Gemäß § 130 Abs. 2 KVG LSA ist dem Stadtrat mit dem Entwurf der Haushaltssatzung ein Bericht über die unmittelbare und mittelbare Beteiligung an Unternehmen in einer Rechtsform des öffentlichen Rechts und des Privatrechts, an denen die Kommune mit mindestens 5 v. H. beteiligt ist, vorzulegen. Der Beteiligungsbericht ist im Stadtrat in öffentlicher Sitzung zu erörtern. Die Erörterung des Beteiligungsberichtes 2022 (Anlage zur Haushaltssatzung 2023 der Stadt Bitterfeld-Wolfen) erfolgte in der Sitzung des Stadtrates am 25.01.2023.
Der Beteiligungsbericht 2022 liegt für die Dauer von zwei Wochen ab Veröffentlichung bei der Stadt Bitterfeld-Wolfen, im Verwaltungssitz im Ortsteil Stadt Wolfen, Rathausplatz 1, 06766 Bitterfeld-Wolfen, Zimmer 328 und im Verwaltungssitz im Ortsteil Stadt Bitterfeld, Markt 7, 06749 Bitterfeld-Wolfen, Zimmer 311 zu den nachfolgend aufgeführten Sprechzeiten aus:
| Montag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch: | geschlossen |
| Donnerstag: | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag: | 9:00 - 12:00 Uhr |