Oft stellt sich vielen Bürgern und Bürgerinnen die Frage, ob Traditions-, Lager- oder sonstige offene Feuer oder Grillen im Freien erlaubt sind. Die Fragen sind berechtigt, denn ein unsachgemäßer Umgang mit offenem Feuer kann immensen Schaden anrichten, sowie Streitereien und Geldbußen nach sich ziehen.
Ein Lagerfeuer ist ein offenes Feuer, das nicht von einem schützenden Behälter (Schale oder Feuerkorb) umschlossen ist.
Ob ein Feuer im Garten erlaubt ist, lässt sich nicht so leicht beantworten. Wollen Sie z. B. Grillen, ein Traditions- bzw. Lagerfeuer entfachen oder eine Feuerschale nutzen?
Grill-Feuer im Garten sind erlaubt, solange Sie den notwendigen Abstand zu brennbaren Materialien sowie den Nachbarn einhalten. Wer ein Traditions-, Lager- oder sonstiges offenes Feuer von über einem Meter Durchmesser entfachen möchte, muss eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Anlegens und des Unterhaltens von Traditions-, Lager- oder sonstigen offenen Feuern ähnlicher Größe bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen beantragen. Dieser Antrag hat mindestens 14 Tage vor Abbrennung schriftlich zu erfolgen. Der Antrag ist auf der Internetseite der Stadt Bitterfeld-Wolfen/Formulare im Sachbereich Allgemeine Ordnung/Gewerbe hinterlegt. Die Stadt Bitterfeld-Wolfen muss dem Lagerfeuer zustimmen. Näheres regelt die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Bitterfeld-Wolfen über offene Feuer und Grillen im Freien. Dort ist u. a. geregelt, dass bei ausgerufener Waldbrandgefahrenstufe 4 auf offenes Feuer zu verzichten ist.
Anders sieht es bei der Nutzung von Feuerschalen und Feuerkörben aus. Das Betreiben einer Feuerschale und Feuerkorbes im Freien ist erlaubt. Allerdings darf der Feuerschalendurchmesser nicht größer als ein Meter sein. Sie müssen aber die Rechte Ihres Nachbarn im Blick behalten. Sind Sie Mieter, verständigen Sie sich vorher mit Ihrem Vermieter. Wollen Sie Ihre Schale in einer Gartenkolonie aufstellen, lesen Sie die Vereinssatzung durch.
Allgemeine Hinweise für offene Feuer im Freien mit einer Feuerschale /-Korb:
Bei Fragen zu den Themen „Feuerstelle“ und das „Verbrennen von Gartenmaterial“ können Sie sich gerne an das Ordnungsamt der Stadt Bitterfeld-Wolfen wenden.