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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schönwölkau
Ausgabe 2/2025
Kirchennachrichten
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Gemeindekirchenratswahlen

Im September dieses Jahres sind in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland Gemeindekirchenratswahlen.

Neu gewählt werden die Kirchenältesten – die ehrenamtlichen Mitglieder der Gemeindekirchenräte – für eine Amtszeit von sechs Jahren.

Zur Wahl aufgerufen sind alle Kirchenmitglieder in den 11 evangelischen Kirchengemeinden des Kirchenkreises Krostitz ab dem 14. Lebensjahr. Durch ein Briefwahlverfahren wird es ihnen ermöglicht an der Wahl teilzunehmen, auch wenn sie am Wahltag verhindert sind.

Bis zum 29. Mai können Kirchenmitglieder ab dem 16. Lebensjahr als Kirchenälteste vorgeschlagen werden oder sich selbst bewerben. Wir bitten Sie, überlegen Sie mit, wer für diese Aufgabe geeignet ist! Vielleicht fühlen Sie sich auch selbst angesprochen, als Kirchenälteste oder Kirchenältester zu kandidieren. Vorschläge und Bewerbungen nimmt der jetzige Gemeindekirchenrat entgegen.

Die Wahl selbst wird am 20. September dieses Jahres sein. Aufgaben der Gemeindekirchenräte sind die Gestaltung der Gottesdienste und des gemeindlichen Lebens von der Arbeit mit Jugendlichen bis zur Seniorenarbeit. Beraten werden vom Gemeindekirchenrat auch Baumaßnahmen und die Nutzung der kirchlichen Gebäude. Zudem obliegt ihm die Verwaltung der Kirchengemeinde. Der Begriff Kirchenältester ist die traditionelle Bezeichnung für die ehrenamtlichen Leiterinnen und Leiter der Kirchengemeinde.