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Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt
Ausgabe 5/2025
Aktuelles aus der Stadt
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Digitale Lichtbilder für die Beantragung von Personaldokumenten ab 1. Mai 2025

Neues Gerät für den Fingerabdruckscan sowie zur Gesichtsbild- und Unterschriftenerfassung als Tisch-Aufbau

Am 1. Mai 2025 tritt das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen in Kraft. Danach dürfen biometrische Passfotos nur noch direkt in den Behörden oder in zertifizierten Fotostudios digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden. Die neuen Vorgaben sollen die Gefahr von Fälschungen und Manipulationen verhindern.

Die Stadt Bitterfeld-Wolfen wird zukünftig die PointID-Systeme der Bundesdruckerei zur Verfügung stellen, so dass die Lichtbilder direkt in der Meldebehörde aufgenommen werden können. Für den Service wird der Sachbereich Meldewesen eine Gebühr von 6,00 Euro, nach gesetzlichen Vorgaben, pro Aufnahme erheben. Die Aufnahmen dienen ausschließlich der behördlichen Verarbeitung und stehen weder in digitaler noch in gedruckter Form zur Weitergabe zur Verfügung. Außerdem ist es möglich, digitale Lichtbilder bei einem privaten Fotodienstleister erstellen zu lassen.

Der Auftrag an die Bundesdruckerei zur Bereitstellung der PointID Systeme wurde bereits im Mai 2024 ausgelöst. Jedoch kam es bei der Bundesdruckerei zu Lieferengpässen, so dass nicht gewährleistet ist, dass die Meldebehörde am 01.05.2025 mit entsprechender Technik ausgestattet sein wird. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat entschieden, in Ausnahmefällen die Akzeptanz papiergebundener Lichtbilder über den 01.05.2025 hinaus und zunächst bis zum 31.07.2025 weiter zu erlauben.

Sachbereich Meldewesen