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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schönwölkau
Ausgabe 10/2024
Nach Redaktionsschluss eingegangen
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Bekanntmachung der Gemeinde Schönwölkau



über die öffentliche Auslegung und Beteiligung gem. §§ 3 und 4, jeweils Abs.2, BauGB des Entwurfs der Klarstellungs- und Abrundungssatzung „Krostitzer Straße“, OT Gollmenz gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB der Gemeinde Schönwölkau

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 12.09.2024 mit Beschluss 32/2024 den Vorentwurf der Klarstellungs- und Abrundungssatzung „Krostitzer Straße“, OT Gollmenz (gem. §34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB) der Gemeinde Schönwölkau, in der Fassung vom 23.08.2024 samt Begründung sowie Umweltbestandskarte und Darlegung der Auswirkungen auf Natur und Landschaft gebilligt und diesen gem. §3 Abs. 2 BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Gleichzeitig wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Wohngebiet „Krostitzer Straße“, OT Gollmenz (gem. § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB) der Gemeinde Schönwölkau, bestehend aus der Planzeichnung, der schriftlichen Begründung, der Umweltbestandskarte sowie der Darlegungen der Auswirkungen auf Natur und Landschaft, werden in der Zeit vom

04.11.2024 bis einschließlich 06.12.2024

in den Räumen der Verwaltung der Gemeinde Krostitz, im Bauamt, Dübener Str. 1, 04509 Krostitz, während folgender Sprechzeiten:

Dienstag

09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich nach § 4a Absatz 4 Satz 1 BauGB über das Zentrale Internetportal des Landesportals Bauleitplanung des Freistaates Sachsen unter

https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/bplan/startseite sowie über die Homepage der Gemeinde Schönwölkau www.schoenwoelkau.de veröffentlicht. Stellungnahmen können von jedermann während der Auslegungsfrist schriftlich vorgebracht werden. Dies kann während der genannten Dienstzeiten erfolgen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers notwendig.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Schönwölkau, 25.10.2024

Kottenhahn
Bürgermeister