| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung |
| 2. | Bestätigung der Niederschrift vom 19.06.2025 – öffentlicher Teil |
| 3. | Bürgerfragen |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung |
| 4.1. | Bebauungsplan sonstiges Sondergebiet „Biogasanlage Wannewitz“ Gemeinde Schönwölkau – Aufstellungsbeschluss sowie Beschluss Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 und 4 jeweils Abs. 1 BauGB |
| 4.2. | 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Krostitz und Schönwölkau - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB zur Änderung des Flächennutzungsplanes |
| 4.3. | Feststellung Jahresabschluss der Gemeinde Schönwölkau zum 31.12.2014 |
| 4.4. | Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen |
| 5. | Anfragen der Gemeinderäte |
| 6. | Sonstiges |
TOP 1
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats Schönwölkau fest.
Die Tagesordnung wird bestätigt.
Der Bürgermeister stellt den Anwesenden den neuen Leiter des Amtes Zentrale Dienste & Bürgerservice der Verwaltung vor.
TOP 2
Die Niederschrift vom 19.06.2025 wird bestätigt.
TOP 3
Unter dem Punkt „Bürgerfragen“ wurden folgende Themen angesprochen:
Das Bauvorhaben in der Breiten Straße in Wölkau, bei dem zwei Gebäude mit jeweils sechs Wohneinheiten entstehen, wurde hinsichtlich Gebäudehöhe, Balkonausrichtung und Stellplatzsituation diskutiert. Der Bürgermeister erläuterte den gesetzlichen Handlungsspielraum der Gemeinde bei der Baugenehmigung.
Weiterhin wurde auf überfüllte Schulbusse zu Beginn des neuen Schuljahres hingewiesen.
Zudem wurde der Ausfall des defekten Mulchers des Bauhofs thematisiert. Da ohne ihn wichtige Pflegearbeiten nicht durchgeführt werden können, wird aus wirtschaftlichen Gründen eine Neuanschaffung in Betracht gezogen.
TOP 4.1.
Durch die anwesenden Vertreter der Projektentwicklung bzw. des Planungsbüros „Biogasanlage Wannewitz“ wird über das Vorhaben anhand einer Präsentation informiert. Dabei wurden Standortplanung, Rechtsgrundlagen, Steuermöglichkeiten, Geltungsbereich, Bestandssituation und Planungsziele erläutert. Zu den Zielen zählen Bestandsoptimierung, Zulässigkeit, Erweiterung und die Veredlung von Rohbiogas. Außerdem wurden bestehende und geplante Anlagenstrecken beschrieben.
Anlass und Ziel der Bauleitplanung:
Um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben, hat der Gesetzesgeber das Erneuerbare-Energien-Gesetz verabschiedet. Das Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist es, eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen und somit zum Klima- und Umweltschutz beizutragen. Der schrittweise Übergang von konventionellen Energieträgern hin zu Erneuerbaren ist fester Bestandteil der Ziele der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland. In der Novelle des EEG 2023 gilt weiterhin der Ausbaupfad einer installierten Leistung von Biomasseanlagen von 8,4 GW in 2030.
Die Vorhabenträger beabsichtigen den Aus- und Umbau der vorhandenen Biogasanlage auf dem Betriebsgelände der Sauenhaltung Thierbach. Das Areal bietet aufgrund seiner Überprägung und umliegenden Nutzung (Sauenhaltung), der Lage außerhalb des Ortsteils Wannewitz und die Randlage im Gemeindegebiet Schönwölkau sehr gute Voraussetzungen für die Nutzung.
Die Förderung der Nutzung von regenerativen Energiequellen als Beitrag zum Klimaschutz ist ein wesentlicher Anspruch an das geplante Bauvorhaben.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird das Planvorhaben zur Errichtung und zum Betrieb der Biogasanlage zur Gewinnung von Energie und deren Einspeisung in das öffentliche Stromnetz bauplanungsrechtlich vorbereitet.
Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Der Umweltbericht fasst die ermittelten Daten zusammen, beschreibt und bewertet diese. Der umfassende Umweltbericht wird zur Entwurfsfassung des Bebauungsplans vorgestellt.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau beschließt mit Beschluss Nr. 18/2025 mehrheitlich die Aufstellung des Bebauungsplanes als sonstiges Sondergebiet (Energiegewinnung aus Biomasse, SO EB) „Biogasanlage Wannewitz“ in der Gemeinde Schönwölkau – OT Wannewitz.
Die Vorhabenträger beabsichtigen den Aus- und Umbau der vorhandenen Biogasanlage zur Sicherung der Energiegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen durch die Errichtung und den Betrieb von Biogaserzeugungs-, aufbereitungs- und einspeisungsanlagen. Die zu überplanende Vorhabenfläche ist ungenutzt und liegt brach. Die angrenzenden Flächen werden landwirtschaftlich genutzt. Die straßenverkehrstechnische Anbindung erfolgt über die Kreisstraße K7443.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans sonstiges Sondergebiet „Biogasanlage Wannewitz“ der Gemeinde Schönwölkau, im Landkreis Nordsachsen, umfasst die Flurstücke 22/35, 22/36, 22/38 sowie 22/49 der Flur 6, Gemarkung Brinnis, mit einer Gesamtgröße von 36.863 m².
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im regulären Verfahren gemäß §8 BauGB.
Ebenfalls mehrheitlich mit Beschluss Nr. 19/2025 billigt der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau den Vorentwurf des Bebauungsplans sonstiges Sondergebiet „Biogasanlage Wannewitz“ – OT Wannewitz in der Fassung vom Juli 2025 samt Begründung und bestimmt diesen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Unterrichtung der Öffentlichkeit. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Offenlegungszeitrum zu bestimmen, diesen rechtzeitig ortsüblich bekannt zu machen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.
TOP 4.2.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgt im Parallelverfahren zu den Bebauungsplänen sonstiges Sondergebiet „Biogasanlage Wannewitz“ der Gemeinde Schönwölkau im OT Wannewitz sowie „sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik“ der Gemeinde Schönwölkau – OT Wannewitz.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau beauftragt die Mitglieder des Gemeinschaftsausschusses mit der mehrheitlichen Beschlussfassung (Beschluss Nr. 20/2025) über die Aufstellung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Krostitz und Schönwölkau wie folgt:
1. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach §8 Abs. 3 BauGB zum Bebauungsplan sonstiges Sondergebiet „Biogasanlage Wannewitz“ der Gemeinde Schönwölkau – OT Wannewitz.
Im Speziellen geht es hier um den Aus- und Umbau der vorhandenen Biogasanlage zur Sicherung der Energiegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen durch die Errichtung und den Betrieb von Biogaserzeugungs-, aufbereitungs- und einspeisungsanlagen. Die zu überplanende Vorhabenfläche ist ungenutzt und liegt brach. Die angrenzenden Flächen werden landwirtschaftlich genutzt. Die straßenverkehrstechnische Anbindung erfolgt über die Kreisstraße K7443.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans sonstiges Sondergebiet „Biogasanlage Wannewitz“ der Gemeinde Schönwölkau, im Landkreis Nordsachsen, umfasst die Flurstücke 22/35, 22/36, 22/38 sowie 22/49 der Flur 6, Gemarkung Brinnis, mit einer Gesamtgröße von 36.863 m².
2. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt ebenfalls im Parallelverfahren nach §8 Abs. 3 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik“ der Gemeinde Schönwölkau – OT Wannewitz.
Im Speziellen geht es hier um die Überplanung einer Fläche im Außenbereich nach § 35 BauGB, die sich zwischen den Ortschaften Reibitz und Wannewitz befindet. Der nördliche Teil ist aktuell Grünland mit einer mäßigen Bodenqualität von 32 Bodenpunkten (ca. 30 ha) und der südliche Teil ist dem Kiessandtagebau Spröda-Südfeld (ca. 18 ha) gewidmet.
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik“, der Gemeinde Schönwölkau – OT Wannewitz, Landkreis Nordsachsen, umfasst die Flurstücke lt. Flurbereinigungskarte: 165, 166, 167, 206, 207 und 208, der Flur 6, Gemarkung Brinnis, mit einer Gesamtgröße von ca. 48 ha.
TOP 4.3.
Gemäß § 88 Abs. 1 SächsGemO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss muss klar und übersichtlich sein. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
| Der Jahresabschluss besteht aus | |
| 1. | der Ergebnisrechnung, |
| 2. | der Finanzrechnung und |
| 3. | der Vermögensrechnung. |
Der Jahresabschluss ist um einen Anhang zu erweitern, der mit den Rechnungen eine Einheit bildet, und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Nach § 88 Abs. 5 SächsGemO n.F. verzichtet die Gemeinde auf die Erstellung des Anhangs und des Rechenschaftsberichtes.
Das negative ordentliche Ergebnis in Höhe von -375.043,17 EUR und das negative Sonderergebnis in Höhe von -28.156,98 EUR wird entsprechend der Regelungen nach § 131 Abs. 6 SächsGemO a.F. gegen das Basiskapital verrechnet.
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 wurde durch Hans-Joachim Kraatz – Wirtschaftsprüfer/Steuerberater vorgenommen.
Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers
„Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.“
Der Prüfbericht zum Jahresabschluss 31.12.2014 einschließlich des Jahresabschluss der Gemeinde Schönwölkau wurde den Gemeinderäte mit der Einladung übergeben.
Die dazugehörige Beschlussvorlage wird ausführlich erläutert und anschließend zur Abstimmung gebracht:
Beschluss Nr. 21/2025:
Der Gemeinderat stellt gemäß § 88c Abs. 2 SächsGemO n.F. den Jahresabschluss der Gemeinde Schönwölkau zum 31.12.2014 einstimmig wie folgt fest:
Ergebnisrechnung:
| ordentliche Erträge | 3.216.982,83 | EUR |
| ordentliche Aufwendungen | 3.592.026,00 | EUR |
| ordentliches Ergebnis | -375.043,17 | EUR |
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| außerordentliche Erträge | 199.084,34 | EUR |
| außerordentliche Aufwendungen | 227.241,32 | EUR |
| Sonderergebnis | -28.156,98 | EUR |
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| Gesamtergebnis | -403.200,15 | EUR |
Finanzrechnung:
| Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 3.006.805,85 | EUR |
| Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 2.771.945,86 | EUR |
| Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 234.859,99 | EUR |
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| Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 579.820,37 | EUR |
| Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 275.354,43 | EUR |
| Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit | 304.465,94 | EUR |
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|
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 296.968,80 | EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 409.516,64 | EUR |
| Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit | -112.547,84 | EUR |
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| Änderung Finanzmittelbestand | 426.778,09 | EUR |
Vermögensrechnung:
| AKTIVA |
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| 1. | Anlagevermögen | 21.260.320,06 | EUR |
| 2. | Umlaufvermögen | 1.077.617,68 | EUR |
| 3. | Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 21,95 | EUR |
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| Bilanzsumme AKTIVA | 22.337.959,69 | EUR | |
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| PASSIVA |
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| 1. | Kapitalposition | 14.701.840,70 | EUR |
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| darunter: |
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| Basiskapital Rücklage aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses | 14.701.840,70 | EUR |
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| Fehlbetrag des Sonderergebnisses | 0,00 | EUR |
| 2. | Sonderposten | 5.312.147,41 | EUR |
| 3. | Rückstellungen | 832.441,52 | EUR |
| 4. | Verbindlichkeiten | 1.487.142,94 | EUR |
| 5. | Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 4.387,12 | EUR |
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| Bilanzsumme PASSIVA | 22.337.959,69 | EUR | |
TOP 4.4.
Gemäß § 73 Abs. 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen hat der Gemeinderat über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen zu entscheiden. Mit Beschluss Nr. 22/2025 beschließt der Gemeinderat Schönwölkau einstimmig die Annahme bzw. Vermittlung der in der Anlage des Beschlusses unter der Lfd. Nr. 1 (Zuwendung für eine Radfahrerkarte) aufgeführten Spende, Schenkung und ähnlichen Zuwendung.
TOP 5
Thematisiert werden unter anderem der aktuelle Stand der ausgeschriebenen Feuerwehrfahrzeuge, der Verkauf der ehem. Schule Mocherwitz, die unzureichende Reinigung öffentlicher Einrichtungen sowie die fehlende Fahrbahnmarkierung zwischen Hohenroda und Mocherwitz.
TOP 6
Es erfolgen Informationen zur geforderten Verschattung des Hortes, dem Stand der Arbeiten an der Kita Hohenroda und zu einer stattgefundenen Begehung hinsichtlich Ausbau Kreisstraße und des Fußweges in Luckowehna.
Das vollständige Protokoll der öffentlichen Sitzung kann während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener Straße 1, eingesehen werden.
Mindestens fünf Tage vor den Sitzungsterminen, werden die Tagesordnungen sowie der Sitzungsort in den Schaukästen der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht.