Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
zur Durchführung der Oberbürgermeisterwahl am 24. September 2023 sowie einer eventuell stattfindenden Stichwahl am 8. Oktober 2023 werden wieder für die Wahllokale/Briefwahllokale Wahlhelfer benötigt.
Beisitzer im Wahlvorstand kann jede wahlberechtigte Person werden. Sie sollte gewissenhaft und zuverlässig sein. Sie werden im Wahllokal von erfahrenen Mitgliedern des Wahlvorstandes eingewiesen.
Die Wahllokale sind in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgt die Auszählung der abgegebenen Stimmen.
Wahlbewerber und Vertrauenspersonen können nicht als Wahlhelfer eingesetzt werden.
Wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen und Interesse an einem Einsatz als ehrenamtlicher Wahlhelfer haben, können Sie Ihre Bereitschaft zur Teilnahme dem Hauptamt, Sachbereich zentrale Dienste der Stadt Bitterfeld-Wolfen mitteilen.
Ansprechpartner sind:
Frau Scholz, Tel.: 03494 6660211
E-Mail: yvonne.scholz@bitterfeld-wolfen.de
und
Frau Nase, Tel.: 03494 6660217
E-Mail: gabriele.nase@bitterfeld-wolfen.de
Gemäß § 9 der Kommunalwahlordnung für das Land Sachsen-Anhalt erhält jeder Wahlhelfer ein Erfrischungsgeld in Höhe von 20,00 €.
Mit freundlichen Grüßen