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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schönwölkau
Ausgabe 3/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Auszug Protokoll GR 13.02.2025

Auszug aus dem Protokoll

zur 6. Sitzung der Legislaturperiode 2024 - 2029

des Gemeinderates der Gemeinde Schönwölkau

am 13. Februar 2025

-öffentlicher Teil-

Tagesordnung:

1.

Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung

2.

Bestätigung der Niederschrift vom 16.01.2025 – öffentlicher Teil

3.

Bürgerfragen

4.

Beratung und Beschlussfassung:

4.1.

Polizeiverordnung der Verwaltungsgemeinschaft Krostitz/Schönwölkau über die öffentliche Sicherheit und Ordnung

4.2.

Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinden Krostitz und Schönwölkau - Vergabebeschluss/Beauftragung Gemeinschaftsausschuss

4.3.

Beauftragung des örtlichen Prüfers für die Jahresabschlüsse 2015 bis 2018

5.

Informationen:

5.1.

Verkauf Liegenschaft ‚Alte Schule‘ in Mocherwitz samt Freiflächen sowie Nebengelasse

5.2.

Vergabe Trägerschaft Hort Wölkau

6.

Anfragen der Gemeinderäte

7.

Sonstiges

TOP 1

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau ist beschlussfähig. Die ordnungsgemäße Einladung sowie die Tagesordnung werden bestätigt.

TOP 2

Die Niederschrift vom 16.01.2025 wird bestätigt.

TOP 3

In den Bürgerfragen wurde die ab dem neuen Schuljahr geplante Streichung von Schulbuslinien debattiert. Insbesondere die Betreuung der Grundschüler, die nach der 4. Stunde aus dem Unterricht entlassen werden und in den Hort nach Brinnis fahren müssen, muss sichergestellt werden. Des Weiteren wird die Beförderung der Schulkinder in übervollen Bussen diskutiert. Weitere Themen sind u. a. die Bereitstellung von Hortplätzen in Wölkau, die Nachfrage zu Flächen für Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet und die Veröffentlichung von Bekanntmachungen auf der Homepage.

TOP 4

TOP 4.1.

Der durch die Verwaltung ausgearbeitete Entwurf der Polizeiverordnung wird erläutert und diskutiert.

Die Polizeiverordnung von 2013 muss neu beschlossen werden, weil diese an aktuelle Gesetzmäßigkeiten angepasst werden muss. Gleichzeitig wurden gesammelte Erfahrungswerte eingearbeitet.

Es wurde sich an der Mustersatzung des Sächsischen Städte- und Gemeindetags orientiert, die mit der Landesdirektion Sachsen zusammengestellt wurde.

Der Gemeinderat stimmt der Polizeiverordnung mit Beschluss Nr. 03/2025 mehrheitlich zu. Da die Polizeiverordnung für die Gemeinden Krostitz und Schönwölkau gelten wird, werden die Mitglieder des Gemeinschaftsausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Krostitz/Schönwölkau beauftragt, den entsprechenden Beschluss zu fassen.

TOP 4.2.

Alle Kommunen sind angehalten, einen kommunalen Wärmeplan aufstellen zu lassen, um den Bürgern, den ansässigen Unternehmen sowie den Energieversorgern sowie weiteren Betroffenen Sicherheit darüber zu geben, mit welcher Wärmeversorgung sie lokal rechnen können.

Die Gemeinde Krostitz hat gemeinsam mit der Gemeinde Schönwölkau als Verwaltungsgemeinschaft für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung Fördermittel beantragt und bewilligt bekommen. Es handelt sich um eine 100 % Förderung in Höhe von insgesamt 104.000,- EUR für beide Gemeinden.

Auf die dazu erfolgte öffentliche Ausschreibung, gaben 11 Bewerber haben ihr Angebot ab.

Nach umfangreicher Prüfung der eingereichten Unterlagen aller Bewerber anhand vorab festgelegter Auswahlkriterien wie z.B. Preis bzw. Honorarhöhe, Aufbau/Methodik/Ablauf- u. Zeitplanung sowie Qualität der Ausarbeitungen, Nachvollziehbarkeit/Plausibilität der Zeitschiene, Qualifikation/Erfahrung mit KWP, Qualität der vorzulegenden Kommunikationsstrategie usw., hat ein Bieter die Höchstpunktzahl von 34 Punkten erreicht. Damit liegt dieser Bieter nach der vorgegebenen prozentualen Gewichtung aller Kriterien mit einer Punktzahl von 6,25 um 0,4 Punkte vor dem Zweitplatzierten.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau beschließt mehrheitlich, dass die Mitglieder des Gemeinschaftsausschusses in der anstehenden Sitzung am 11.03.2025 dafür stimmen, den Zuschlag für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Verwaltungsgemeinschaft Krostitz – Schönwölkau der Firma Tilia GmbH Leipzig zu erteilen (Beschluss Nr. 04/2025).

TOP 4.3.

Die Jahresabschlüsse der Gemeinde Schönwölkau sind durch einen örtlichen Prüfer zu prüfen. Gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 13 SächsGemO hat der Gemeinderat die Entscheidung über die Auswahl des örtlichen Prüfers nach § 103 Abs. 1. Satz 1 und 2 SächsGemO zu treffen.

Mit Beschluss Nr. 05/2025 vergibt der Gemeinderat einstimmig den Auftrag für die Örtliche Prüfung der Jahresabschlüsse 2015 bis 2018 sowie Kassenprüfung.

TOP 5

TOP 5.1.

BM informiert, dass das Wertgutachten für den Verkauf Alte Schule in Mocherwitz vorliegt. Mit dem geschätzten Preis als Mindestgebot könnte die Ausschreibung erfolgen. Im Ortschaftsrat wurde sich für einen deutlich höheren Verkaufspreis ausgesprochen.

Die baurechtliche Entwicklung des Grundstücks müsse jedoch geklärt werden. Derzeit wären nur bedingt bauliche Änderungen möglich.

TOP 5.2.

Der BM informiert über die eingegangenen Bewerbungen nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung. Diese wurden durch den Gemeinderat anhand einer festgelegten Kriterienübersicht ausgewertet. Das Ergebnis zeigt, dass der bisherige Träger, die Diakonie, auch der neue Träger bleibt. Ein neuer Vertrag soll für zwei Jahre abgeschlossen werden.

TOP 6

Thematisiert werden unter anderem der dringende Handlungsbedarf am Naulandgraben Brinnis und Ausbesserung von Straßenschäden, die Reinigung der Turnhalle, der Stand für die Einführung des Ratsinformationssystems und die Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung.

Das vollständige Protokoll der öffentlichen Sitzung kann während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener Straße 1, eingesehen werden.

Mindestens fünf Tage vor den Sitzungsterminen, werden die Tagesordnungen sowie der Sitzungsort in den Schaukästen der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht.

gez. Kottenhahn
Bürgermeister