Der Fachdienst Jagd- und Waffenrecht der Landkreisverwaltung hat dem Stadtjäger Harald Eisenmann eine Erlaubnis zur beschränkten Jagdausübung auf Schwarzwild im befriedeten Bezirk erteilt. Befristet bis zum 30.06.2023, jeweils täglich in der Zeit von 20:00 Uhr bis 06:00 Uhr, dürfen im befriedeten Gebiet der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Gemarkung Bitterfeld, auf bestimmten, ausgewiesenen Flächen im Bereich Robert-Grießbach-Straße/Mühlenweg Wildschweine bejagt und entnommen werden. Weitere Flächen auf diesem Gebiet sind gemäß der Erlaubnis der Chemiepark Bitterfeld-Wolfen GmbH erst ab dem 19.04.2023 zu bejagen. Die Erlaubnis beinhaltet zudem Sicherheitsauflagen.
Die Erlaubnis wurde zunächst nur für die genannten Bereiche erteilt. Die entsprechenden Zustimmungen der Grundstückseigentümer liegen hier vor. Der Landkreis bemüht sich um weitere, noch ausstehende, Zustimmungen von Grundstückseigentümern. Die Zustimmung der jeweiligen Grundstückseigentümer ist zwingende Voraussetzung eine beschränkte Jagdausübung in befriedeten Bezirken.