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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schönwölkau
Ausgabe 14/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Auszug aus dem Protokoll

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1.

Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung

2.

Bestätigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2023

3.

Bürgerfragestunde

4.

Beteiligungsbericht der Gemeinde Schönwölkau gemäß § 99 SächsGemO für das Jahr 2022

5.

Verkauf Anhänger/Bauwagen an Zirkus

6.

Beratung und Beschlussfassung:

6.1.

Beteiligung Regionalplan Leipzig-Westsachsen „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ – Festlegung potentieller Vorranggebiete für Windkraftanlagen

6.2.

Bildung eines Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl 2024

6.3.

Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen – Gellert-Grundschule Wölkau – Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen

6.4.

Über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen – Kita Schönwölkau DIAKONIE – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke – kommunaler Anteil

7.

Anfragen der Gemeinderäte

8.

Sonstiges

TOP 1

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau ist beschlussfähig.

TOP 2

Die Bestätigung der Niederschrift vom 19.10.2023 wird bis zur nächsten Sitzung aufgeschoben, da der unter TOP 5 gefasste Beschluss entgegen der Geschäftsordnung des Gemeinderates nicht wie beantragt namentlich gefasst wurde. Das Thema wird noch einmal in die nächste Sitzung aufgenommen.

TOP 3

Thematisiert wurde das Mitteilungsblatt der Gemeinde. Die Öffentlichkeit muss über die Sitzungen bzw. den Inhalt der Beschlüsse informiert werden. Kritisiert wurde, dass die Schrift, insbesondere auf dem Titelblatt des letzten Mitteilungsblattes zu klein war.

TOP 4

Über den Beteiligungsbericht der Gemeinde Schönwölkau für das Jahr 2022 wird gemäß § 99 Abs. 1 der SächsGemO informiert.

Zur Erstellung des Beteiligungsberichtes der Gemeinde Schönwölkau bildeten der Beteiligungsbericht der KBE für das Geschäftsjahr 2021/2022, die Zuarbeit des Abwasserzweckverbandes Unteres Leinetal 2022, die Zuarbeit der DERAWA 2022 sowie der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts zum 31.12.2022 des Versorgungsverbandes Eilenburg-Wurzen die Grundlage.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau nimmt diesen zur Kenntnis.

Die Angaben des Beteiligungsberichts nach § 99 Abs. 2 SächsGemO werden von der Gemeinde im Bereich Finanzservice der Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener Straße 1, während der Dienstzeiten zur Einsichtnahme verfügbar gehalten.

TOP 5

Der BM unterrichtet die Gemeinderäte über die Anfrage von einem Zirkus einen nicht mehr benötigten Bauwagen der Gemeinde zu erwerben.

TOP 6 Beratung und Beschlussfassung:

TOP 6.1.

In diesem Punkt befasst sich der Gemeinderat mit dem Verfahren zur „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ des Regionalplanes Leipzig-Westsachsen. Der bestandkräftige Regionalplan basiert in seinen Festlegungen zu Kapitel 5.1 „Energieversorgung“ noch auf den energiepolitischen Zielen des Freistaates Sachsen der Jahre 2012/2013. Mit der Fortschreibung des Energie- und Klimaprogramms Sachsen (EKP) 2021 hat sich die Sächsische Staatsregierung im Juni 2021 zu neuen klima- und energiepolitischen Zielstellungen bis 2030 bekannt und zusätzliche Ausbauziele zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien im Freistaat festgelegt, die eine verbindliche Grundlage des Handelns in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung bilden.

Zudem haben die Gesetzgeber auf den Ebenen von Bund und Freistaat Sachsen 2022/2023, u.a. durch die Neuregelungen zum Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Raumordnungsgesetz (ROG), Baugesetzbuch (BauGB), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie Sächsischem Landesplanungsgesetz (SächLPIG) und Sächsischer Bauordnung (SächsBO), einen grundhaft geänderten Rechtsrahmen zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien geschaffen, der durch die Regionalplanung bis zum 31.12.2027 umzusetzen ist.

Dazu sind durch die Gemeinde für geeignet befundene Windkraft-Potentialflächen ihres Hoheitsgebietes zuzuarbeiten, um den nach Windenergieflächenbedarfsgesetz vorgegebenen Flächenbeitragswert einzuhalten (Ausweisung mind. 2 Prozent der Regionsfläche als Windenergiegebiete i.S. §2 Nr. 1 WindBG). In der Diskussion des Gemeinderates wird festgelegt zunächst die Öffentlichkeit zu beteiligen und über die Vorranggebiete für Windkraftanlagen zu informieren.

TOP 6.2.

Der BM informiert, dass mit der Gemeinde Krostitz für die Gemeinde- und Ortschaftsratswahlen 2024 ein gemeinsamer Gemeindewahlausschuss gebildet werden kann. Der Gemeindewahlausschuss ist für die Leitung der Gemeinde- und Ortschaftsratswahlen sowie die Feststellung der Wahlergebnisse zuständig.

Der Gemeinderat fasst dazu einstimmig den Beschluss Nr. 41/2023.

Für den Gemeindewahlausschuss selbst werden noch zwei Kandidaten aus der Gemeinde Schönwölkau für die Mitarbeit gesucht. Vorschläge werden gern entgegengenommen.

TOP 6.3.

Der Doppelhaushaltsplan 2022/2023 wurde bereits am 07.04.2022 beschlossen und sah nur anteilig 2,0 TEUR zur Unterhaltung des Gebäudes in der Parkstraße 11, OT Wölkau vor. Mit den Beschlüssen Nr. 12/2023, 3/20231 und 34/2023 befürwortete der Gemeinderat bereits zusätzlich finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 33,8 TEUR zwecks anteiliger Erneuerung des Öllagers, Lindenallee 3, Netzwerkausbaus in der GS Wölkau, Maurer-, Maler-, Elektro- und Fußbodenlegearbeiten zur Erweiterung der Klassenzimmer sowie anteiligen Erneuerung der Heizungsanlage im Grundschulgebäude.

Wegen erheblicher Kapazitätsengpässe aufgrund gestiegener Schülerzahlen, musste der bislang ausschließlich dem Hort zur Verfügung gestellte Gruppenraum im KG der Grundschule zum Schuljahresbeginn 2023/2024 als Klassenraum umgebaut werden. Damit steht dieser Raum dem Hort (Träger Diakonie) nicht mehr als Betreuungsfläche zur ausschließlichen Nutzung zu. In der Konsequenz könnte nun die Betriebserlaubnis der Horteinrichtung für 95 Kinder erlöschen.

Die aktuelle Lösung sieht vor, den Vorbereitungsraum im EG (Abstellraum neben Klassenraum 4) als Gruppenraum herzurichten. Für diese Nutzungsänderung ist nach Rücksprache mit dem Bauordnungsamt ein Bauantrag (Antrag auf Nutzungsänderung) erforderlich.

Im Weiteren ist die Garderobensituation im EG vor den Toilettenräumen als sehr ungenügend zu bewerten. Die Vielzahl an Kindern stehen sich beim An- und Ausziehen gegenseitig im Weg, die Toiletten sind im laufenden Schul- und Hortbetrieb nur erschwert zugänglich. Die Lösung für diese Situation sieht vor, im Kellergeschoss den aktuell als Abstellraum mit Außenzugang genutzten Raum so herzurichten, dass hier, bauordnungsrechtlich und brandschutzrechtlich unbedenklich, eine geordnete Garderobensituation entstehen kann. Auch dazu ist ein Bauantrag auf Nutzungsänderung notwendig.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau beschließt mit Beschluss Nr. 42/2023 mehrheitlich, den Aufwendungs- und den Auszahlungsansatz um weitere 27,2 TEUR auf 63,0 TER für den Umbau eines Abstellraumes zum Gruppenraum im Kellergeschoss des Grundschulgebäudes für die Hortnutzung umzubauen.

Die Deckung in Höhe von 27,2 TEUR erfolgt durch erhöhte Gewerbesteuererträge und -einnahmen.

TOP 6.4.

Der Gemeinderat berät zu diesem Thema, die geplante Beschlussfassung wird jedoch aufgrund Klärungsbedarf zur vorliegenden Beschlussvorlage in die nächste Sitzung vertagt.

TOP 7

Die Hinweise zu defekter Straßenbeleuchtung in Badrina werden aufgenommen.

Der BM antwortet u. a. zum Stand Flächentausch Schloss Wölkau – Entwurf Notarvertrag liegt vor,

Sirene Brinnis – durch die Mitnetz wurde der Auftrag erteilt, Container Breite Straße – wird über BM mit Ordnungsamt geklärt, Kosten Brandschaden Badrina – Gerichtstermin im Februar 2024, Landkreis läuft Frist bis Ende des Monats, Rückzahlung Gewässerunterhaltungspauschale – Ergebnis Widerspruch noch offen.

TOP 8.

21.12.2023 – nächste GR-Sitzung Luckowehna

Der kostenlosen Beschaffung eines Programms zur Überwachung prüfungspflichtiger Geräte für die FFW Wölkau gibt der Gemeinderat sein Einverständnis.

Mindestens 5 Tage vor den Sitzungsterminen, werden die Tagesordnungen sowie der Sitzungsort in den Schaukästen der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht.

Das vollständige Protokoll der öffentlichen Sitzung kann während der Dienstzeiten in der Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener Straße 1, in Krostitz eingesehen werden.

Wölkau, den 04.12.2023

Kottenhahn
Bürgermeister