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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schönwölkau
Ausgabe 10/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Auszug aus dem Protokoll zur 20. Sitzung der Legislaturperiode 2024 - 2029 des Gemeinderates der Gemeinde Schönwölkau am 21.05.2026

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1.

Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung

2.

Bestätigung der Niederschrift vom 16.04.2026 – öffentlicher Teil

3.

Bürgerfragen

4.

Vorstellung Vorhaben „Unser Schopp“ Container-Dorfladen Lindenhayn

5.

Ergänzung des Beschlusses Nr. 52/2022 vom 10.11.2022 (Festsetzung der Pacht und Mietpreise für Gärten, Garagen, Stellflächen, Schuppen und Grund und Boden von Garagen, die im Eigentum Dritter sind) um das Nutzungsentgelt für öffentliche Flächen

6.

Grundstücksangelegenheiten – Beschluss gewerbliche Nutzung des Flurstücks 61/8 in der Gemarkung Lindenhayn Flur 3 durch Abschluss einer Nutzungsvereinbarung

7.

Gemeinsame Ausschreibung zur Beseitigung von verkehrsgefährdenden Verunreinigungen auf Straßen und Nebenanlagen im Landkreis Nordsachsen, 2026 – Beschluss Zuschlagsvergabe

8.

Beschluss Ergebnisse Kommunale Wärmeplanung Gemeinde Schönwölkau

9.

Anfragen der Gemeinderäte

10.

Sonstiges

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TOP 1 bis 3: Eröffnung, Niederschrift und Bürgerfragen

Der Bürgermeister stellte die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates mit 13 Stimmberechtigten fest. Einwände gegen die Ladung oder Tagesordnung gab es nicht. Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.04.2026 wurde mehrheitlich genehmigt.

Bei den Bürgerfragen informierte die Verwaltung zum Stand der Windkraftplanung: Das Verfahren wurde wegen 3.000 Stellungnahmen und neuer Landesvorgaben unterbrochen; eine geänderte Planungskarte liegt aus. Die Flächen Brinnis/Lindenhayn und Badrina entfallen vorerst aus technischen bzw. Naturschutzgründen, wobei der Standort Badrina im Zuge künftiger Flächenzielerhöhungen (möglicherweise ab 2030) gemeinsam mit Nachbarkommunen weiter forciert wird.

Zudem wurde eine Beschwerde über Gehwegverschmutzungen durch Großfahrzeuge in Hohenroda aufgenommen; die Verwaltung wird den Verursacher kontaktieren.

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TOP 4: Konzeptvorstellung Container-Dorfladen „Unser Schopp“ in Lindenhayn

Der Gemeinderat befasste sich mit dem Konzept eines modular aufgebauten, weitestgehend autarken Container-Dorfladens zur Nahversorgung. Das barrierefreie Pilotprojekt bietet auf 72 qm rund 1.600 bis 2.000 Produkte (inklusive regionaler Waren) und ist an 365 Tagen rund um die Uhr per EC- oder Kundenkarte zugänglich. Der Laden ist kameraüberwacht und zeitweise personell besetzt; Tabak und Spirituosen werden nicht geführt. Die wirtschaftliche Absicherung soll über ein monatliches Dorfladen-Abo der Bürger erfolgen. Für die Umsetzung in Lindenhayn (ca. 250 Einwohner) ist eine interkommunale Kooperation im Umkreis von 3 km nötig, um die erforderlichen 225 Haushalts-Abos zu erreichen. Für den Container samt Stellplätzen und Medienanschlüssen wird eine gemeindeeigene Fläche von ca. 400 bis 500 qm benötigt. Da die Anlage auf Punktfundamenten steht, ist bei einem eventuellen Scheitern ein problemloser Rückbau durch das Unternehmen garantiert. Um Kosten für Flurstücksänderungen (ca. 8.000 bis 10.000 Euro) zu vermeiden, wird ein passendes Grundstück im Innenbereich gesucht.

Weiteres Vorgehen: Die Verwaltung prüft gemeinsam mit dem Gemeinderat geeignete Grundstücke im Gemeindegebiet. Zudem wird eine unverbindliche Bürgerbefragung zur Interessenermittlung gestartet.

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TOP 5: Ergänzung des Beschlusses zu Pacht- und Mietpreisen um ein Nutzungsentgelt für öffentliche Flächen

Der Gemeinderat beriet über eine Ergänzung des bestehenden Beschlusses Nr. 52/2022. Die Aufnahme einer neuen Entgeltposition für die Nutzung öffentlicher Flächen (wie z. B. reiner Betonflächen) war notwendig, um ein laufendes Verfahren im Ortsteil Gollmenz rechtlich zu klären und zügig abzuschließen. Die Verwaltung orientierte sich bei der Ausarbeitung an Regelungen der Nachbargemeinde Krostitz. Auf Nachfrage wurde klargestellt, dass dies keine Erhöhung für bestehende Nutzer anderer Kategorien bedeutet. Künftige Anpassungen an aktuelle Bodenrichtwerte werden jeweils separat vom Gemeinderat beschlossen.

Beschluss Nr. 09/2026:

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, den Beschluss Nr. 52/2022 um folgende Position zu ergänzen:

Nutzungsentgelt für öffentliche Flächen: 4 % jährlich vom jeweiligen Bodenrichtwert in €/m²

Alle anderen Bestandteile des ursprünglichen Beschlusses bleiben unverändert gültig.

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TOP 6: Nutzungsvereinbarung für ein Gemeindegrundstück im Ortsteil Gollmenz

Der Gemeinderat befasste sich mit der gewerblichen Nutzung des gemeindeeigenen Flurstücks 61/8 (Krostitzer Straße, OT Gollmenz) mit einer Größe von 400 qm. Auf Antrag aus dem Gremium wurde sichergestellt, dass die öffentlichen Flächen explizit in die Vereinbarung einbezogen werden.

Beschluss Nr. 10/2026:

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, das genannte Grundstück einem ortsansässigen Meisterbetrieb per Nutzungsvereinbarung als Stellplatz für den gewerblichen Fuhrpark zu überlassen. Das jährliche Nutzungsentgelt richtet sich nach der neu beschlossenen prozentualen Regelung auf Basis des aktuell gültigen Bodenrichtwerts.

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TOP 7: Gemeinsame Ausschreibung zur Beseitigung von verkehrsgefährdenden Verunreinigungen im Landkreis Nordsachsen – Zuschlagsvergabe

Der Gemeinderat befasste sich mit der Vergabe eines gemeinsamen Dienstleistungsauftrages zur Beseitigung von verkehrsgefährdenden Verunreinigungen nach Verkehrsunfällen oder Havarien. Das landkreisweite Vergabeverfahren hatte sich aufgrund eines inzwischen zurückgezogenen Nachprüfungsverfahrens verzögert. Ziel der Rahmenvereinbarung ist eine fachgerechte und zügige Wiederherstellung der Verkehrssicherheit. Auf Nachfrage wurde klargestellt, dass sich die Zuständigkeit ausschließlich auf die Gemeindestraßen der Kommune bezieht. Ein Antrag auf Vertagung des Beschlusses wurde aus verfahrenstechnischen Gründen abgelehnt; die Nachlieferung des detaillierten Leistungsverzeichnisses wurde zugesichert.

Beschluss Nr. 11/2026:

Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich, den Zuschlag für diese Dienstleistung im Rahmen einer Einheitspreisvereinbarung an das wirtschaftlichste Bieterunternehmen zu erteilen. Der Vertrag läuft zunächst für das Jahr 2026 und verlängert sich optional bis maximal Ende 2029. Das im Beschluss verankerte Gesamtauftragsvolumen dient als reine Wertfeststellung zur Schadensabrechnung und belastet den kommunalen Haushalt nicht direkt.

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TOP 8: Beschluss zu den Ergebnissen der Kommunalen Wärmeplanung

Der Gemeinderat befasste sich mit dem Abschlussbericht zur kommunalen Wärmeplanung, die gesetzmäßig durch ein Fachbüro erstellt und bereits öffentlich vorgestellt wurde. Die Analysen zeigen, dass aufgrund der ländlichen Siedlungsstruktur und der geringen Wärmedichte keine Voraussetzungen für wirtschaftliche, flächendeckende Wärmenetze bestehen. Daher ist eine dezentrale Wärmeversorgung mit gebäudeindividuellen Lösungen (wie Wärmepumpen) sachgerecht.

In der Aussprache wurde klargestellt, dass die Planung auf den aktuellen gesetzlichen Richtlinien basiert und der vereinbarte Kostenrahmen für das Konzept eingehalten wurde. Auf Nachfrage wurde betont, dass das Konzept ein dynamischer, strategischer Orientierungsrahmen bleibt, der keine unmittelbaren rechtlichen Verpflichtungen oder Austauschpflichten für die Bürger begründet. Das farbige Konzeptdokument wird den Gemeinderatsmitgliedern nachgeliefert.

Beschluss Nr. 12/2026:

Der Gemeinderat beschloss einstimmig den Abschlussbericht der kommunalen Wärmeplanung als langfristigen Orientierungsrahmen bis zum Jahr 2045. Die zukünftige Wärmeversorgung wird überwiegend dezentral weiterentwickelt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Wärmeplan ortsüblich bekannt zu machen und dauerhaft auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen.

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TOP 9-10: Anfragen der Gemeinderäte & Sonstiges

Schule Mocherwitz: Der Veräußerungstermin wurde wegen Bankeinwänden auf Juni verschoben; der Gemeinde entstehen keine Zusatzkosten.

Tempo-30-Zonen: Die Verwaltung leitet den Wunsch nach temporären Geschwindigkeitsbegrenzungen auf stark belasteten Umleitungsstrecken an die zuständige Verkehrsbehörde weiter.

Kreuzungsbeleuchtung: Die neue Beleuchtung am Unfallschwerpunkt dient als Zwischenlösung bis zu einem langfristig angestrebten, aber kostenintensiven Kreisverkehr.

Sitzungsablauf: Nach einer Debatte über die Dauer gewerblicher Vorträge prüft die Verwaltung die satzungsrechtlichen Vorgaben zu Redezeiten bei regulären Tagesordnungspunkten.

Baumschäden: An einer Freileitung bei der Mühle Göritz/Krippehna wurden erhebliche Schäden an Eichen durch Arbeiten eines Energieversorgers reklamiert. Der Gemeinderat fordert ein Einschreiten der Gemeinde und adäquate Ersatzpflanzungen.

Jens Kottenhahn