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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schönwölkau
Ausgabe 5/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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ALE Feststellung

Ländliche Neuordnung:

Sprotta

Gemeinde/Stadt:

Doberschütz / Eilenburg

Verfahrens- Nr.:

300161

Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

I. Feststellung

Der durch die auswärtigen Sachverständigen verstärkte Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Sprotta hat mit Beschluss vom 27.11.2018 gemäß § 33 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der geltenden Fassung i.V.m. § 6 Satz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (AGFlurbG) vom 15. Juli 1994 (SächsGVBl. S. 1429) die Ergebnisse der Wertermittlung festgestellt.

II. Begründung

Die Ergebnisse der Wertermittlung wurden den Beteiligten in einer Versammlung am 23.10.2018 in Sprotta erläutert und anschließend vom 24.10.2018 bis 22.11.2018 in der Gemeindeverwaltung Doberschütz, der Stadtverwaltung Eilenburg und im Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung in Eilenburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegt.

Während der Auslegung wurden schriftliche Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung nicht erhoben.

Die Ergebnisse der Wertermittlung sind in den Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, Wertermittlungsgrundsätze), die Bestandteile dieses Beschlusses sind, zusammengefasst.

Dieser Feststellungsbeschluss wird öffentlich bekanntgemacht. Die öffentliche Bekanntmachung der o.g. Nachweisungen erfolgt durch Veröffentlichung im Internet.

Die Unterlagen sind im Internet unter https://www.landkreis-nordsachsen.de/oeffentliche_bekanntmachungen einsehbar.

Im Übrigen erfolgt die Auslegung

in der Gemeinde Doberschütz, Breite Straße 17, 04838 Doberschütz

in der Stadt Eilenburg, Marktplatz 1, 04838 Eilenburg

in der Gemeindeverwaltung Mockrehna, Unterdorf 4, 04862 Mockrehna

in der Gemeinde Laußig, Leipziger Straße 23, 04838 Laußig

für die Gemeinden Jesewitz und Zschepplin im Verwaltungsverband Eilenburg-West, Torgauer Straße 38, 04838 Eilenburg

in der Gemeinde Thallwitz, Dorfplatz 5, 04808 Thallwitz

in der Gemeinde Krostitz, Dübener Straße 1, 04509 Krostitz

in der Gemeinde Schönwölkau, Wölkau, Parkstraße 11, 04509 Schönwölkau

bei der Teilnehmergemeinschaft Sprotta im Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, Dr.-Belian-Straße 5, Zi. 320, 04838 Eilenburg

beginnend mit den ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung. Sie erfolgen für die Dauer von vier Wochen.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der

Teilnehmergemeinschaft Sprotta
beim Landratsamt Nordsachsen

Amt für Ländliche Neuordnung

Hausanschrift:
Postanschrift:
Dr.-Belian-Straße 5
Dr.-Belian-Straße 4-5
04838 Eilenburg
04838 Eilenburg

einzulegen.

Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.

Hinweis zum Datenschutz

Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten natürlicher Personen im Rahmen des Freiwilligen Landtausches können auf der Internetseite des Landratsamtes Nordsachsen (https://www.landkreis-nordsachsen.de/datenschutz) eingesehen werden oder sind beim Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung, Dr.-Belian-Straße 5 in 04838 Eilenburg zu erhalten.

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Eilenburg, den 16.04.2025

gez. Udo Friebel
Vorstandsvorsitzender
der Teilnehmergemeinschaft Sprotta