Am 19. Juni beginnt der grundhafte Ausbau des Fuhnewegs im Ortsteil Stadt Wolfen (Steinfurth). Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Gemeinschaftsvorhaben der Stadt Bitterfeld-Wolfen, des Abwasserzweckverbandes (AZV) „Westliche Mulde“ und der Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 1,15 Millionen Euro. Der Ausbau soll voraussichtlich im Juli 2024 abgeschlossen sein.
Die Umsetzung und Finanzierung des grundhaften Straßenausbaus inklusive neuer Straßenbeleuchtung erfolgt durch die Stadt Bitterfeld-Wolfen. Der Verkehrsflächenvollausbau der bislang unbefestigten und knapp 200 Meter langen Fläche einschließlich Grundstückzufahrten und Zuwegungen beginnt mit dem Anschluss an den Triftweg im Süden des Planungsgebietes. Von dort verläuft die Trasse in nordwestlicher Richtung bis zur Straße „In den Pusseln“.
Der Ausbau erfolgt als Mischverkehrsfläche. Diese wird überwiegend in Asphaltbauweise (4,35 Meter breit) mit mittiger Muldenrinne (Kleinpflaster, Naturstein) hergestellt und mit Betonrundbord eingefasst. Die restliche Mischverkehrsfläche wird bis zu den Grundstücksgrenzen bzw. Grundstückseinfriedungen mit Natursteinkleinpflaster befestigt. Die Grundstückszufahrten/-zuwegungen werden ebenfalls bis zu diesen Grenzen ausgebaut und mit Betonpflaster befestigt. Als zusätzliche Elemente zur Verkehrsberuhigung werden gepflasterte und mit Rundbord eingefasste Einengungen der Asphaltfläche ausgebildet.
Der AZV „Westliche Mulde“ realisiert im Fuhneweg einen Mischwasserkanal inklusive der Hausanschlüsse. Neben dem Schmutzwasser wird über diesen Kanal auch das im Bereich der befestigten Verkehrsflächen anfallende Niederschlagswasser abgeleitet.
Durch die Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen mbH werden die Trink- und Löschwasserleitung neu verlegt sowie die Gasleitung und Elektroversorgung erneuert. Dies gilt auch für die dazugehörigen Hausanschlüsse.
Der Straßenbau erfolgt unter Vollsperrung. Mit den Anwohnern wurde bereits eine Anliegerversammlung durchgeführt.
Nach Fertigstellung wird der Fuhneweg als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Dies bedeutet, dass die gemeinsame Verkehrsfläche von Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrzeugen gleichberechtigt genutzt werden kann und Fahrzeuge nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen.