-öffentlicher Teil-
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil: | ||
| 1. | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung | |
| 2. | Bestätigung der Niederschrift vom 10.10.2024 – öffentlicher Teil – | |
| 3. | Bürgerfragestunde | |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung: | |
| Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. §12 BauGB „Agri-Photovoltaikanlage Boyda“, Gemeinde Schönwölkau, OT Boyda - Aufstellungsbeschluss | |
| 5. | Beratung und Information: | |
| 5.1. | Umschuldung eines Darlehens der Sparkasse Leipzig nach Ablauf der Zinsbindungsfrist |
| 5.2. | Ausschreibung Trägerschaft Hort |
| 5.3. | Angebot Heizungserneuerung Grundschule |
| 5.4. | Fahrzeug Ortsfeuerwehr Wölkau |
| 5.5. | Stand Eigenschadenversicherung wg. Rückzahlung Gewässerpauschale |
| 6. | Anfragen der Gemeinderäte | |
| 7. | Sonstiges | |
TOP 1
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau ist beschlussfähig. Die ordnungsgemäße Einladung sowie die Tagesordnung werden bestätigt.
TOP 2
Die Niederschrift vom 10.10.2024 wird bestätigt.
TOP 3
In den Bürgerfragen wird unter anderem die erfolgte Ausschreibung Hortträger Wölkau thematisiert. Der Bürgermeister informiert über das weitere Verfahren.
TOP 4
Das Vorhaben wird anhand einer Präsentation vorstellt. Überplant werden soll eine Fläche auf dem Gebiet der Gemeinde Schönwölkau, angrenzend an den Ortsteil Boyda, die aktuell ausschließlich als Ackerfläche landwirtschaftlich genutzt wird und als Vorranggebiet für Landwirtschaft ausgewiesen ist. Landschaftliche Schutzgebiete existieren an der Stelle nicht. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes würde eine Fläche von ca. 39 ha umfassen. Dabei soll ein 200 m-Radius als Abstand von der Wohnbebauung, gemessen am nächst gelegenen Wohnhaus, zum Plangebiet im Süden der Ortschaft Boyda, gewahrt werden.
Ziele des vorhabenenbezogenen Bebauungsplanes sind die Realisierung einer Agri-Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von insgesamt bis zu 30 Megawatt peak (MWp) sowie der dazugehörigen Nebenanlagen sowie die Ausweisung der Planfläche als „Sonstiges Sondergebiet“ (SO) nach §11 (2) BauNVO mit Zweckbestimmung Agri-Photovoltaik.
Es wird über die geplante Technologie, Aussehen, Grundlagen nach DIN, vorsorgender Brandschutz und Löschwasserversorgung, weitere landwirtschaftliche Bewirtschaftung und die finanzielle Komponente informiert.
Im Ergebnis der Diskussion wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Agri-Photovoltaikanlage Boyda“ im OT Boyda einstimmig abgelehnt (Beschluss Nr. 46/2024).
TOP 5
TOP 5.1.
Im Zusammenhang mit Beschluss Nr. 43/2024 vom 10.10.2024 (Ermächtigung des Bürgermeisters zwecks Umschuldung eines Darlehens) wird über die Weiterführung des Darlehens informiert.
TOP 5.2.
Vom Bürgermeister wird über die Rüge eines Bewerbers zur öffentlich erfolgten Ausschreibung der Hortträgerschaft informiert. Durch eine kürzlich geänderte Gesetzgebung war die Rüge berechtigt und die Ausschreibung wurde aufgehoben. Beide Bewerber wurden in einer beschränkten Ausschreibung erneut beteiligt. In der Ausschreibung sind unter anderem die Bewertungskriterien und eine Zeitschiene festgelegt. Im Januar soll die Vorstellung der jeweiligen Konzeption vor dem Gemeinderat erfolgen.
TOP 5.3.
BM informiert über ein innovatives Angebot für die Umstellung der Heizungsanlage von Öl auf Wärmepumpe.
TOP 5.4.
Unter diesem Punkt wird über offene Punkte bzw. zum Stand des Erwerbs eines geeigneten gebrauchten FFW-Fahrzeuges für die Ortsfeuerwehr Wölkau beraten.
TOP 5.5.
Die von der Versicherung geforderte Stellungnahme wurde abgegeben. Nach Prüfung wurde die Übernahme der Kosten durch die Versicherung abgelehnt. Das heißt, die Gemeinde hat keinen Anspruch auf Ausgleich der dafür zurückgezahlten Fördermittel.
TOP 6
Von den Gemeinderäten werden u. a. Fragen zur weiteren Erarbeitung der Jahresabschlüsse und zum Winterdienst (nach erfolglos gebliebener Ausschreibung auf Übernahme des Winterdienstes in der Gemeinde durch eine externe Firma muss nach anderen Lösungen gesucht werden).
Das vollständige Protokoll der öffentlichen Sitzung kann während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener Straße 1, eingesehen werden.
Mindestens fünf Tage vor den Sitzungsterminen, werden die Tagesordnungen sowie der Sitzungsort in den Schaukästen der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht.