Stadt- und Tourismusinformation Bitterfeld-Wolfen wurde mit dem roten "i" des DTV ausgezeichnet in Abwesenheit von Stefanie Pötzsch (Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt, 3.v.l.), Lars-Jörn Zimmer (MdL, Mi.), Heike Krauel (Bürgermeisterin, 2.v.l.), Joachim Teichmann (Leiter des Amtes für Bildung/Kultur/Soziales, r.), Gabriela Schulze (Sachbereichsleiterin Kultur/Tourismus, 3.v.r.), Jutta Zacharias Lange (hält die Auszeichnung, Mi.) und Silke Gräfe (Mitarbeiterinnen der Stadt- und Tourismusinformation, li.) sowie Klaus Suchantke (2.v.r.) und Peter Dürrschmidt (4.v.r.) vom "Goitzsche Info-Point".
Der Deutsche Tourismusverband e. V. (DTV) hat die Stadt- und Tourismusinformation von Bitterfeld-Wolfen am 13. März offiziell mit der i-Marke ausgezeichnet. Das rote Hinweisschild mit dem charakteristischen „i“ weist Informationsstellen für Touristen und Urlauber aus, die eine sehr gute Beratungsqualität, umfangreiche touristische Informationen und zusätzliche Dienstleistungen für Gäste bieten. Die Servicestandards für die i-Marke hat der DTV bundesweit festgelegt.
In Bitterfeld-Wolfen überprüfte der DTV zunächst, ob die Stadt- und Tourismusinformation die 14 Mindestkriterien erfüllt. So muss unter anderem das Personal qualifiziert sein und eine Weiterbildung in den vergangenen zwei Jahren absolviert haben. Vor allem geht es um den Service: Die Stadt- und Tourismusinformation hat beispielsweise kostenlose touristische Grundinformationen über den Ort und die Region bereitzuhalten.
Nach der Erfüllung dieser Grundvoraussetzungen folgte für Bitterfeld-Wolfen ein umfassender Qualitätscheck vor Ort. Genau 40 Kriterien stehen auf der Prüfliste: So lassen sich die Außenanlage und die räumliche Ausstattung der Stadt- und Tourismusinformation detailliert analysieren. Beim Informationsangebot wird überprüft, ob es lokale oder regionale Tourist-Cards, ÖPNV-Angebote für Touristen gibt und ob die Gäste wichtige Informationen zu Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen erhalten. Die Prüfer kontrollieren auch den personellen Service, also ob beispielsweise die Betreuung ausländischer Gäste durch die ständige Präsenz von mindestens einer Person für Auskünfte in englischer Sprache gewährleistet ist.
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