| Tagesordnung: | |
| Öffentlicher Teil: | |
| 1. | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung |
| 2. | Bestätigung der Niederschrift vom 19.03.2026 – öffentlicher Teil |
| 3. | Bürgerfragen |
| 4. | Beschluss zur Investition in die "energetische Sanierung der kommunalen Gebäudeinfrastruktur der Gemeinde Schönwölkau" unter Nutzung von Mitteln aus dem Sachsenfonds |
| 5. | Diskussion Verkauf/Nutzungsvertrag Grundstück Gemarkung Lindenhayn, Flur 3, Flurstück 61/8 (Krostitzer Straße OT Gollmenz) |
| 6. | Anfragen der Gemeinderäte |
| 7. | Sonstiges |
—
TOP 1 bis 3: Eröffnung und Bürgerfragen
Der BM eröffnete die Sitzung und stellte die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates mit 13 stimmberechtigten Anwesenden fest. Einwände gegen die Form und Frist der Ladung sowie gegen die Tagesordnung wurden nicht erhoben.
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 19.03.2026 wurde mehrheitlich bestätigt.
Im Rahmen der Bürgerfragestunde wurden Fragen zu einer Videokamera im Ortsteil Gollmenz besprochen, deren rechtliche Zulässigkeit im öffentlichen Raum von der Verwaltung geprüft wird.
—
TOP 4: Energetische Sanierung der kommunalen Gebäudeinfrastruktur (Sachsenfonds)
Der Gemeinderat beriet über die Nutzung von Fördermitteln aus dem „Sachsenfonds“. Für Schönwölkau stehen von 2025 bis 2028 insgesamt 263.255,00 Euro bereit. Um die Gelder zu sichern, muss ein Projekt mit einem Mindestvolumen von 250.000 Euro bis zum 15.06.2026 angemeldet werden. Diskutiert wurden nachhaltige Maßnahmen zur Senkung der Betriebskosten in allen Ortsteilen, wie der Einbau von Wärmepumpen und Photovoltaikanlagen auf kommunalen Dächern. Das Klimamanagement wird hierzu eine detaillierte Kosten- und Liegenschaftsaufstellung erarbeiten.
Beschluss Nr. 08/2026:
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Absicht zur energetischen Sanierung kommunaler Liegenschaften (u. a. Grundschule, Kitas, Feuerwehren sowie Kultur- und Sportgebäude). Die Gesamtinvestition wird auf ca. 350.000 Euro geschätzt und soll primär über den Sachsenfonds sowie weitere Förderprogramme finanziert werden.
—
TOP 5: Beratung zu Grundstücksangelegenheiten (Gemarkung Lindenhayn, OT Gollmenz)
Der Gemeinderat beriet über die künftige Nutzung eines rund 400 qm großen gemeindlichen Flurstücks an der Krostitzer Straße im Ortsteil Gollmenz. Da die Fläche baurechtlich im Außenbereich liegt und weiterhin öffentlich zugänglich bleiben soll, stand neben einem Verkauf auch eine langfristige Nutzungsvereinbarung zur Debatte. Ein ortsansässiger Antragsteller erläuterte sein Vorhaben, die derzeit unbefestigte Fläche auf eigene Kosten zu pflastern und als Parkfläche zu erhalten.
In der Diskussion wurden rechtliche Aspekte wie die aktuelle Widmung, die Bindung an Bodenrichtwerte sowie die Prüfung durch die Kommunalaufsicht erörtert. Um ein transparentes Verfahren zu gewährleisten, stimmte das Gremium nach einer kurzen nichtöffentlichen Beratung mehrheitlich gegen einen Sofortverkauf.
Ergebnis und weiteres Vorgehen:
Die Gemeinde strebt mit dem Antragsteller den Abschluss eines Pachtvertrages über 20 Jahre an, um dessen Investitionen abzusichern. Dem Pächter soll zudem ein Vorkaufsrecht eingeräumt werden. Die Verwaltung wurde beauftragt, die genauen Vertragskonditionen auszuarbeiten.
—
TOP 6: Anfragen der Gemeinderäte
Werbebeschilderung und Satzungsrecht: Es wurde um die Prüfung gewerblicher Werbeschilder an der B2 sowie der zugehörigen Gebühren gebeten. Das Gremium diskutierte die rechtlichen Grenzen der gemeindlichen Plakatierungssatzung auf Privatflächen und wies darauf hin, dass Werbeträger an offiziellen Verkehrsschildern unzulässig sind. Die Verwaltung prüft den Sachverhalt unter Unterscheidung von Hinweis- und Gewerbewelt.
Polizeiordnung: Der aktuelle Entwurf liegt zur Prüfung beim Landratsamt. Aufgrund der intensiven Bürgerbeteiligung (insb. zu Brauchtums- und Osterfeuern) ist ein Inkrafttreten im laufenden Jahr fraglich. Der Gemeinderat regte an, praxisnahe Ausnahmeregelungen für die traditionelle Brauchtumspflege zu verankern.
—
TOP 7: Sonstiges
Aus den Reihen des Gemeinderates wurde beantragt, das Konzept für einen Dorfladen als eigenständigen Tagesordnungspunkt in eine der zukünftigen Sitzungen aufzunehmen und eine entsprechende Vorstellung zu ermöglichen.