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Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt
Ausgabe 8/2023
Stadt Bitterfeld-Wolfen
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Gewässerunterhaltung leicht erklärt

Ausheben des Grabens

Die Freihaltung von Gewässern ist oft mit zusätzlichen Aufwendungen verbunden.

Immer wieder wird die Gewässerunterhaltung im Stadtgebiet Bitterfeld-Wolfen kritisch hinterfragt. Den Fließgewässern Strengbach, Fuhne, Brödelgraben oder Leine um nur ein paar zu benennen, wird eine mangelnde Unterhaltung durch den Unterhaltungsverband von Anlieger nachgesagt. Forderungen nach einer sichtbaren Wasserfläche in Fließgewässern bis hin zur zwingenden Notwendigkeit des Gewässerausbaus zur Vermeidung von Hochwasser werden hörbar. Doch Gewässerunterhaltung gehört zu komplexeren Maßnahmen zur Gestaltung, Erhaltung und Förderung einer ökologischen Entwicklung unserer unmittelbaren Umwelt. Um hier jedoch einmal leichtverständlich Gewässerunterhaltung zu erklären, soll im nachfolgenden Text auf die Angabe von Gesetzestexten aus dem Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt, dem Naturschutzgesetz oder dem Wasserhaushaltsgesetz verzichtet werden.

Die Gewässerunterhaltung ist von den Anliegern am Gewässer zu dulden und soll sicherstellen, dass anfallendes und eingeleitetes Oberflächenwasser durch die Fließgewässer ordnungsgemäß abgeleitet werden kann. Hierzu erfolgen regelmäßige Pflegearbeiten an den Uferböschungen sowie im Bereich der Gewässersohle. Dabei erfolgt meist maschinell eine Mahd des Aufwuchses und die Beseitigung von Abflusshindernissen. In innerörtlichen Bereichen wird die Gewässerunterhaltung wegen vorhandener Zäune, Mauern oder auch Hecken in Handarbeit erledigt. Auch der Unrat, der nicht ins Gewässer gehört, ist dabei Ziel von Maßnahmen. Bis auf wenige Ausnahmen verbleibt das Mähgut am Ufer und verrottet an der Ablagerungsstelle, meist an der Böschungsoberkante. Dies ist unbedenklich und führt zu keiner dauerhaften Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten.

Schwieriger wird es mit der Freihaltung von Abschnitten, die durch bauliche Anlagen jeglicher Art (Überfahrten, Durchlässe etc.) nur eingeschränkt unterhalten werden können. Oder bei Gewässerabschnitten, die durch Zäune abgegrenzt und somit nicht erreichbar für den Unterhaltungsbetrieb sind. Hier wird in Handarbeit die Pflegeleistung erbracht. In wenigen Abschnitten kann gar keine Gewässerunterhaltung erfolgen. Die durch diese Hindernisse zusätzlich entstehenden Aufwendungen (Mehrkosten) für die Gewässerunterhaltung werden den jeweiligen Eigentümern direkt auferlegt.

Ein jeder Grundstückseigentümer und Anlieger an einem Gewässer, welches unterhalten werden muss, sollte dafür Sorge tragen, dass eine maschinelle Gewässerunterhaltung durchgeführt werden kann. Komposter, die Lagerung von Baumaterialien oder die Errichtung von Zäunen bis an das Gewässer, erschweren oder verhindern die Gewässerunterhaltung. Zum eignen Schutz und Interesse sollte jeder selbst darauf achten, dass eine maschinelle Gewässerunterhaltung ermöglicht werden kann.

Die Gewässerunterhaltung ist eine wiederkehrende jedoch nicht zwangsläufig jährliche Pflegeaufgabe. In Abhängigkeit vom Wachstum und vom Abflussverhalten des Gewässers, kann es regionale Unterschiede in der Unterhaltungshäufigkeit geben. Für die Fließgewässer im Stadtgebiet wird mindestens 1mal jährlich eine Gewässerunterhaltung durchgeführt. Während der Hauptvegetationszeit erfolgt zum Schutz der Natur keine Gewässerunterhaltung.

Die Erfahrungen der letzten 10 Jahre bezogen auf das veränderte Niederschlagsaufkommen und das Absinken des Grundwasserstandes führten zu einer noch anhaltenden Diskussion, dass neben der gefahrlosen Ableitung des Niederschlagswassers über ein Fließgewässer mehr und mehr die Rückhaltung von anfallendem Niederschlag in der Fläche und damit der Versickerung mehr Raum eingeräumt werden muss, um die Dürresymptomen in der Landschaft entgegen zu wirken und unsere unmittelbare Umwelt zu erhalten. Auch wenn die Stadt Bitterfeld-Wolfen über eine Reihe von Dorfteichen, Fließgewässern oder auch Tagebaurestlöchern gefüllt mit Wasser verfügt, sind Niedrigwasserereignisse in Fuhne und Strengbach keine Seltenheit mehr. Trockenfallende ehemalige Fließgewässer sind auch Ausdruck der Veränderungen der klimatischen Rahmenbedingungen unserer Umwelt. Mit einer sinnvollen Verbindung zwischen Abfluss und Rückhaltung an einem Gewässer, wird ein wesentlicher Beitrag zur Gesunderhaltung der Natur und gegen die Austrocknung geleistet.

Fragen, Anregungen und Hinweise können bei der jährlichen Gewässerschau persönlich dargelegt werden. Die Termine für diese werden im Vorfeld ortsüblich bekannt gegeben.

Sachbereich Öffentliche Anlagen