Die Stadt Bitterfeld-Wolfen schreibt auf der Grundlage des § 63 Absatz 2 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) die im Wege der Direktwahl neu zu besetzende Stelle der/des hauptamtlichen
zum 6. März 2024 öffentlich aus. Die Amtszeit des derzeitigen Oberbürgermeisters endet am 5. März 2024.
Die kreisangehörige Stadt Bitterfeld-Wolfen liegt im Südosten des Landes Sachsen-Anhalt und ist durch den freiwilligen Zusammenschluss der Städte Bitterfeld und Wolfen sowie der Gemeinden Greppin, Holzweißig und Thalheim zum 1. Juli 2007 entstanden. Zum 1. September 2009 wurde die Gemeinde Bobbau in die Stadt Bitterfeld-Wolfen eingegliedert.
Die Stadt Bitterfeld-Wolfen ist geprägt durch eine besondere Symbiose aus Natur und Erholung sowie moderner Industrie auf engstem Raum. Mit ihren ca. 39.000 Einwohnern auf einer Fläche von ca. 8749 ha und den günstigen Verkehrsanbindungen bietet sie gute Voraussetzungen für eine zukunftsorientierte wirtschaftliche Entwicklung und zählt zu den führenden Industriestandorten Mitteldeutschlands. Darüber hinaus verfügt sie über ein vielfältiges Angebot an Einrichtungen zur Freizeitgestaltung und präsentiert sich mit der Goitzsche als Landschaftskunstprojekt als grüne Industriestadt am See.
Die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters findet am 24. September 2023, eine eventuelle Stichwahl findet am 8. Oktober 2023 statt.
Die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister wird gemäß § 61 KVG LSA für die Dauer von sieben Jahren in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bitterfeld-Wolfen gewählt und in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Das Amt der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters ist nach der Kommunalbesoldungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KomBesVO) in die Besoldungsgruppe B 4 eingestuft. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gezahlt.
Wählbar zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 21. Lebensjahr, aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet haben, die die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus auch nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Auf die Hinderungsgründe gemäß § 62 Abs. 2 KVG LSA wird hingewiesen.
Gemäß § 30 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) muss die Bewerbung für die Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister von mindestens 100 Wahlberechtigten der Stadt Bitterfeld-Wolfen persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Bewirbt sich der Amtsinhaber erneut, so ist er nach § 30 Abs. 3 Satz 3 KWG LSA von der Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die von einer Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 Satz 1 KWG LSA entsprechend, wenn für die Bewerberinnen und Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde.
Die Wählbarkeit der Bewerberin/des Bewerbers ist von der Einwohnermeldebehörde ihres/seines Wohnortes zu bestätigen (Wählbarkeitsbescheinigung).
Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben mit der Bewerbung eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8b der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt (KWO LSA) abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Alle amtlichen Vordrucke bzw. benötigten Formblätter für die Bewerbung stellt das Hauptamt der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Rathausplatz 1, Zimmer 019 in 06766 Bitterfeld-Wolfen kostenfrei zur Verfügung. Die Formulare können auch auf der Homepage der Stadt Bitterfeld-Wolfen (www.bitterfeld-wolfen.de) heruntergeladen werden.
Die Bewerbung muss enthalten:
Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung und endet am Montag, dem 28. August 2023, 18:00 Uhr. Bewerbungen können innerhalb dieser Frist schriftlich eingereicht und zurückgenommen werden. Später eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.
Die Bewerbungen sind schriftlich unter dem Kennwort „Oberbürgermeister(in)wahl“ bei der
Stadt Bitterfeld-Wolfen
Stadtwahlleiter
Rathausplatz 1
06766 Bitterfeld-Wolfen
einzureichen.
Bitterfeld-Wolfen, 29.03.2023