Der Landkreis Anhalt-Bitterfeld als untere Wasserbehörde erlässt auf der Grundlage des § 100 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) folgende
Geltungsbereich:
Die Allgemeinverfügung gilt für alle Gewässer Landkreis Anhalt-Bitterfeld, die den wasserrechtlichen Vorschriften unterliegen.
Beschränkungen/Verbot von Wasserentnahmen:
| 1. | Jegliche Wasserentnahmen durch technische Hilfsmittel, z. B. Pumpvorrichtungen, aus Oberflächengewässern im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs werden untersagt. |
| 2. | Jegliche Wasserentnahmen durch technische Hilfsmittel, z. B. Pumpvorrichtungen, aus Oberflächengewässern im Rahmen von wasserrechtlichen Erlaubnissen werden ebenfalls untersagt. |
| 3. | Alle Wasserentnahmen aus Brunnen werden in der Zeit von 10 bis 18 Uhr zur Bewässerung untersagt. Dies gilt für landwirtschaftliche Kulturen und Gartenkulturen, öffentliche und private Grünflächen sowie Sportanlagen, wie Rasen-, Tennis- oder Golfplätze. Dies gilt auch für Wasserentnahmen aus privaten Gartenbrunnen und für o. g. Bewässerung, für die eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. |
| 4. | Ausgenommen von den unter Nr. 1 und 2 aufgeführten Verboten sind Wasserentnahmen, die so erfolgen, dass eine entnommene Wassermenge zeitnah ohne negative Beeinträchtigung der Wasserbeschaffenheit rückgeführt (Kieswäschen) wird. Bestehen Zweifel, ob die Entnahme unter diese Ausnahmeregelungen fällt, ist die Entnahme mit dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld als untere Wasserbehörde abzustimmen. |
| 5. | Ausgenommen von den unter Nr. 3 aufgeführten Einschränkungen sind die Betreiber von Bewässerungsanlagen, die ihre Kulturen ausschließlich mit Tröpfchenbewässerung bewässern. |
| 6. | Diese Verfügung behält ihre Gültigkeit bis einschließlich 30.09.2026 oder bis auf Widerruf durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld als untere Wasserbehörde. |
| 7. | Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet. |
| 8. | Diese Verfügung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung, also ab 11.07.2026, in Kraft. |
Die vollständige Verfügung ist auf der Internetseite des Landkreises unter https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/sonstige-bekanntmachungen.html zu finden.