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Bitterfeld-Wolfener Amtsblatt
Ausgabe 9/2023
Stadt Bitterfeld-Wolfen
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Pressemitteilung der Stadt Bitterfeld-Wolfen zum Ausgang des Revisionsverfahrens in der gegen die Planung der Stadt Bitterfeld-Wolfen im Bereich Thalheimer Straße/Damaschkestraße im Ortsteil Stadt Wolfen gerichteten Normenkontrollsache

Die Presse hatte in den zurückliegenden Jahren mehrfach darüber berichtet, dass die vom Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen am 30. Mai 2018 beschlossene Satzung über die Verlängerung einer am 08. Juni 2016 zum Bebauungsplan 02-2016wo „Gewerbegebiet Thalheimer Straße/Damaschkestraße“ erlassenen Veränderungssperre auf Antrag eines im Ortsteil Stadt Wolfen im UNIkum ansässigen Unternehmens in einem Normenkontrollverfahren verwaltungsgerichtlich überprüft wird. Im Zuge dessen sah sich die Stadt Bitterfeld-Wolfen mit massiven Vorwürfen einer unzulässigen Verhinderungsplanung, planerischer Winkelzüge und Tricksereien konfrontiert.

Nachdem das Oberverwaltungsgericht Magdeburg in einem früheren Normenkontrollverfahren bereits die Wirksamkeit der Satzung über die Veränderungssperre festgestellt hatte, bestätigte es in diesem zweiten Normenkontrollverfahren mit seinem Urteil vom 18. November 2020 - 2 K 68/18 - auch die Wirksamkeit der Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre.

Infolge einer Nichtzulassungsbeschwerde des im Verfahren unterlegenen Unternehmens ließ das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 27. Oktober 2021 die Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zu. Die Revision sollte der Klärung der Frage dienen, welche Anforderungen an die Ersatzbekanntmachung der Verlängerung einer Veränderungssperre zu stellen sind.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem unter dem Aktenzeichen 4 CN 9/21 geführten Revisionsverfahren das mit der Revision angefochtene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg vom 18. November 2020 auf Rechtsfehler überprüft. Im Ergebnis hat es mit seinem Urteil vom 25. April 2023 die Revision zurückgewiesen und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Magdeburg bestätigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Rahmen der Urteilsverkündung insbesondere klargestellt, dass die Ersatzbekanntmachung der Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre dem damit verfolgten Hinweiszweck genügt hat und dass das Oberverwaltungsgericht Magdeburg auch die materiell-rechtlichen Anforderungen an die Veränderungssperre und ihre Verlängerung auf der Grundlage der in der Rechtsprechung geklärten Maßstäbe geprüft und zu Recht bejaht hat.

Damit ist das gegen die Planung der Stadt Bitterfeld-Wolfen gerichtete Verfahren, das mit der Antragstellung im Juli 2018 begonnen und einen Zeitraum von fast fünf Jahren in Anspruch genommen hat, abgeschlossen. Auch wenn das Bebauungsplanverfahren für das Gewerbegebiet Thalheimer Straße/Damaschkestraße vom Stadtrat der Stadt Bitterfeld-Wolfen zwischenzeitlich noch vor dem eigentlichen Erlass des Bebauungsplans beendet wurde, steht somit fest, dass die gegen die Stadt Bitterfeld-Wolfen wegen ihrer Planung erhobenen Vorwürfe unbegründet waren.

Bitterfeld-Wolfen, den 20.06.2023

gez. Armin Schenk
Oberbürgermeister