem Eintritt für alle aktiven Rettungskräfte zum 23. Mai eröffnen.
In der Summe beläuft sich der Personenkreis der aktiven Rettungskräfte auf etwa 1.500 Personen. Im Jahr 2025 wurden die kostenfreien Freizeitangebote sehr gern angenommen. Dabei sind die Besucherzahlen kontinuierlich angestiegen: Etwa 6.200 Besuche von aktiven Kameradinnen und Kameraden sind zu verzeichnen.
Einerseits werden durch die Nutzung der Bäder und des Irrgartens Anreize für das Ehrenamt geschaffen, dass sich die Kameradinnen und Kameraden in das Gemeinwesen einbringen. Andererseits beteiligen sich die genannten Kommunen auch finanziell an der Kooperation, so dass auch die Bäder- und Servicegesellschaft partizipiert. Aus diesen Gründen hat sich die Stadt gemeinschaftlich mit der Bäder- und Servicegesellschaft und den genannten Nachbarkommunen dazu entschlossen, die Vereinbarung um ein weiteres Jahr zu verlängern. Zur Kompensation für die kostenfreie Nutzung der Bäder in Bitterfeld und Wolfen verpflichtet sich jede der genannten Kommunen zur Zahlung eines einmaligen pauschalen Zuschusses in Höhe von 9.000 Euro an die BSG.