Öffentliche Veranstaltungen dienen dem Gemeinschaftsleben und haben in vielerlei Hinsicht einen bedeutsamen Charakter. Egal ob kleine Dorffeste, Traditionsveranstaltungen, Veranstaltungen für Kinder, mit wenigen oder vielen Besuchern.
Wir möchten Ihnen einen Überblick verschaffen, was bei der Veranstaltungsanzeige zu beachten ist.
Im Jahr 2017 hat der Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen die Gefahrenabwehrverordnung über die Anzeigepflicht für Veranstaltungen beschlossen.
Gemäß § 1 liegt eine öffentliche Veranstaltung oder Vergnügung mit Musikaufführung oder eine vergleichbare Veranstaltung vor, wenn diese für jedermann zugänglich ist.
Diese Veranstaltungen sind spätestens 3 Wochen vor deren Beginn schriftlich bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen anzuzeigen.
Für die Anzeige sind folgende Angaben erforderlich: Name und Anschrift des Veranstalters, Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) des Verantwortlichen, Ort, Zeitdauer und Zweck der Veranstaltung, Musikart oder Art der Lautsprecheransagen und die Zahl der voraussichtlich zu erwartenden Gäste.
Nutzen Sie hierfür unser Formular, welches Sie auf der Homepage der Stadt Bitterfeld-Wolfen unter Rat & Verwaltung / Rathaus Online / Formulare Stadt / Bereich Allgemeine Ordnung finden.
Folgendes gilt es zu beachten:
Die Zustimmung des jeweiligen Eigentümers der Veranstaltungsfläche ist erforderlich und vorab einzuholen.
Prüfen Sie, ob für Ihre Veranstaltung eine Veranstalterhaftplichtversicherung abgeschlossen werden sollte.
Plakatierung, soweit erforderlich, ist beim SB Verkehr (hier: Sondernutzung) gesondert zu beantragen.
Straßensperrungen, die aufgrund der Durchführung einer Veranstaltung notwendig sind, sind für Gemeindestraßen mit weniger als 500 Veranstaltungsbesuchern bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen, SB Verkehr oder alle übrigen beim Landkreis Anhalt-Bitterfeld, rechtzeitig zu beantragen.
Erfolgt die Abgabe von Speisen und Getränken, ist die Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes nach § 2 Abs. 2 Gaststättengesetz LSA notwendig.
Haben Sie Fragen zum Thema „Anzeigepflicht von Veranstaltungen“ können Sie sich gerne an das Ordnungsamt der Stadt Bitterfeld-Wolfen wenden.