| Tagesordnung: | |
| Öffentlicher Teil: | |
| 1. | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung |
| 2. | Bestätigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 11.04.2024 |
| 3. | Bürgerfragestunde |
| 4. | Beratung und Beschlussfassung: |
| 4.1. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan „sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik“, Gemeinde Schönwölkau – OT Wannewitz – Vorstellung des Projektes sowie Aufstellungsbeschluss |
| 4.2. | Übertragung von Haushaltsmitteln aus dem Haushaltsjahr 2023 nach dem Haushaltsjahr 2024 gem. § 21 SächsKomHVO |
| 5. | Information und Beratung: |
| 5.1. | Vorlage des Prüfungsberichts der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz 2013 |
| 5.2. | Information und Auswertung des Gespräches mit der Diakonie |
| 6. | Anfragen der Gemeinderäte |
| 7. | Sonstiges |
TOP 1
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau ist beschlussfähig. Die Tagesordnung für die heutige Sitzung wird beschlossen.
TOP 2
Die Niederschrift vom 11.04.2024 wird bestätigt.
TOP 3
Bei den Bürgerfragen ging es um den von der Gemeinde gekündigten Hortvertrag mit dem Hortträger in Wölkau und den weiteren Werdegang.
TOP 4
TOP 4.1.
Das geplante Vorhaben wird durch den begleitenden Projektträger vorgestellt. Auf einer Fläche zwischen Reibitz und Wannewitz soll eine Photovoltaikanlage (PVA) errichtet werden. Der nördliche Teil ist aktuell Grünfläche und der südliche Teil ist Kiessandtagebau. Die gesamte Fläche ist als sogenanntes benachteiligtes Gebiet klassifiziert und wäre gemäß EEG 2023 förderfähig. Die Nettofläche der PVA umfasst ca. 33 ha, die zu überplanende Fläche insgesamt 46 ha. Für die Gemeinde würden sich daraus Einnahmen gemäß EEG und anteilig aus den Gewerbesteuern ergeben. Der Ortschaftsrat Brinnis hat dem Vorhaben bereits zugestimmt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau beschließt mit Beschluss Nr. 14/2024 mehrheitlich die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik“, Gemeinde Schönwölkau – OT Wannewitz.
Überplant werden soll eine Fläche im Außenbereich nach § 35 BauGB, die sich zwischen den Ortschaften Reibitz und Wannewitz befindet. Der nördliche Teil ist aktuell Grünland mit einer mäßigen Bodenqualität von 22 bis 41 Bodenpunkten (ca. 34 ha) und der südliche der Kiessandtagebau Spröda-Südfeld (ca. 12 ha).
Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik“, der Gemeinde Schönwölkau – OT Wannewitz, Landkreis Nordsachsen, umfasst die Flurstücke lt. Flurbereinigungskarte: 165, 166, 167, 206, 207 und 208, der Flur 6, Gemarkung Brinnis, mit einer Gesamtgröße von ca. 46 ha.
Die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfolgt gemäß § 12 BauGB.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.
TOP 4.2.
Den Gemeinderäten wurde mit der Beschlussvorlage eine Übersicht mit den Haushaltsresten aus 2023 übergeben. Die Übertragung von Haushaltsmitteln aus dem Haushaltsjahr 2023 nach dem Haushaltsjahr 2024 wird im Einzelnen erläutert.
Mit Beschluss Nr. 13/2024 beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau mehrheitlich gemäß Anlage zum Beschluss die Übertragung von Haushaltsmitteln aus dem Haushaltsjahr 2023 nach dem Haushaltsjahr 2024 gemäß § 21 SächsKomHVO in folgenden Gesamthöhen:
Erträge — 117.800,67 EUR
Aufwendungen — 141.800,67 EUR
Einzahlungen — 8.588,52 EUR
Auszahlungen — 498.940,02 EUR
Die Übertragung der Aufwendungen und Auszahlungen erfolgt in Verbindung mit Abschnitt IV § 6 Abs. 2 Nr. 2-4 - Aufgaben des Bürgermeisters der Hauptsatzung der Gemeinde Schönwölkau im Einzelfall je Produktkonto ab einer Höhe von 5.000,00 EUR.
TOP 5
TOP 5.1.
Der Prüfungsbericht der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2013 wurde allen Gemeinderäten zur Kenntnis übergeben. Die Fragen der Gemeinderäte werden erläutert.
TOP 5.2.
Der BM informiert zum Stand des Verfahrens der Kündigung des Hortvertrages Wölkau, wobei vieles im Punkt Bürgerfragen bereits angesprochen wurde. Der Vertrag läuft noch bis Ende August 2025. Wenn die Kündigung rechtskräftig ist, wird die Trägerschaft des Hortes in Wölkau umgehend neu ausgeschrieben.
TOP 6
Nachfragen gab es unter anderem zur Beschaffung Arbeitsschutzkleidung für den Bauhof, zur Festlegung der Maßnahmen für die Verwendung der Straßenpauschale sowie Gewässerpauschale und zum Bearbeitungsstand der Verfahren für die Feuerwehreinsätze in Badrina sowie zur Versicherungsangelegenheit Rückzahlung der Zuwendung der Gewässerpauschale.
Weitere Themen waren die Anliegerpflichten in der Gemeinde, der entstandene Wasserschaden und die damit verbundene Zukunft der alten Schule in Mocherwitz sowie Fragen zur Aufstellung des Haushaltsplanes.
Das vollständige Protokoll der öffentlichen Sitzung kann nach der Bestätigung während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener Straße 1, eingesehen werden.
Mindestens fünf Tage vor den Sitzungsterminen, werden die Tagesordnungen sowie der Sitzungsort in den Schaukästen der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht.