Die Gemeinde Schönwölkau wird im Zeitraum vom 01.01.2025 bis zum 28.02.2025 Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern II. Ordnung im Gemeindegebiet durchführen lassen. Ziel der Unterhaltungsmaßnahme ist es, ein funktionstüchtiges Abflussprofil für den ordnungsgemäßen Wasserabfluss zu gewährleisten. Die Leistungen sehen eine Böschungsmahd, teilweise Sohlkrautung sowie Baum- und Strauchpflanzungen in zwei Gewässerabschnitten vor.
Für die Unterhaltungsmaßnahmen werden folgende Abschnitte bearbeitet:
| Ortsteil | Gewässer/Graben | Bereich | durchzuführende Arbeiten |
| Lindenhayn | Krippehnaer Bach | Einlauf in die Leine bis Richtung Krippehna | Sohlkrautung und Entfernung Totholz aus Fließrinne, Verbesserung des Abflusses der Rinne |
| Göritz | Krippehnaer Bach | Einlauf in die Leine bis Richtung Krippehna | Sohlkrautung und Entfernung Totholz aus Fließrinne, Verbesserung des Abflusses der Rinne |
Gemäß § 41 Abs. 1 WHG sind die Anlieger und Hinterlieger des Gewässers verpflichtet, das Betreten ihrer Grundstücke durch die beauftragte Baufirma im Rahmen der Unterhaltung zu dulden. Es wird daher gebeten, die mit der Grabenunterhaltung beauftragte Firma zu unterstützen und ihr während der Arbeiten den Zutritt zum Grundstück zu gewähren.
Bei Fragen stehen zu den Bürozeiten folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Gemeindeverwaltung Schönwölkau
Telefon: 034295 7920
19.12.2024