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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schönwölkau
Ausgabe 1/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Auszug aus dem Protokoll

zur 11. öffentlichen Sitzung im Jahr 2023 des Gemeinderates der Gemeinde Schönwölkau am 21. Dezember 2023 im Reiterhof Luckowehna

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1.

Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung

2.

Bestätigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2023 mit Erläuterungen sowie Bestätigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 23.11.2023

3.

Bürgerfragestunde

4.

Beratung und Beschlussfassung:

4.1.

1. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Dorfplatz“ – OT Mocherwitz

Aufstellungsbeschluss

Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

4.2.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB OT Gollmenz „Dörfliches Wohngebiet Krostitzer Straße“

Aufstellungsbeschluss

Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

4.3.

Bebauungsplan gem. § 8 BauGB OT Hohenroda, Dorfgebiet „Bauerngut 8“

Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Empfehlungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

2. Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

4.4.

Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen - Kita Schönwölkau DIAKONIE Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke – kommunaler Anteil

4.5.

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Haushaltsjahr 2023 – im Einzelfall bis 1.000,00 EUR

4.6.

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen Haushaltsjahr 2023

5.

Vorstellung Vorarbeiter Bauhof Schönwölkau

6.

Beratung zur Hundesteuer

7.

Information zur Bebauung Breite Straße 19 in Wölkau

8.

Information zur Bedarfsplanung Kindertagesstätten der Gemeinde

9.

Anfragen der Gemeinderäte

10.

Sonstiges

TOP 1

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau ist beschlussfähig.

TOP 2

Die Bestätigung der Niederschrift vom 19.10.2023 wurde in die Sitzung am 21.12.2023 aufgeschoben, da der Einwand, dass der unter TOP 5 gefasste Beschluss entgegen der Geschäftsordnung des Gemeinderates nicht wie beantragt namentlich gefasst worden sei, geprüft werden musste. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass die Beschlussfassung in der vorgenommenen Form statthaft war. Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2023 wurde daraufhin mehrheitlich bestätigt.

Die Bestätigung der Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 23.11.2023 erfolgte einstimmig.

TOP 3

Bürgerfragen zur Hundesteuer werden im TOP 6 mit behandelt.

TOP 4 Beratung und Beschlussfassung:

TOP 4.1.

Der beauftragte Planer erläutert anhand des Planentwurfs ausführlich Anlass und Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Am Dorfplatz“ in Mocherwitz:

Das festgesetzte Allgemeine Wohngebiet ist bereits vollständig bebaut und sämtliche Häuser werden genutzt. Da weiterer aktueller Bedarf besteht und die Erschließung für zwei weitere Grundstücke ausreicht, soll ein Teil der Grünfläche, die derzeit dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzurechnen ist, in ein Allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden. Da die im übrigen Ortsteil Mocherwitz verfügbaren Wohnbauflächen ebenfalls erschöpft sind, besteht für die geordnete städtebauliche Entwicklung i.S.d. § 1 Abs. 3 BauGB ein gemeindliches Planungserfordernis, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für das Vorhaben zu schaffen.

Das geplante Wohngebiet kann unmittelbar an die vorhandene Erschließung für Verkehr, Ver- und Entsorgung angebunden werden. Für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wird der Geltungsbereich geringfügig nach Süden vergrößert. Der vorliegende Bebauungsplan „Wohngebiet Am Dorfplatz“ dient damit einer flächen- und ressourcensparenden Nutzung von Grund und Boden i.S.v. § 1a Abs. 2 BauGB für den aktuellen lokalen Bedarf.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

Der Ortschaftsrat Hohenroda bewertet das Vorhaben positiv. Mit der Umsetzung wird die gesamte Fläche etwa als Ersatzfläche für den Eingriff in Natur und Landschaft einbezogen und ordentlich gestaltet. Des Weiteren werden Fragen der Gemeinderäte unter anderem zur Befahrung in das Wohngebiet, zur Zuwegung von der S 7 zum ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb, zu Abstandsflächen zum anliegenden Graben und Festlegung der Bebauungsgrenzen beantwortet.

Nach Beantwortung der Fragen beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau mit Beschluss Nr. 43/2023 mit einer Enthaltung die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Dorfplatz“ – OT Mocherwitz. Überplant werden soll ein Teil einer derzeit im Außenbereich nach § 35 BauGB zuzurechnenden Grünfläche. Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Dorfplatz“ im OT Mocherwitz der Gemeinde Schönwölkau, Landkreis Nordsachsen, umfasst die Flurstücke 93/7 bis 93/15 der Flur 1, Gemarkung Mocherwitz, mit einer Gesamtgröße von 6.504 m²; er ist damit um 333 m² größer als der rechtsgültige Bebauungsplan, um Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen unterzubringen. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im regulären Verfahren gemäß § 8 BauGB.

Mit Beschluss Nr. 44/2023 billigt der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Wohngebiet „Am Dorfplatz“ Mocherwitz in der Fassung vom 07.12.2023 samt Begründung und bestimmt diesen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Unterrichtung der Öffentlichkeit. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Offenlegungszeitrum zu bestimmen, diesen rechtzeitig ortsüblich bekannt zu machen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

TOP 4.2.

In diesem Punkt wird die geplante Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Dörfliches Wohngebiet Krostitzer Straße“ im Ortsteil Gollmenz behandelt und Anlass und Ziel erläutert.

Da die im Ortsteil verfügbaren Wohnbauflächen erschöpft sind und nachweislicher Bedarf an weiteren Wohnbaugrundstücken vorhanden ist, besteht für die geordnete städtebauliche Entwicklung i.S.d. § 1 Abs. 3 BauGB ein gemeindliches Planungserfordernis. Die Gemeinde Schönwölkau beabsichtigt die Flächen, die im rechtsgültigen Flächennutzungsplan teils als Dorfgebiet, teils als Fläche für Gehölze dargestellt sind, als dörfliches Wohngebiet festzusetzen. Mit dem vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB soll das Grundstück in den Innenbereich der Ortslage Gollmenz einbezogen und die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Vorhaben geschaffen werden. Das geplante dörfliche Wohngebiet kann unmittelbar an die vorhandene Erschließung für Verkehr sowie Ver- und Entsorgung angebunden werden. Der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan dient damit einer flächen- und ressourcensparenden Nutzung von Grund und Boden i.S.v. § 1a Abs. 2 BauGB für den aktuellen lokalen Bedarf. Der Vorhaben- und Erschließungsplan wird Bestandteil des Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB.

Vom Planer wird auf Fragen z. B. zur Versickerung von Regenwasser, Straßeneigentum innerhalb des Planungsgebietes und geplante Bauhöhen näher eingegangen.

Mit Beschluss Nr. 45/2023 stimmt der Gemeinderat Schönwölkau der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. §12 BauGB OT Gollmenz „Dörfliches Wohngebiet Krostitzer Straße“ zu. Überplant werden sollen derzeit im Außenbereich nach §35 BauGB zuzurechnende, heute ungenutzte Dorf- und Gartenflächen im Südosten der Ortslage Gollmenz der Gemeinde Schönwölkau. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 73/2, 73/13, 73/14, 73/15, 73/16, 73/17, 73/18, 73/149 sowie 77/5 der Gemarkung Lindenhayn, Flur3. Diese sollen zur Bebauung mit bis zu 6 neuen Einfamilienhäusern überplant werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Dörfliches Wohngebiet Krostitzer Straße“ erfolgt im regulären Verfahren gemäß BauGB.

Gleichzeitig billigt der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau mit Beschluss Nr. 46/2023 den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans OT Gollmenz „Dörfliches Wohngebiet Krostitzer Straße“ in der Fassung vom 01.12.2023 samt Begründung und bestimmt diesen gemäß §3 Abs. 1 BauGB zur Unterrichtung der Öffentlichkeit. Gemäß §4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern. Die Verwaltung wird beauftragt, den Offenlegungszeitrum zu bestimmen, diesen rechtzeitig ortsüblich bekannt zu machen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

TOP 4.3.

Anlass für die Aufstellung des Bebauungsplans im OT Hohenroda, Dorfgebiet „Bauerngut 8“ ist die Wiedernutzbarkeit von zwei Bestandsgebäuden, deren Errichtung im vorletzten bzw. letzten Jahrhundert erfolgte. Wegen der Gesamtheit des Bauerngutes Nr. 8 sollen auch die weiteren, auf dem Grundstück befindlichen Bestandsgebäude in den Geltungsbereich mit einbezogen werden. Im Rahmen des Verfahrens erfolgte bereits die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § §§ 3 und 4, jeweils Abs. 1 BauGB. Die dazu eingegangenen Stellungnahmen werden durch die beauftragte Planerin anhand ihrer erarbeiteten Unterlagen einschließlich der Abwägungsempfehlungen erläutert und entsprechende Fragen beantwortet.

Mit Beschluss Nr. 47/2023 beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau die im Abwägungsprotokoll angeführten Abwägungen der eingegangenen Stellungnahmen und Empfehlungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB. Die aufgrund dieser Abwägung getroffenen Entscheidungen zum Fortgang der Planung sind in die Planzeichnung sowie die textliche Festsetzung und Begründung des B-Plans einzuarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom Ergebnis der Abwägung zu benachrichtigen. Der Beschluss hat nur mit dem in der Anlage befindlichen Abwägungsprotokoll Gültigkeit.

Anschließend billigt der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau mit Beschluss Nr. 48/2023 den Vorentwurf des Bebauungsplans Dorfgebiet „Bauerngut 8“ im OT Hohenroda, in der Fassung vom 06.12.2023, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und dem Umweltbericht. Der Gemeinderat bestimmt diesen Entwurf gemäß §3 Abs. 2 BauGB zur Unterrichtung der Öffentlichkeit durch Offenlage sowie gemäß §4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Verwaltung wird beauftragt, den Offenlegungszeitrum zu bestimmen, diesen rechtzeitig ortsüblich bekannt zu machen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

TOP 4.4.

Der Doppelhaushaltsplan 2022/2023 wurde bereits am 07.04.2022 beschlossen und sah Zuschüsse in Form des kommunalen Anteils an das Diakonische Werk für die Kindertagesstätte im OT Wölkau in Höhe von 450,0 TEUR vor. Lt. Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 vom 06.06.2023 betrug der Zuschuss 431,2 TEUR.

Entsprechend eingereichter Haushaltsplanung durch die DIAKONIE für das Jahr 2023 vom 21.10.2022 wurde ein kommunaler Anteil in Höhe von 553,8 TEUR errechnet. Damit betrug die Differenz zwischen dem Plan der Gemeinde Schönwölkau und dem Plan der DIAKONIE ursprünglich bereits Mehrausgaben in Höhe von 103,8 TEUR. Die Erhöhung wurde mit Tarifsteigerungen, steigenden Kinderzahlen sowie steigenden Bewirtschaftungskosten begründet.

Nach aktueller Abfrage beträgt der Mehrbedarf im Vergleich zum Haushaltsplan der Gemeinde (450,0 TEUR) nach Abzug der sich erhöhenden Landeszuweisungen (31,6 TEUR) insgesamt 85,3 TEUR

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau beschließt mehrheitlich (Beschluss Nr. 49/2023), den Aufwendungs- und den Auszahlungsansatz in den Produktkonten 365201.431820/731820 (Kita Schönwölkau DIAKONIE - kommunaler Anteil) in Höhe von 450,0 TEUR um 85,3 TEUR auf 535,3 TEUR zu erhöhen. Die Deckung in Höhe von 85,3 TEUR erfolgt durch erhöhte Gewerbesteuererträge und -einnahmen.

TOP 4.5. + TOP 4.6.

Gemäß § 73 Abs. 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen hat der Gemeinderat über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen in öffentlicher Sitzung zu entscheiden. Bis zu einem Einzelwert in Höhe von 1.000,00 EUR kann dies listenmäßig in einer Beschlussvorlage erfolgen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau fasste dazu am 24.03.2014 den Beschluss Nr. 11/2014 mit dem Wortlaut, dass die Spender und die Höhe der gespendeten Beträge nicht in öffentlicher Sitzung, sondern die Spendeneinnahmen und die entsprechenden Ausgaben nur in der Jahresrechnung bekanntzugeben sind. Da die Jahresrechnungen aufgrund verspäteter Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 nicht zeitnah erstellt werden können, sollte die Beschlussfassung zwecks Verwendung der Gelder auf Empfehlung des Bereiches Finanzservice vorfristig erfolgen.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau beschließt mit Beschluss Nr. 50/2023 die Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage der Beschlussvorlage unter der lfd. Nr. 1 bis 5 aufgeführten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen des Haushaltsjahres 2023, welche im Einzelfall bis 1.000,00 EUR betragen.

Mit Beschluss Nr. 51/2023 wird die Annahme bzw. Vermittlung einer Spende, Schenkung und ähnlichen Zuwendung des Haushaltsjahres 2023 für den Spielplatz Luckowehna beschlossen, welche über 1.000,00 EUR beträgt.

TOP 5

Unter diesem Punkt stellt sich der Vorarbeiter des Bauhofes der Gemeinde vor. Er informiert die Gemeinderäte über die Gegebenheiten im Bauhof wie Personalsituation sowie vorhandene Technik bzw. Ausstattung und schildert seine Vorstellungen, wie anliegende Aufgaben effektiver organisiert werden könnten.

Die Mitarbeiter des Bauhofes werden vom Gemeinderat für ihre Arbeit, insbesondere für das Verschneiden der Bäume in Brinnis gelobt.

TOP 6

Die Gemeinderäte beraten die erneute Änderung der Hundesteuersatzung. Insbesondere die zum 01.01.2023 beschlossene Steuererhöhung für den 2. bzw. jeden weiteren Hund soll nochmals geprüft werden. Entsprechende Forderungen gab es unter anderem von den Ortschaftsräten Brinnis und Hohenroda. Ziel der Steuererhöhungen war es, die massiv gestiegenen Hundehaltungen zu regulieren und den dadurch zugenommenen Verunreinigungen durch Hunde und ihre unverantwortlichen Hundebesitzer entgegenzuwirken. In der Kritik stehen dabei auch die zu wenig erfolgten Kontrollen durch das Ordnungsamt. Für und Wider einer Änderung der Hundesteuersatzung werden diskutiert und im Ergebnis wird festgelegt, das Thema in die nächste Gemeinderatssitzung zur Beschlussfassung aufzunehmen.

TOP 7

Das Grundstück, für das bereits ein Bauantrag gestellt wurde, wurde durch den bisherigen Eigentümer verkauft. Durch den neuen Besitzer wird ein neuer Bauantrag eingereicht.

TOP 8

Information BM über einen jährlich stattfindenden Termin zur Bedarfsplanung Kindertagesstätten der Gemeinde mit dem Landkreis Nordsachsen. Dabei wurden die Kinderzahlen/Anzahl der vorhandenen Plätze/Geburten für die nächsten Jahre ausgewertet und im Ergebnis festgestellt, dass der zukünftige Bedarf an Kitaplätzen den Bestand bei weitem übersteigt, so dass hier dringend Lösungen gefunden werden müssen, um dem Bedarf gerecht werden zu können.

TOP 9

Angesprochene Themen: Nutzungserlaubnis Abfallentsorgung Badrina zum Lagerplatz – liegt in Zuständigkeit des Landkreises, Stand Verkehrsberuhigung für Brinnis-Ost – Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung/Verkehrsspiegel an Ausfahrt aus Sicht zuständiger Behörden schwer umsetzbar, Einbahnstraßenregelung wurde vom Landkreis vorgeschlagen, wird von den Anliegern abgelehnt, witterungsbedingter Ausbau Batterien Sirene Brinnis – zuständige Firma ist informiert, Reparatur der Sirene soll Mitte Januar erfolgen, Straßenschäden nach Einbau Hausanschlüsse in Brinnis – Abnahme der Maßnahme ist noch nicht erfolgt. Weitere Themen: defekte Straßenbeleuchtung und standesamtliche Trauungen Mühle Hohenroda

TOP 10

Information über Wegfall der Gratulationen zu Geburtstagen/Jubiläen im Amtsblatt, Veröffentlichung in der LVZ unverändert

Information über Wechsel einiger Gemeinderäte ab 01.01.2024 zur Unabhängigen Wählervereinigung Wölkau

15.01.2024 – Öffentlich Sitzung Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Krostitz und Schönwölkau

01.02.2024 – nächste GR-Sitzung

Mindestens eine Woche vor den Sitzungsterminen, werden die Tagesordnungen sowie der Sitzungsort in den Schaukästen der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht.

Das vollständige Protokoll der öffentlichen Sitzung kann während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener Straße 1, in Krostitz eingesehen werden.

Wölkau, den 04.01.2024

gez. Kottenhahn
Bürgermeister