Tagesordnung:
| Öffentlicher Teil: | |
| 1. | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung |
| 2. | Bestätigung der Niederschrift vom 14.11.2024 – öffentlicher Teil |
| 3. | Bürgerfragen |
| 4. | Lesung Haushaltsplanentwurf 2025/2026 |
| 5. | Hebesatzsatzung 2025 der Gemeinde Schönwölkau |
| 6. | Sitzungsplan 2025 |
| 7. | Anfragen der Gemeinderäte |
| 8. | Sonstiges |
TOP 1
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau ist beschlussfähig. Die ordnungsgemäße Einladung sowie die Tagesordnung werden bestätigt.
TOP 2
Die Niederschrift vom 14.11.2024 wird bestätigt.
TOP 3
Bürgerfragen werden keine gestellt.
TOP 4
Der Entwurf des Doppelhaushaltes 2025/2026 mit Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2029 wurde nach bisherigem Erkenntnisstand durch den Bereich Finanzservice der Gemeindeverwaltung Krostitz erstellt.
Für das Haushaltsjahr 2024 konnte aufgrund von vorliegenden Ertragszahlen kein ausgeglichener Haushaltsplan aufgestellt werden. Hauptgrund für die Ausgleichsproblematik des Jahres 2024 war die gegenüber dem Vorjahr 2023 um 286,2 TEUR gesunkene allgemeine Schlüsselzuweisung bei gleichzeitig steigender Kreisumlage um 46,9 TEUR sowie massiv steigenden Aufwendungen für die gemeindeeigenen Kindertagesstätten und Erstattungen des Gemeindeanteils für Fremdbetreuungen in Höhe von 429,7 TEUR. Diese Differenzen konnten zum Zeitpunkt der Entwurfsplanung nur zum Teil durch erhöht veranschlagte Gewerbesteuereinnahmen ausgeglichen werden.
Entgegen aller Erwartungen wird sich die allgemeine Schlüsselzuweisung vom Freistaat Sachsen für das Jahr 2025 entsprechend der vorliegenden gemeindescharfen Prognosedaten vom Oktober des Jahres 2024 positiv entwickeln, so dass hier mit einer Größe von 1,19 Mio€ gerechnet wird. Die investive Schlüsselzuweisung wurde zunächst auf null reduziert (2024: 56,6 TEUR). Mit einem Festsetzungsbescheid wird jedoch frühestens Ende des 2. Quartals 2025 gerechnet.
Der Ergebnishaushalt der Jahre 2025 bis 2029 schließt nach der maximalen Verrechnung der Fehlbeträge mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO mit folgenden (sehr geringen!) Überschüssen ab:
| 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 |
| 7.500 EUR | 16.500 EUR | 16.300 EUR | 15.300 EUR | 13.300 EUR |
Dabei wurde mit gleichbleibenden Gewerbesteuereinnahmen gerechnet, wobei zu beachten ist, dass derzeit ständig Rückzahlungen bzw. Herabsetzungen der Vorauszahlungen erfolgen.
Ungewiss sind ebenfalls Mieteinnahmen für die gemeindeeigenen Wohnungen und gewerblich genutzten Einheiten.
Weitere Risiken bestehen infolge des Ausgangs der Tarifverhandlungen des öffentlichen Dienstes.
Die im Ergebnishaushalt zu veranschlagenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen sowie der Inhalt des vorliegenden Entwurfes der Haushaltssatzung für 2025/26 werden erläutert.
Sollte die Notwendigkeit zur Aufnahme weiterer Maßnahmen und Projekte bestehen, muss unter Betrachtung der Folgekosten intensiv abgewogen werden, um den Einsatz der sehr begrenzt zur Verfügung stehenden Mittel genau auf zuvor definierte Ziele abzustimmen.
Im Hinblick auf die Ausgleichsproblematik der Haushalte müssen alle Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft und nochmals überprüft werden.
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwölkau mit dem Haushaltsplan für die Jahre 2025 und 2026 sowie seinen Anlagen wird zu einem noch festzulegenden Zeitpunkt in der Gemeindeverwaltung Krostitz öffentlich ausliegen. Einwohner und Abgabepflichtige haben dann die Möglichkeit, für die Dauer von 14 Tagen Einwendungen zu erheben bzw. die Unterlagen einzusehen.
TOP 5
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 wurde die Unvereinbarkeit der bisherigen Grundsteuererhebung mit Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes festgestellt. Diese Entscheidung führte zur Neuregelung der Grundsteuer, welche ab dem 01. Januar 2025 greift.
Die Messbeträge werden durch die Finanzämter festgelegt. Der Gemeindeverwaltung liegen jedoch noch nicht alle Messbescheide vor. Die Erfassung der bereits vorliegenden Bescheide (ca. 53 %) ist noch nicht abgeschlossen. Aus diesen Gründen könnten die aktuellen Zahlen nochmals starken Veränderungen unterliegen, weshalb eine sichere und präzise Berechnung des Hebesatzes derzeit nur schwer und ungenau möglich ist.
Aus diesem Grund wird empfohlen, den Hebesatz für die Grundsteuer A von 320 v. H. beizubehalten und die Grundsteuer B auf 370 v. H., gemäß der Anlage Hebesatzsatzung, anzupassen. Eine stärkere Absenkung würde das Risiko bergen, dass das Grundsteueraufkommen sinkt. Nach Vorlage weiterer Datensätze und möglicher Korrekturen ist eine weitere Anpassung in 2025 möglich.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt weiter unverändert bei 400 v. H.
Der Gemeinderat diskutiert Für und Wider der Vorschläge.
Im Ergebnis wird die Hebesatzsatzung gemäß Anlage für die Erhebung von Grund- und Gewerbesteuern ab dem 01.01.2025 mehrheitlich beschlossen (Beschluss Nr. 47/2024).
TOP 6
Für das Jahr 2025 sind folgende Termine* für die Sitzungen des Gemeinderates Schönwölkau geplant:
Donnerstag, 16.01.2025
Donnerstag, 13.02.2025
Donnerstag, 13.03.2025
Donnerstag, 10.04.2025
Donnerstag, 15.05.2025
Donnerstag, 19.06.2025
Donnerstag, 14.08.2025
Donnerstag, 18.09.2025
Donnerstag, 16.10.2025
Donnerstag, 13.11.2025
Donnerstag, 11.12.2025
*Änderungen aus wichtigem Grund werden vorbehalten.
T’OP 7
Anfragen der Gemeinderäte gab es zum Stand Verkauf Alte Schule in Mocherwitz.
TOP 8
Es wird zu den geänderten Busfahrplänen des Landkreises ab Mitte Dezember informiert. Als Ersatz wurde das Angebot durch Flexa mit einem Rufbus erweitert.
Flexa kommt immer dann zum Einsatz, wenn auf der gewünschten Verbindung 30 Minuten vor oder nach der gewünschten Abfahrts- oder Ankunftszeit kein planmäßiger Bus oder Zug verkehrt. Der Flexa-Rufbus bringt Fahrgäste von der für sie nächstgelegenen Haltestelle an ihr Ziel oder zu einem Umsteigepunkt, von dem aus man weiterführende Angebote nutzen kann. Ein Aufpreis für dieses Angebot fällt nicht an. Weitere Informationen z. B. auch über Haltestellen sind im Internet ersichtlich.
Das vollständige Protokoll der öffentlichen Sitzung kann während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener Straße 1, eingesehen werden.
Mindestens fünf Tage vor den Sitzungsterminen, werden die Tagesordnungen sowie der Sitzungsort in den Schaukästen der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht.