-öffentlicher Teil-
Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil: | |
| 1. | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung |
| 2. | Wahl des Gemeinderates am 09.06.2024 - Feststellung von möglichen Hinderungsgründen |
| 3. | Verpflichtung der Gemeinderäte auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten |
| 4. | Beschluss zur Wahl des Stellvertreters des Bürgermeisters |
| 5. | Wahl der Mitglieder und Stellvertreter der Verbandsversammlung des AZV Unteres Leinetal und der weiteren Vertreter des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Krostitz |
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| 5.1. Verbandsversammlung AZV |
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| 5.2. Gemeinschaftsausschuss |
| 6. | Bestätigung der Niederschrift vom 13.06.2024 - öffentlicher Teil - |
| 7. | Bürgerfragestunde |
| 8. | Beratung und Information: |
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| 8.1 Überarbeitung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) der Gemeinde Schönwölkau |
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| 8.2. Sitzungsplan 2. Hj. 2024 |
| 9. | Anfragen der Gemeinderäte |
| 10. | Sonstiges |
TOP 1
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau ist beschlussfähig. Die Tagesordnung wird bestätigt.
TOP 2
Die am 09.06.2024 durchgeführte Gemeinderatswahl wurde geprüft und die Gültigkeit festgestellt. Hinderungsgründe der gewählten Gemeinderäte wurden nicht geltend gemacht.
TOP 3
Der BM verpflichtet die Gemeinderäte auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Dazu wird durch alle anwesenden Gemeinderäte die Verpflichtungserklärung abgegeben.
TOP 4
Als Stellvertreterin des Bürgermeisters wird Frau Dr. Holtzegel gewählt.
TOP 5
TOP 5.1.
Für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes sind gemäß Verbandssatzung des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal neben dem Bürgermeister drei Verbandsräte und drei Stellvertreter zu wählen, welche die Interessen der Gemeinde im Abwasserzweckverband vertreten.
Mit Beschluss-Nr. 26/2024 wählt der Gemeinderat Schönwölkau folgende Mitglieder und die jeweils direkten Stellvertreter für die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal:
| ordentliche/r Verbandsrätin/Verbandsrat | Stellvertreterin/Stellvertreter |
| GR Mike Grunzel | GR Carsten Beil |
| GR Thomas Sprechert | GR Anna-Maria Matthes |
| GR Torsten Bürger | GR Christian Barth |
TOP 5.2.
In den Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft mit der Gemeinde Krostitz sind neben dem Bürgermeister drei weitere Vertreter und deren Stellvertreter zu wählen.
Mit Beschluss-Nr. 27/2024 wählt der Gemeinderat Schönwölkau folgende Mitglieder und die jeweils direkten Stellvertreter in den Gemeinschaftsausschuss der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Krostitz und Schönwölkau:
| ordentliches Mitglied | Stellvertreterin/Stellvertreter |
| GR Otto Näther | GR Sven Stiller |
| GR Thomas Brandt | GR Heidrun Benisch |
| GR Steffen Rücker | GR Dr. Petra Holtzegel |
TOP 6
Die Niederschrift vom 13.06.2024 wird bestätigt.
TOP 7
In den Bürgerfragen wird von Vertretern des Elternrates die Kündigung des Hortträgers in Wölkau thematisiert. Fragen sind unter anderem wann und für wieviel Plätze die Ausschreibung erfolgen wird, wie der Übergang zwischen alten und neuen Träger geplant ist, ob an die Busverbindungen Hort Brinnis/Badrina gedacht wurde, wann die Eltern mit Zusagen für einen Platz rechnen können, was unternommen werden würde, wenn nach der Neubeantragung der Betriebserlaubnis nicht mehr genügend Hortplätze genehmigt werden sollten und ob bereits Fördermittel für die Schaffung weiterer Hortplätze beantragt worden sind. Letzteres wird vom BM verneint, da Fördermittel immer zweckgebunden sind und die Eigenmittel vorhanden sein müssen. Die Ausschreibung wird im nächsten Amtsblatt erfolgen. Man plane zunächst mit 95 Plätzen wie bisher und es würde alles versucht werden, ausreichend Hortplätze zur Verfügung zu stellen. Den Übergang zwischen alten und neuen Träger müssen diese miteinander abstimmen. Die Busverbindung für die Hortkinder wurde beantragt.
Ein weiteres Thema ist der ungepflegte Zustand der Entwässerungsgräben. Der BM erläutert, dass die Gemeinde für Gewässer 2. Ordnung (innerorts) zuständig ist und für die Pflege eine Pauschale erhält, die jedoch für die vollumfängliche Unterhaltung der Gräben nicht ausreichen würde, deshalb gibt es eine Prioritätenliste. Für Anregungen und Hinweise zu Schwerpunkten ist die Gemeinde jedoch dankbar und bemüht, Abhilfe zu schaffen.
Des Weiteren wird durch den BM auf Nachfrage zum Stand Erarbeitung Jahresabschluss 2013 informiert.
TOP 8
TOP 8.1.
Der BM erläutert, dass für die Festlegung der Elternbeiträge zukünftig eine prozentuale Regelung angewendet werden soll. Grundlage für die Elternbeiträge sind grundsätzlich die Betriebskosten, die sich aus den Personal- und Sachkosten des Vorjahres zusammensetzen. Diese Betriebskosten werden jährlich bis 30.06. veröffentlicht. Darin ist ersichtlich was ein Platz kostet und wie die Kosten getragen werden, und zwar durch den Elternbeitrag, den Landeszuschuss und durch die Gemeinde. Der Satzungsentwurf wird für die nächste Gemeinderatssitzung im September zur Beschlussfassung vorbereitet.
TOP 8.2.
Zum vorgelegten Sitzungsplan wird durch den BM ein weiterer Termin im Oktober geprüft. Für den Beginn der Sitzungen wird sich auf 19.00 Uhr geeinigt.
TOP 9
Von den Gemeinderäten werden u. a. Fragen zum Winterdienst, zum Stand Verkauf alte Schule in Mocherwitz, wann mit dem Haushalt zu rechnen ist und zum Fahrzeug der Feuerwehr Wölkau bzw. Badrina gestellt.
TOP 10
Der Grundsatzbeschluss dient als Nachweis für die Einplanung im Haushalt.
Die Notwendigkeit der Beschaffung der Tragkraftspritze ergibt sich aus dem Brandschutzbedarfsplan. Von vier Tragkraftspritzen, die im Jahr 2006 beschafft wurden, haben zwei davon im Einsatz gebrannt und eine davon hatte einen Motorschaden. Die Anfälligkeit des wichtigsten Aggregates im TSF-W macht die Neubeschaffung notwendig. In Hohenroda ist diese Erneuerung seit 2009 noch offen. Die Neubeschaffung ist eine günstigere Variante als stetige Reparaturkosten.
Mit Beschluss Nr. 28/2024 beschließt der Gemeinderat Schönwölkau für den Haushalt 2024 die Beschaffung einer Tragkraftspritze für die Feuerwehr wie folgt verbindlich einzuplanen:
Produktkonto: 126001.783200 (Brandbekämpfung - Auszahlungen für Masch., techn. Anlagen, Betriebsvorrichtungen) in Höhe von 15.000 EUR.
Produktkonto: 126001.681190 (Brandbekämpfung - Einzahlungen für Sonderposten für empfangene Investitionszuwendungen) in Höhe von 11.200 EUR.
Das vollständige Protokoll der öffentlichen Sitzung kann während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener Straße 1, eingesehen werden.
Mindestens fünf Tage vor den Sitzungsterminen, werden die Tagesordnungen sowie der Sitzungsort in den Schaukästen der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht.