Aus Gründen des Datenschutzes und des Bundesmeldegesetzes darf der Bürgermeister im Amtsblatt der Gemeinde Schönwölkau nicht mehr zum Geburtstag gratulieren. Bisher konnten alle Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schönwölkau, die ihren Geburtstag nicht im Mitteilungsblatt lesen wollten, im zuständigen Bürgerbüro Krostitz einen Widerspruch gegen die Veröffentlichung einlegen. Die Veröffentlichung der Jubiläen von Bürgern in unserem Mitteilungsblatt, die diesen Widerspruch nicht eingelegt haben, ist jedoch künftig nicht mehr gestattet.
Wir bedauern die Entscheidung des Gesetzgebers.