am 10. Oktober 2024
-öffentlicher Teil-
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil:
| 1. | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung |
| 2. | Bestätigung der Niederschrift vom 12.09.2024 – öffentlicher Teil |
| 3. | Bürgerfragestunde |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung: |
| 4.1. | Satzung zur Regelung des Kostensatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der (freiwilligen) Feuerwehren der Gemeinde Krostitz (Feuerwehrkostensatzung) |
| 4.2. | Feststellung des Jahresabschluss 2013 der Gemeinde Schönwölkau |
| 4.3. | Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen |
| 4.4. | Ermächtigung des Bürgermeisters zwecks Umschuldung eines Darlehens der Sparkasse Leipzig nach Ablauf der Zinsbindungsfrist |
| 4.5. | Außerplanmäßige Auszahlung Kindertagesstätte OT Wölkau Diakonie – PV-Anlage |
| 4.6. | Unterhaltungsreinigung Grundschule Wölkau |
| 4.7. | Wahl der Mitglieder zur Schulkonferenz |
| 5. | Anfragen der Gemeinderäte |
| 6. | Sonstiges |
| 7. | Beauftragung des Bürgermeisters zum Erwerb eines gebrauchten FFW-Fahrzeuges für die Ortsfeuerwehr Schönwölkau |
TOP 1
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau ist beschlussfähig. Es wird beantragt, zur angekündigten Tagesordnung den Punkt „Beauftragung des Bürgermeisters zum Erwerb eines gebrauchten FFW-Fahrzeuges für die Ortsfeuerwehr Schönwölkau“ aufzunehmen. Dem Antrag wird mehrheitlich zugestimmt und die Tagesordnung mit TOP 7 erweitert. Die Tagesordnung wird in ergänzter Form bestätigt.
TOP 2
Die Niederschrift vom 12.09.2024 wird von den Gemeinderäten bestätigt.
TOP 3
In den Bürgerfragen wird kritisiert, dass die neue Elternbeitragssatzung zu wenig kommuniziert wurde. Insbesondere die Änderungen zu den zusätzlichen Betreuungszeiten werden moniert. Des Weiteren werden u. a. Fragen zum Stand der Ausschreibung der Hortträgerschaft sowie zu einer geplanten Agri-Photovoltaik-Anlage am Ortsrand von Boyda beantwortet.
TOP 4
TOP 4.1.
Die Überarbeitung der Feuerwehrkostensatzung der Gemeinde Schönwölkau resultiert hauptsächlich aus der Änderung / Anpassung der Gesetzesregelung im Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz und der Sächsischen Feuerwehrverordnung. Hier wurden die Stundensätze für Feuerwehrfahrzeuge festgesetzt.
Die Regelung zu den landeseinheitlichen Kostensätzen verschafft den Kommunen die erforderliche Rechtssicherheit bei der Erhebung von Kostenersatz nach Feuerwehreinsätzen und entlastet diese von einer regelmäßigen Evaluierung sowie Neuberechnung.
Der Gemeinderat Schönwölkau beschließt aufgrund von
| 1. | § 69 Abs. 4 und 5 des Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz vom 24. Juni 2004 (SächsGVBl. S. 245, 647) das zuletzt durch das Gesetz vom 8. Januar 2024 (SächsGVBl. S. 2) |
| und | |
| 2. | § 20 Sächsische Feuerwehrverordnung vom 21. Oktober 2005 (SächsGVBl. S. 291), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Juni 2024 (SächsGVBl. S. 532) geändert worden ist. |
mit Beschluss Nr. 38/2024 einstimmig die Änderung der Feuerwehrkostensatzung der Gemeinde Schönwölkau.
TOP 4.2.
Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 liegt den Gemeinderäten vor.
Mit Beschluss Nr. 39/2024 stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss der Gemeinde Schönwölkau zum 31.12.2013 gemäß § 88c Abs. 2 SächsGemO n.F. mehrheitlich wie folgt fest:
Ergebnisrechnung:
| ordentliche Erträge | 3.202.836,20 | EUR |
| ordentliche Aufwendungen | 3.398.494,78 | EUR |
| ordentliches Ergebnis | -195.658,58 | EUR |
|
|
|
|
| außerordentliche Erträge | 36.981,89 | EUR |
| außerordentliche Aufwendungen | 29.866,76 | EUR |
| Sonderergebnis | 7.115,13 | EUR |
|
|
|
|
| Gesamtergebnis | -188.543,45 | EUR |
Finanzrechnung:
| Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 2.898.749,85 | EUR |
| Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 2.712.449,22 | EUR |
| Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit | 186.300,63 | EUR |
|
|
|
|
| Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 81.593,84 | EUR |
| Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 139.035,78 | EUR |
| Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit | -57.441,94 | EUR |
|
|
|
|
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 297.662,50 | EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 417.477,85 | EUR |
| Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit | -119.815,35 | EUR |
|
|
|
|
| Änderung Finanzmittelbestand | 9.043,34 | EUR |
Vermögensrechnung:
| AKTIVA |
|
| |
| 1. | Anlagevermögen | 21.880.803,78 | EUR |
| 2. | Umlaufvermögen | 964.114,40 | EUR |
| 3. | Aktive Rechnungsabgrenzungsposten | 136,70 | EUR |
|
|
|
|
|
| Bilanzsumme AKTIVA | 22.845.054,88 | EUR | |
| PASSIVA |
|
| |
| 1. | Kapitalposition | 15.105.040,85 | EUR |
|
| darunter: |
|
|
|
| Basiskapital Rücklage aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses | 15.105.040,85 | EUR |
|
| Fehlbetrag des Sonderergebnisses | 0,00 | EUR |
| 2. | Sonderposten | 5.448.712,81 | EUR |
| 3. | Rückstellungen | 807.005,27 | EUR |
| 4. | Verbindlichkeiten | 1.481.565,21 | EUR |
| 5. | Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 2.730,74 | EUR |
|
|
|
|
|
| Bilanzsumme PASSIVA | 22.845.054,88 | EUR | |
Begründung:
Gemäß § 88 Abs. 1 SächsGemO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss muss klar und übersichtlich sein. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
Der Jahresabschluss besteht aus
1. der Ergebnisrechnung,
2. der Finanzrechnung und
3. der Vermögensrechnung.
Der Jahresabschluss ist um einen Anhang zu erweitern, der mit den Rechnungen eine Einheit bildet, und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.
Nach § 88 Abs. 5 SächsGemO n.F. verzichtet die Gemeinde auf die Erstellung des Anhangs und des Rechenschaftsberichtes.
Das negative ordentliche Ergebnis in Höhe von EUR wird entsprechend der Regelungen nach § 131 Abs. 6 SächsGemO a.F. gegen das Basiskapital verrechnet.
Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2013 wurde gemäß Beschluss des Gemeinderates Nr.04/2024 vom 01.02.2024 durch Hans-Joachim Kraatz – Wirtschaftsprüfer/Steuerberater vorgenommen.
Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers:
Die Wiedergabe des Prüfungsvermerks ist ab Blatt 26 des Prüfungsberichtes zum Jahresabschluss zum 31.Dezember 2013 ausführlich beschrieben.
Kurzfassung:
Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage sowie der Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde Schönwölkau.
Ich empfehle nach pflichtgemäßer Prüfung und aufgrund der Darstellung in diesem Prüfungsbericht, den Jahresabschluss dem Gemeinderat zur Feststellung vorzulegen.
TOP 4.3.
Gemäß § 73 Abs. 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen hat der Gemeinderat über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen in öffentlicher Sitzung zu entscheiden. Über Spenden über 1000 € ist einzeln zu entscheiden. Mit den Beschlüssen Nr. 40/2024 bis 42/2024 nimmt der Gemeinderat die Spenden an.
TOP 4.4.
Die Zinsbindung des Darlehens läuft am 15.11.2024 aus.
Der Zinssatz lag bei der Aufnahme am 17.11.2014 in Höhe von 142.968,80 EUR bei 1,143 % p.a. (für 10 Jahre). Die Tilgung erfolgte vierteljährlich (Gesamttilgung pro Jahr – 9.531,24 EUR ab 30.12.2014).
Das Darlehen resultiert ursprünglich aus der Kofinanzierung des Straßen- und Abwasserbaus im OT Lindenhayn (1994) sowie der anteiligen Investitionen der Haushaltsjahre 2003/2004 und wurde bereits in den Jahren 2009 und 2014 umgeschuldet.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau ermächtigt den Bürgermeister einstimmig zur Aufnahme eines Darlehens zu den günstigsten Konditionen, nach Einholung von drei Angeboten, zwecks Umschuldung des Darlehens Nr. 6203284651 in Höhe von 47.656,40 EUR (Beschluss Nr. 43/2024).
TOP 4.5.
Die Gemeinde Schönwölkau verfügt über keine bestätigte Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Jahres 2024. Folglich ist eine gesonderte Bestätigung der finanziellen Mittel durch den Gemeinderat notwendig. Die Zuweisung der Gelder vom Landkreis erfolgte bereits am 05.04.2024.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau beschließt mit Beschluss Nr. 43/2024, die außerplanmäßige Auszahlung im Produktkonto 365201.783200 (Kita OT Wölkau Diakonie – Errichtung PV-Anlage) in Höhe von 18,0 TEUR zwecks Errichtung einer PV-Anlage auf dem Gebäude der Kindereinrichtung Kinderparadies im OT Wölkau, Parkstraße 18.
Die Deckung erfolgt in Höhe von 14,0 TEUR durch eine Zuweisung gem. dem Gesetz über das Kommunale Energie- und Klimabudget des Jahres 2024 vom Landkreis Nordsachsen und in Höhe von 4,0 TEUR durch eine Spende.
TOP 4.6.
Die o.g. Reinigungsleistung wurde vom Bürgermeister beauftragt. Hierbei handelt es sich um eine notwendige unaufschiebbare Aufgabe im Sinne des § 78 Abs. 1 SächsGemO, jedoch nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung in Zuständigkeit des Bürgermeisters.
Um nunmehr rechtmäßige Zustände herzustellen wird empfohlen die Zustimmung des Gemeinderates nachträglich einzuholen.
Der Gemeinderat stimmt mit Beschluss Nr. 45/2024 mehrheitlich der Vergabe der Unterhaltungsreinigung des 1. OG der Grundschule Wölkau einschließlich Flur, Verwaltung, Klassenräume und Treppenhaus bis EG an jedem Schultag gemäß Angebot der Firma Gegenbauer Services GmbH vom 16.07.2024 zu. Die Kosten betragen 102,05 Euro pro Tag. Entsprechend 187 Tagen 19.083,35 Euro pro Jahr.
TOP 4.7.
Aufgrund eines Fehlers bei der Wahl der Mitglieder für die Schulkonferenz wird diese mit Beschluss Nr. 46/2024 wiederholt.
TOP 5/TOP 6
Von den Gemeinderäten werden u. a. Fragen zum Stand Wärmeplanung, Eigenschadenversicherung BM a.D. und Ausschreibung Winterdienst gestellt.
TOP 7
Unter diesem Punkt wird eingehend der Erwerb eines geeigneten gebrauchten FFW-Fahrzeuges für die Ortsfeuerwehr Wölkau beraten. Im Ergebnis der Diskussion wird weiterer Klärungsbedarf festgestellt, so dass eine Entscheidung dazu zurückgestellt wird.
Das vollständige Protokoll der öffentlichen Sitzung kann während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener Straße 1, eingesehen werden.
Mindestens fünf Tage vor den Sitzungsterminen, werden die Tagesordnungen sowie der Sitzungsort in den Schaukästen der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht.