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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schönwölkau
Ausgabe 10/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Auszug aus dem Protokoll zur 2. Sitzung der Legislaturperiode 2024 - 2029

des Gemeinderates der Gemeinde Schönwölkau am 12. September 2024

-öffentlicher Teil-

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1.

Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung

2.

Nachverpflichtung

3.

Bestätigung der Niederschrift vom 15.08.2024 – öffentlicher Teil -

4.

Bürgerfragestunde

5.

Beratung und Information, Information zum Jahresabschluss 2013

6.

Beratung und Beschlussfassung

6.1.

Abwägung Bebauungsplan Dorfgebiet „Bauerngut 8“ Hohenroda

6.2.

Erneuter Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Dorfgebiet „Bauerngut 8“ Hohenroda

6.3.

Aufstellungsbeschluss Klarstellungs- und Abrundungssatzung „Krostitzer Straße“, OT Gollmenz

6.4.

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Klarstellungs- und Abrundungssatzung „Krostitzer Straße“, OT Gollmenz

6.5.

Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung Bebauungsplan Mocherwitz

6.6.

Ergänzung Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes

6.7.

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes

6.8.

Beschluss der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindereinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssetzung) der Gemeinde Schönwölkau

6.9.

Wahl der Mitglieder zur Schulkonferenz

7.

Anfragen der Gemeinderäte

8.

Sonstiges

TOP 1

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau ist beschlussfähig. Die Tagesordnung wird bestätigt.

TOP 2

Der BM verpflichtet Gemeinderäte auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten nach. Dazu wird die Verpflichtungserklärung abgegeben.

TOP 3

Die Niederschrift vom 15.08.2024 wird von den Gemeinderäten bestätigt.

TOP 4

In den Bürgerfragen wird von Eltern erneut die Kündigung des Hortträgers in Wölkau thematisiert. Dabei gibt sowohl Argumente für die Kündigung also auch Fragen für eine evtl. Rücknahme der Kündigung. Der Bürgermeister informiert, dass die Hortträgerschaft ausgeschrieben ist und die Bewerbungsfrist noch bis 30.09.2024 läuft. Einig ist man sich darüber, dass im Interesse der Kinder bis zum Ende der Kündigungszeit eine vernünftige Zusammenarbeit zwischen Grundschule, Hort und Gemeinde erforderlich ist.

TOP 5

Der Bürgermeister begrüßt Vertreter der mit der Erstellung des Jahresabschlusses 2013 beauftragten Firma. Von ihnen wird anhand einer Präsentation über die Erarbeitung und Zusammensetzung des Jahresabschlusses 2013 informiert. Anschließend werden Fragen der Gemeinderäte beantwortet. Der Jahresabschluss 2013 wird den Gemeinderäten für die Sitzung im September zur Feststellung vorgelegt. Weitere Jahresabschlüsse sollen in den Jahren 2025 bis 2026 erstellt werden.

TOP 6

TOP 6.1./6.2.

Durch die beauftragte Planerin werden die in der ersten Öffentlichkeits- und Behörden- bzw. Trägerbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen erläutert. Die daraus resultierenden Empfehlungen und Ergänzungen gehen in die weitere Planung ein. Mit Beschluss Nr. 29/2024 beschließt der Gemeinderat Schönwölkau einstimmig die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Empfehlungen.

Die geänderte Planung wird erneut ausgelegt. Gleichzeitig werden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange erneut beteiligt und zu einer Stellungnahme aufgefordert (Beschluss-Nr. 30/2024).

TOP 6.3./6.4.

Der beauftragte Planer erläutert die übergebenen Unterlagen. Während der Behördenbeteiligung zu einem vorhabenbezogenen B-Plan Gollmenz ist die Landesdirektion zu einem Negativergebnis gekommen. Die geplante Bebauung muss verringert werden. Gleichzeitig wird das Planungsverfahren in eine Klarstellungs- und Abrundungssatzung geändert. Der Gemeinderat Schönwölkau fasst dazu mit Beschluss Nr. 31/2024 mehrheitlich den Aufstellungsbeschluss.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau beschließt gleichzeitig die Öffentlichkeits- und Beteiligung (Beschluss Nr. 32/2024).

TOP 6.5.

Der zuständige Planer erläutert die Notwendigkeit der Beschlussfassung. Nach erfolgter Öffentlichkeits-, Behörden- sowie Trägerbeteiligung wurde gegenüber dem Vorentwurf lediglich die Festsetzung Nr. 3 ergänzt. Außerdem wurde in Kap. 8 der Hinweis eingefügt, dass durch passive Schallschutzmaßnahmen sicherzustellen ist, dass schädliche Umwelteinwirkungen im Innenbereich der Wohngebäude ausgeschlossen werden können.

(Beschluss Nr. 33/2024 - 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Dorfplatz“ – OT Mocherwitz -Auslegungsbeschluss zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung)

TOP 6.6./6.7.

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Am Dorfplatz“ – OT Mocherwitz zieht eine Änderung des Flächennutzungsplanes nach sich.

Mit den Beschlüssen Nr. 34/2024 sowie Nr. 35/2024 stimmt der Gemeinderat der entsprechenden Ergänzung des Aufstellungsbeschlusses sowie Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Krostitz und Schönwölkau zu.

TOP 6.8.

Aufgrund der steigenden Personal- und Sachkosten (=Betriebskosten) je Betreuungsplatz ist es erforderlich, den Elternbeitrag ständig anzupassen.

In der Satzung wird daher geregelt, dass die Elternbeiträge künftig nicht mehr festgeschrieben, sondern mit Prozentsätzen (Kinderkrippe 19 %, Kindergarten 27 %, Hort 28 %) beziffert sind.

Damit werden die Beiträge an die Entwicklung der Betriebskosten jährlich angepasst und mit einer Elternbeitragsbekanntmachung veröffentlicht.

Die prozentualen Beiträge treten erstmals ab 01.01.2025 in Kraft.

Der Gemeinderat Schönwölkau stimmt der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege (Elternbeitragssatzung) der Gemeinde Schönwölkau mit Beschluss Nr. 36/2024

mehrheitlich zu.

TOP 6.9.

Wahl der Mitglieder zur Schulkonferenz

TOP 7

Von den Gemeinderäten werden u. a. Fragen zum Winterdienst und zur Erarbeitung des Haushaltes gestellt.

Das vollständige Protokoll der öffentlichen Sitzung kann während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener Straße 1, eingesehen werden.

Mindestens fünf Tage vor den Sitzungsterminen, werden die Tagesordnungen sowie der Sitzungsort in den Schaukästen der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht.

Schönwölkau, den 15.10.2024
gez. Kottenhahn
Bürgermeister