| Tagesordnung: | |
| Öffentlicher Teil: | |
| 1. | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung |
| 2. | Bestätigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 21.12.2023 |
| 3. | Bürgerfragestunde |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung: |
| 4.1. | Beteiligung Regionalplan Leipzig-Westsachsen „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ – Festlegung potentieller Vorranggebiete für Windkraftanlagen |
| 4.2. | Nutzung von Vereinfachungsmöglichkeiten für die Erstellung der Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre bis einschließlich 2020 |
| 4.3. | Beauftragung des örtlichen Prüfers für der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 |
| 4.4. | Satzung zur 4. Änderung der Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer |
| 4.5. | Bestätigung des Ortswehrleiters sowie des Stellvertreters des Ortswehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr Hohenroda |
| 5. | Anfragen der Gemeinderäte |
| 6. | Sonstiges |
TOP 1
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau ist beschlussfähig. Die Tagesordnung für die heutige Sitzung wird bestätigt.
Durch einen Gemeinderat wird gem. Geschäftsordnung beantragt, folgende 3 Verhandlungsgegenstände auf die Tagesordnung der kommenden oder der darauffolgenden Gemeinderatssitzung des Gemeinderates Schönwölkau zu setzen:
Der Gemeinderat Schönwölkau stimmt diesem Antrag mit Beschluss-Nr. 01/2024 einstimmig zu.
TOP 2
Die Niederschrift vom 21.12.2023 wird bestätigt.
TOP 3
Die Fragen der Bürger beziehen sich auf den nächsten Tagesordnungspunkt, in dem die Potentialflächen für Windkraftanlagen behandelt werden sollen, und betreffen die potentiellen Standorte, wie die Bürger auch am günstigeren Strom beteiligt werden und ob mit den Eigentümern der Flächen gesprochen wurde. Der BM erläutert, dass gemäß den Eckpunkten zur Teilfortschreibung des Regionalplans Leipzig-Westsachsen geeignete Windkraft-Bestands- und Potentialflächen erfasst wurden. Im Rahmen der Planungshoheit der Gemeinde sollen mindestens 2 % der Gemeindefläche ausgewiesen und dem Regionalplan Westsachsen zugearbeitet werden. Gespräche mit den Eigentümern sind an der Stelle noch nicht erforderlich. Die Bürger hatten die Möglichkeit, die in Frage kommenden Potentialflächen einzusehen. Beteiligungen am Strom obliegen dem Energieversorger. Die Planung und Errichtung von Windenergieanlagen als Bürger-Genossenschaft wäre ebenfalls möglich. Die Gemeinde hätte durch die Ausweisung von Flächen zur Windenergie Einnahmen mit 0,02 €/kWh, Gewerbesteuern und Pachten bei kommunalen Flächen.
TOP 4 Beratung und Beschlussfassung:
TOP 4.1.
Das Verfahren zur „Teilfortschreibung Erneuerbare Energien“ erfolgt auf Grundlage des am 16.12.2021 in Kraft getretenen Regionalplans Leipzig-Westsachsen. Mit der Fortschreibung des Energie- und Klimaprogramms Sachsen (EKP) 2021 hat sich die Sächsische Staatsregierung im Juni 2021 zu neuen klima- und energiepolitischen Zielstellungen bis 2030 bekannt und zusätzliche Ausbauziele zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien im Freistaat festgelegt, die eine verbindliche Grundlage des Handelns in den Bereichen Klimaschutz und Klimaanpassung bilden. Dabei verpflichtet sich Sachsen, das zu erreichende Flächenziel von 2,0 Prozent der Landesfläche bereits bis 31.12.2027 zu erfüllen.
Der Gemeinderat diskutiert die Flächen anhand einer Karte, die nach den festgelegten gesetzlichen Rahmenbedingungen geeignet wären und wägt Für und Wider ab. In die engere Wahl kommen die empfohlene Potentialfläche an der bestehenden für Windenergie genutzten Fläche Hohenroda/Selben und die Fläche 3 und 4 nordöstlich von Badrina. Mehrheitlich wird sich dafür entschieden, nicht mehr als die geforderten 2 % Gemeindefläche auszuweisen.
Im Ergebnis der Diskussion fasst der Gemeinderat mit zwei Gegenstimmen den Beschluss Nr. 02/2024:
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau beauftragt den Bürgermeister, im Zuge der „Teilfortschreibung Erneuerbarer Energien“ des Regionalplans Leipzig-Westsachsen, an den Planungsverband Leipzig-Westsachsen die durch den Gemeinderat festgelegten, für geeignet befundenen Windkraft-Potentialflächen zuzuarbeiten, um den nach Windenergieflächenbedarfsgesetz vorgegebenen Flächenbeitragswert einzuhalten (Ausweisung mind. 2 Prozent der Regionsfläche als Windenergiegebiete i.S. §2 Nr. 1 WindBG).
Der Gemeinderat Schönwölkau legt dazu anhand der erarbeiteten Karte mit passenden Windkraft-Bestands- und Potentialflächen die Flächen 3+4 fest. Für diese Flächen spricht, dass durch die Stadt Bad Düben in unmittelbarer Nachbarschaft ein entsprechendes Gebiet ausgewiesen werden soll und dass es sich um gemeindeeigene Flächen handelt. Des Weiteren wären mit dieser Ausweisung mind. 2 Prozent des Gemeindegebietes erreicht.
TOP 4.2.
Nachdem die Eröffnungsbilanz 2013 fertiggestellt ist, müssen die Jahresabschlüsse erstellt werden. In der Sächsischen Gemeindeordnung wird im § 88 Jahresabschluss, Absatz 5 darauf hingewiesen, dass die Gemeinden nach Beschluss des Gemeinderates bei den Jahresabschlüssen der Haushaltsjahre bis einschließlich 2020 auf die Bestandteile gemäß Absatz 2 Satz 2 sowie Absatz 3 und 4 verzichten dürfen.
Als Ersatz wird von der Gemeinde Schönwölkau zu jedem Jahresabschluss zusätzlich ein Erläuterungsbericht geschrieben.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau beschließt mit zwei Stimmenthaltungen die Nutzung von Vereinfachungsmöglichkeiten für die Erstellung der Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre bis einschließlich 2020, indem auf die im § 88 Jahresabschluss, Absatz 5 hingewiesenen Bestandteile gemäß Absatz 2 Satz 2, Absatz 3 und 4, sowie die Inhalte des § 63 Anwendungsbereich, Übergangsvorschriften – Absatz 9 der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung verzichtet wird. (Beschluss Nr. 03/2024)
TOP 4.3.
Nach Fertigstellung der Jahresabschlüsse der Gemeinde Schönwölkau sind diese durch einen örtlichen Prüfer zu prüfen. Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 13 SächsGemO hat der Gemeinderat die Entscheidung über die Auswahl des örtlichen Prüfers nach § 103 Abs. 1. Satz 1 und 2 SächsGemO zu treffen.
Der ausgewählte Prüfer hat bereits die Eröffnungsbilanz 2013 der Gemeinde Schönwölkau geprüft und verfügt über Einblicke und Kenntnisse in die örtlichen Begeben- und Besonderheiten. Es wird bestätigt, Ressourcen für die Prüfung zur Verfügung zu haben.
Der Gemeinderat Schönwölkau vergibt mit Beschluss Nr. 04/2024 den Auftrag für die Örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2013 und 2014 sowie der Kassenprüfung für die Gemeinde Schönwölkau.
TOP 4.4.
Durch die Erhöhung des Steuersatzes für den 2. und fortfolgenden Hund, der 3. Änderung der Hundesteuersatzung vom 09.12.2022, ist die gewünschte Wirkung der Verbesserung der Verschmutzungen und Regulierung der Anzahl der gehaltenen Hunde nicht eingetreten. Im Gegenteil – es wurden weniger 2. und fortfolgende Hunde der Verwaltung gemeldet. Mit der 4. Änderung der Hundesteuersatzung werden im § 6 folgende Steuersätze im Kalenderjahr festgelegt: 50,00 € für 1. Hund, 100,00 € für den 2. Hund, 150,00 € für jeden weiteren Hund.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau beschließt mit drei Gegenstimmen und einer Enthaltung die Satzung zur 4. Änderung der Satzung der Gemeinde Schönwölkau für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 20. März 2006 (Beschluss Nr. 05/2024).
TOP 4.5.
Mit Beschluss Nr. 06/2024 bzw. Nr. 07/2024 werden der Wehrleiter sowie der stellvertretende Wehrleiter der Ortsfeuerwehr Hohenroda jeweils einstimmig durch den Gemeinderat Schönwölkau bestätigt.
TOP 5
Anfragen und Informationen u. a. zu Kosten für persönliche Arbeitsschutzkleidung für die Mitarbeiter im Bauhof; finanzielle Mittel sollen im neuen Haushalt berücksichtigt werden - Realisierung Hausanschluss Sirene Brinnis am 15.02.2024 – Vereinshaus Brinnis: Kabelkontrolle mit Messwagen ist erfolgt, Reparatur durch Elektrofirma sowie Bauhof – Namentliche Bekanntgabe der Mitglieder des Gemeindewahlausschusses zur Kommunalwahl 2024 - Winterdienst in der Gemeinde – Wasserrückstau in Göritz durch Biberdämme – Erinnerung an Behebung der Straßenrisse im Gemeindegebiet.
BM antwortet des Weiteren zum angefragten Stand Kosten Brandschaden Badrina und zur Bearbeitung Versicherung Rückzahlung Gewässerunterhaltungspauschale.
TOP 6
14.03.2024 – nächste GR-Sitzung Sportlerheim Wölkau
Mindestens fünf Tage vor den Sitzungsterminen, werden die Tagesordnungen sowie der Sitzungsort in den Schaukästen der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht.
Das vollständige Protokoll der öffentlichen Sitzung kann während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener Straße 1, eingesehen werden.
Wölkau, den 05.02.2024