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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schönwölkau
Ausgabe 2/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Auszug aus dem Protokoll

zur 6. Sitzung der Legislaturperiode 2024 - 2029 des Gemeinderates der Gemeinde Schönwölkau am 16. Januar 2025

-öffentlicher Teil-

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1.

Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung

2.

Bestätigung der Niederschrift vom 12.12.2024 – öffentlicher Teil

3.

Bürgerfragen

4.

Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB „Krostitzer Straße“, OT Gollmenz

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Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Empfehlungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB

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Satzungsbeschluss

5.

Anfragen der Gemeinderäte

6.

Sonstiges

TOP 1

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau ist beschlussfähig. Die ordnungsgemäße Einladung sowie die Tagesordnung mit Änderungen für den nichtöffentlichen Teil werden bestätigt.

TOP 2

Die Niederschrift vom 12.12.2024 wird bestätigt.

TOP 3

Bürgerfragen werden keine gestellt.

TOP 4

Durch den beauftragten Planer werden die vorliegenden Abwägungsempfehlungen zu den während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen erläutert.

Mit Beschluss Nr. 01/2025 beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau einstimmig die im Abwägungsprotokoll angeführten Abwägungen der eingegangenen Stellungnahmen und Empfehlungen aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §3 Abs. 2 und §4 Abs. 2 BauGB. Die aufgrund dieser Abwägung getroffenen Entscheidungen zum Fortgang der Planung sind in die Planzeichnung sowie die textliche Festsetzung und Begründung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung einzuarbeiten.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vom Ergebnis der Abwägung zu benachrichtigen.

Der Beschluss hat nur mit dem in der Anlage befindlichen Abwägungsprotokoll Gültigkeit.

Ebenfalls einstimmig beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau mit Beschluss Nr. 02/2025 gem. §34 Abs. 4 Nr. 3 die Ergänzungssatzung „Krostitzer Straße“, OT Gollmenz, (Stand: 27.12.2024) als Satzung.

Die Begründung wird gebilligt.

TOP 5/6

Thematisiert werden die Erstellung des Wertgutachtens für den Verkauf Alte Schule in Mocherwitz sowie die Veräußerung der ausgedienten Feuerwehrfahrzeuge. Des Weiteren wird auf die fehlende Fahrbahnmarkierung auf der Straße zwischen Mocherwitz und Hohenroda hingewiesen.

Das vollständige Protokoll der öffentlichen Sitzung kann während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener Straße 1, eingesehen werden.

Mindestens fünf Tage vor den Sitzungsterminen, werden die Tagesordnungen sowie der Sitzungsort in den Schaukästen der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht.

gez. Kottenhahn
Bürgermeister