Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 wurde die Unvereinbarkeit der bisherigen Grundsteuererhebung mit Art. 3 des Grundgesetzes festgestellt. Diese Entscheidung führte zur Neuregelung der Grundsteuer, welche ab dem 01.Januar 2025 greift.
Die Messbeträge werden durch die Finanzämter festgelegt. Der Gemeindeverwaltung liegen jedoch noch nicht alle Messbescheide vor. Die Erfassung der bereits vorliegenden Bescheide ist noch nicht abgeschlossen. Die Hebesätze wurden durch den Gemeinderat in der Hebesatzsatzung am 12.12.2024 festgesetzt.
Das gesamte gemeindliche Grundsteueraufkommen soll im Jahr 2025 auf dem Niveau des Jahres 2024 stabil gehalten werden (Aufkommensneutralität). Die Gemeinde Schönwölkau kann das nur über die Anpassung der Hebesätze steuern, welche im gesamten Gemeindegebiet der Gemeinde Schönwölkau einheitlich sein müssen. Aus diesem Grund wurde der Hebesatz der Grundsteuer B für bebaute und unbebaute Grundstücke, von 430% auf 370% gesenkt. Grundlage für die Höhe der Grundsteuer ist der jeweils individuelle Messbetrag, der ihnen per Bescheid vom Finanzamt zugesendet wird. Dies kann zur Folge haben, dass sie trotz Senkung des Hebesatzes individuell eine höhere Steuer zahlen müssen. Dies ist der Wertentwicklung ihres Grundstücks geschuldet. Sie können ihre Steuer selbst berechnen, indem Sie ihren Messbetrag mit dem Hebesatz multiplizieren (Messbetrag x Hebesatz / 100).
Nach Vorliegen aller Messbescheide wird die Gemeinde Schönwölkau eine Überprüfung der Hebesätze voraussichtlich im dritten Quartal 2025 vornehmen. Dies kann zu einer weiteren Senkung des Hebesatzes führen, welche dann rückwirkend zum 01.01.2025 angepasst wird.
Die bisherigen Grundsteuerbescheide sind bis einschließlich 31.12.2024 gültig, ab 01.01.2025 sind diese aufgehoben. Eine Zusendung von Abmeldebescheiden zum 31.12.2024 erfolgt nicht, da die bisherigen Veranlagungen nach §266 Abs. 4 Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (GrStRefG) vom 26. November 2019 automatisch ihre Gültigkeit verlieren.
Bitte überweisen Sie keine Grundsteuer an die Gemeinde Schönwölkau für das Kalenderjahr 2025 bevor Sie nicht Ihren neuen Grundsteuerbescheid für 2025 von der Gemeinde Schönwölkau erhalten haben.
Wir bitten alle Steuerpflichtigen ihre Daueraufträge, die sie selbst bei den Kreditinstituten in Auftrag gegeben haben, zu löschen. Offene Beträge für zurückliegende Kalenderjahre sind jedoch weiter zu begleichen.
Erteilte SEPA-Lastschriftmandate zur automatischen Einziehung der Grundsteuer behalten ihre Gültigkeit, werden jedoch erst nach Zusendung des Grundsteuerbescheides 2025 weiter bedient.
Noch eine Bitte: Um eine reibungslose Bearbeitung ihrer Grundsteuer vornehmen zu können, möchten wir sie bitten, von telefonischen Anfragen zur Höhe ihrer Grundsteuer abzusehen. Bitte warten Sie die Versendung unserer Bescheide ab. Die Bescheide werden sie voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals 2025 erhalten.