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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schönwölkau
Ausgabe 1/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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zur 9. öffentlichen Sitzung im Jahr 2022

des Gemeinderates der Gemeinde Schönwölkau

am 8. Dezember 2022 im Roten Salon der Gaststätte Badrina

Tagesordnung:

1.

Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung und des Protokolls der letzten Sitzung

2.

Bürgerfragestunde

3.

Anfragen der Gemeinderäte

4.

Beschluss der Satzung zur 3. Änderung der Satzung der Gemeinde Schönwölkau für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 20. März 2006

5.

Beschlüsse zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen

5.1.

Baubetriebshof – Haltung von Fahrzeugen – Unterhaltung

5.2.

Brandbekämpfung – Ehrenamtliche Tätigkeit

5.3.

Sporthalle Wölkau – Unterhaltung

5.4.

Wohnungen - Unterhaltung

5.5.

Gemeindestraßen – Unterhaltung

5.6.

Grün- und Parkanlagen - Unterhaltung

5.7.

Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen – Gewerbesteuerumlage

5.8.

Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen – Zuweisungen und Zuschüsse an erfüllende Gemeinde der VWG (Krostitz)

6.

Beschluss zur teilweisen Verwendung der pauschalen Zuweisung für Instandsetzungs-, Erneuerungs- und Erstellungsmaßnahmen an Straßen und Radwegen gem. § 17 Abs. 1 Nr. 2 SächsFAG

7.

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Haushaltsjahr 2022 – im Einzelfall bis 1.000,00 EUR

8.

Beschluss für die Erweiterung der baulichen Struktur oder der Nutzung der vorhandenen Räume in der Gellert – Grundschule

9.

Beschluss zum Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes der Gemeinden Rackwitz, Krostitz und Schönwölkau

10.

Beschluss zur Wahl eines weiteren Vertreters in die Schulkonferenz der Gellert – Grundschule Wölkau

11.

Information zum Abschluss einer Absichtserklärung zwischen einer Firma und der Gemeinde zum Anschluss an das Gigabreitbandnetz durch den Bau eines Glasfaserzugangsnetzes (FTTH – Fiber to the Home)

12.

Sonstiges

Nichtöffentlicher Teil:

13.

Bestätigung des Protokolls der nichtöffentlichen Sitzung vom 10. November 2022

14.

Sonstiges

TOP 1.

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau ist beschlussfähig.

TOP 2.

Es wird die Erneuerung des Spielplatzes in Luckowehna diskutiert.

TOP 3.

Er werden erneut die neuen Busrouten und die dadurch entstehenden Probleme ausführlich diskutiert sowie die Möglichkeit für jedes geborene Kind durch die Gemeinde einen Baum zu pflanzen, die Lieferung von Holz für den Backofen Hohenroda, die Ahndung von Schwarzbauten auf den Gewerbeflächen Badrina – Ost sowie die steigenden Energiekosten für die Gemeinde.

TOP 4.

Im Jahr 2006 wurde die Hundesteuersatzung neu gefasst. Damals betrug die Steuer für den ersten Hund 15,00 €, für den zweiten Hund 70,00 € und für jeden weiteren Hund 125,00 €. Bei der ersten Änderung der Satzung, wurde die Steuer ab dem 1. Januar 2010 für den ersten Hund auf 30,00 € erhöht. Die anderen Sätze verblieben, wie 2006 beschlossen.

2019 erfolgte eine weitere Erhöhung der Steuer ab dem 01. Januar 2020 für den ersten Hund von 30,00 auf 50,00 EUR, für den zweiten Hund von 70,00 € auf 100,00 € und jeden weiteren Hund (Zwingersteuer) von 70,00 € auf 150,00 €.

Der Ortschaftsrat Wölkau hat in seiner Sitzung am 03. November 2022 einstimmig beschlossen, den Gemeinderat zu bitten, mit Wirkung zum 1. Januar 2023, die Satzung zur Erhebung der Hundesteuer dahingehend zu ändern, dass die Steuer beim zweiten Hund von 100,00 EURO auf 200,00 EURO und bei jedem weiteren Hund von 150,00 EURO auf 300,00 EURO steigt.

Als Grund der Ortschaftsrat Wölkau die massiven Verunreinigungen in der Ortslage und dass speziell im Neubaugebiet Wölkau, die Zahl der Hunde enorm angestiegen ist.

Angesprochen von den Räten, wurden die fehlenden Kontrollen durch das Ordnungsamt Krostitz.

Beschluss Nr. 54/2022

Beschluss der Satzung zur 3. Änderung der Satzung der Gemeinde Schönwölkau für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 20. März 2006

Bei fünf Gegenstimmen und zwei Stimmenthaltungen mehrheitlich beschlossen.

TOP 5.1.

Der BM informiert, dass die Unterhaltung der Fahrzeuge des Bereiches Baubetriebshof der Gemeinde Schönwölkau bis zum 30.11.2022 bereits unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 56,0 TEUR umfasste. Umfassendster Betrag darunter war die grundhafte Instandsetzung des 12 Jahre alten Radladers im Wert von 18,7 TEUR. Dazu wurde ein Vergleichsangebot zwecks Neubeschaffung eingeholt und die Reparatur als wirtschaftlicher angesehen. Weiterhin war die umfassende Reparatur des MT3 Belarus vom Bauhof Badrina im Wert von 8,4 TEUR notwendig (Wechsel Motor und Kupplung; Erneuerung Bremsventil, Öldrucksensor, Kühlerschlauch) sowie die Instandsetzung der Rasenmäher und Anhänger in Vorbereitung der technischen Überprüfungen (TÜV).

Beschluss Nr. 55/2022

Beschlüsse zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen Baubetriebshof – Haltung von Fahrzeugen - Unterhaltung

Einstimmig beschlossen.

TOP 5.2.

Im Bereich Brandbekämpfung führten verschiedene Bekämpfungen von Bränden (Fa. Skarabäus 02/2022/Arzberg 07/2022) sowie unabweisbare Ausgaben für die Ausbildungen von Kameraden (5,5 TEUR) zu Mehrkosten in Höhe von insgesamt 7,0 TEUR.

Beschluss Nr. 56/2022

Beschlüsse zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen Brandbekämpfung – Ehrenamtliche Tätigkeit

Einstimmig beschlossen.

TOP 5.3.

In der Sporthalle im OT Wölkau war es notwendig, zwei Fenster einschließlich Fliegengitter im Wert von 5,4 TEUR zu erneuern, um eine zusätzliche Möglichkeit der Belüftung für die Halle zu schaffen. Beim letzten Tanken kam es erneut zu einem Ölaustritt, deren Ursache nicht feststellbar war. Die Kosten durch die Fachreinigung des Heizungskellers nach der Havarie durch die Firma TOP Car AG führte zu Kosten von insgesamt 3,0 TEUR (Anteil Sporthalle – 1,4 TEUR).

Beschluss Nr. 57/2022

Beschlüsse zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen Sporthalle Wölkau - Unterhaltung

Einstimmig beschlossen.

TOP 5.4.

Die Unterhaltung der gemeindeeigenen Wohnungen in Schönwölkau verursachte bis zum 30.11.2022 bereits unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 30,1 TEUR, davon ca. 13,0 TEUR für die Beseitigung eines Wasserschadens MB Am Dornbusch 9, OT Lindenhayn, welcher zeitversetzt von der Versicherung beglichen werden könnte. Auch wurden mehrere Wohnungen in den Ortsteilen Badrina und Lindenhayn für eine Neuvermietung instandgesetzt.

Beschluss Nr. 58/2022

Beschlüsse zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen Wohnungen - Unterhaltung

Einstimmig beschlossen.

TOP 5.5.

Beschluss Nr. 59/2022

Beschlüsse zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen Gemeindestraßen - Unterhaltung

Einstimmig beschlossen.

TOP 5.6.

Die Unterhaltung der Grün- und Parkanlagen in Schönwölkau verursachte bis zum 30.11.2022 bereits unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 9,3 TEUR.

Beschluss Nr. 60/2022

Beschlüsse zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen Grün- und Parkanlagen - Unterhaltung

Einstimmig beschlossen.

TOP 5.7.

Der Doppelhaushalt 2022/2023 wurde am 04.07.2022 beschlossen. Dabei wurde die Höhe der Gewerbesteuereinnahmen und -einzahlungen, welche die Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuerumlage bilden, sehr vorsichtig geschätzt. Auf der Basis der Gewerbesteuereinzahlungen zum Stichtag der Kassenstatistik 30.09.2022 wird die Höhe der Gewerbesteuerumlage zum 31.12.2022 voraussichtlich 51,6 TEUR betragen. Die Schlussrechnung für das Jahr 2022, auf der Basis der Gewerbesteuereinzahlungen, erfolgt dann erst im Jahr 2023.

Beschluss Nr. 61/2022

Beschlüsse zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen - Gewerbesteuerumlage

Einstimmig beschlossen.

TOP 5.8.

Der BM informiert, dass am 07. Dezember 2022 die Bescheide für die Umlage der Personal – und Sachkosten für die Haushaltjahre 2019 und 2020 in der Gemeinde Schönwölkau eingegangen sind. Für das Haushaltjahr 2019 ergibt sich eine Gutschrift über 10.053,77 EUR bei einem Gesamtanteil für Schönwölkau von 351.946,23 EUR (Vorauszahlung 362,0 TEUR). Für das Haushaltjahr 2020 ist eine Nachzahlung über 38.191,02 EUR notwendig, bei einem Gesamtanteil für Schönwölkau von 438.191,01 EUR (Vorauszahlung 400,0 TEUR). Die Differenz aus der Nachzahlung 2020 und der Gutschrift 2019 in Höhe von 28,2 TEUR soll möglichst noch 2022 ausgeglichen werden. Die Überweisung wird mit dem Vermerk „Unter Vorbehalt“ erfolgen, weil die Gemeinde die Bescheide noch nicht ausreichend prüfen konnte.

Beschluss Nr. 62/2022

Beschlüsse zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen – Zuweisungen und Zuschüsse an erfüllende Gemeinde der VWG (Krostitz)

Bei einer Gegenstimme mehrheitlich beschlossen.

TOP 6.

Die Länge des Ausbaus der neuen Bushaltestelle beträgt auf der Ostseite ca. 36 Meter. Ca. 12 weitere Meter würden unbefestigt verbleiben (in der Anlage als vorhandener Gehweg gekennzeichnet). Deshalb wurde bei der Bauanlaufberatung mit der Firma Ezel Torgau GmbH abgesprochen, dass die fehlenden 12 Meter außerhalb des Förderprogramms ausgebaut werden. Die Rechnungsstellung erfolgt auf der Grundlage der angebotenen Preise für den Bushaltstellenausbau.

Beschluss Nr. 63/2022

Beschluss zur teilweisen Verwendung der pauschalen Zuweisung für Instandsetzungs-, Erneuerungs- und Erstellungsmaßnahmen an Straßen und Radwegen gem. § 17 Abs. 1 Nr. 2 SächsFAG

Einstimmig beschlossen.

TOP 7.

Gemäß § 73 Abs. 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen hat der Gemeinderat über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen in öffentlicher Sitzung zu entscheiden. Bis zu einem Einzelwert in Höhe von 1.000,00 EUR kann dies listenmäßig in einer Beschlussvorlage erfolgen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau fasste dazu am 24.03.2014 den Beschluss Nr. 11/2014 mit dem Wortlaut, dass die Spender und die Höhe der gespendeten Beträge nicht in öffentlicher Sitzung, sondern die Spendeneinnahmen und die entsprechenden Ausgaben nur in der Jahresrechnung bekanntzugeben sind. Da die Jahresrechnungen aufgrund verspäteter Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 nicht zeitnah erstellt werden können, sollte die Beschlussfassung zwecks Verwendung der Gelder auf Empfehlung des Bereiches Finanzservice vorfristig erfolgen

Beschluss Nr. 64/2022

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Haushaltsjahr 2022 – im Einzelfall bis 1.000,00 EUR

Einstimmig beschlossen.

TOP 8.

In der Schule sind neun Klassenzimmer mit insgesamt ca. 415 qm Nutzfläche vorhanden. Ein Klassenzimmer davon wird als Computerkabinett genutzt (34 m²) und ein Klassenzimmer als Kreativraum (48 m²). Als Klassenraum wurde nicht mit gezählt der Werkraum mit 43 m². Pro Kind sind laut Schulbaurichtlinie 2 m²/Schüler zur Verfügung zu stellen.

Für Einzelunterricht oder Gespräche mit Eltern oder Therapeuten stehen die Bibliothek und der Ruheraum zur Verfügung.

Der Hort benötigt für die Betreuung von maximal 120 Kindern insgesamt ca. 300 m². In Doppelnutzung sind deshalb die Zimmer 2 – 4, 7 und 8 und der Speiseraum. In Einzelnutzung der Ruheraum.

Der BM informiert, dass ein Kostenangebot für eine Erweiterung der Grundschule mit Containern vorliegt, der allerdings nur die Variante Mieten vorsieht. Dabei entstehen Kosten von 75,4 TEUR im Jahr für fünf Jahre. Ein Kaufangebot konnte die Firma Algeco aus Wiedemar nicht abgeben, weil die Preise in diesen Tagen und Wochen sehr schwankend sind. Im persönlichen Gespräch wurden Kosten von ca. 2.400 EUR/qm Baukosten genannt. Damit belaufen sich die Gesamtkosten auf ca. 500 T€. Im Beschlussvorschlag sind daher zwei Varianten aufgeführt. Es wird über die Variante Schaffung von zusätzlichen Räumen im Bestand abgestimmt.

Beschluss Nr. 65/2022

Beschluss für die Erweiterung der baulichen Struktur oder der Nutzung der vorhandenen Räume in der Gellert – Grundschule

Bei zwei Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung mehrheitlich beschlossen.

TOP 9.

Die Gemeinden Rackwitz, Krostitz und Schönwölkau – nachfolgend Gemeinden genannt – vereinbaren eine Zusammenarbeit zur Verbesserung des Klimaschutzes. Sie bringen dabei ihre jeweiligen Interessen, Erfahrungen und Handlungsmöglichkeiten ein.

Im Klimaschutz sollen die Gemeinden eine motivierende Funktion bzw. eine Vorreiterrolle einnehmen, um selbst sowie wichtige lokale Akteure und Unternehmen zu einem klimaschutzsensiblen Handeln zu bewegen.

Vor diesem Hintergrund werden die Aktivitäten im Klimaschutz der Gemeinden in einer gemeinschaftlichen Initiative gebündelt, um sichtbare Ergebnisse im Klimaschutz und zur Energiewende zu erreichen.

Beschluss Nr. 66/2022

Kooperationsvereinbarung zur Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes der Gemeinden Rackwitz, Krostitz und Schönwölkau

Einstimmig beschlossen.

TOP 10.

Entfällt

TOP 11.

Der BM informiert, dass in Krostitz eine Infoveranstaltung zum Thema Glasfasernetz stattgefunden hat.

Zwei Anbieter haben sich vorgestellt.

Anbieter A:

baut Glasfasernetz und befragt Grundstückseigentümer nach Ihrem Bedarf während der Bauarbeiten

es wird nur geschlitzt – keine typische Tiefbauweise

100 % Ausbau wird gewährleistet

Anbieter B:

Infoveranstaltung/Bedarfsermittlung, dann erst Bau in Tiefbaubauweise

90 % Ausbau wird gewährleistet

Nächste Sitzungen:

9. Februar 2023 GR in Hohenroda

9. März 2023 GR in Lindenhayn

Das vollständige Protokoll der öffentlichen Sitzung kann während der Dienststunden in der Gemeinde Schönwölkau eingesehen werden.

Mindestens fünf Tage vor den Sitzungsterminen, werden die Tagesordnungen sowie der Sitzungsort in den Schaukästen der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht.

Wölkau, den 16. Januar 2023

Tiefensee
Bürgermeister