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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schönwölkau
Ausgabe 7/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Teilnehmergemeinschaft Schönwölkau

Flurbereinigungsverfahren Schönwölkau

Landkreis:

Nordsachsen

Flurbereinigungsgemeinden:

Schönwölkau, Zschepplin, Löbnitz

Aktenzeichen:

220-3-8461.67-DZ/LN4

Öffentliche Bekanntmachung

Die Teilnehmergemeinschaft Schönwölkau hat den Flurbereinigungsplan erstellt. Darin sind die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens Schönwölkau zusammengefasst. Der Flurbereinigungsplan wurde am 11. Juni 2024 genehmigt und wird hiermit bekannt gegeben. Den Teilnehmern wird jeweils der sie betreffende Auszug des Flurbereinigungsplanes zugestellt.

Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Schönwölkau lädt die Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Verfahrensgebiet sowie die Nebenbeteiligten am Verfahren der Flurbereinigung Schönwölkau (§ 10 FlurbG) oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten hiermit zu einem

Anhörungstermin zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes gemäß § 59 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

ein.

Ort:

Saal Kulturhaus Badrina

Ernst-Thälmann-Straße 20

OT Badrina

04509 Schönwölkau

Zeit:

Dienstag, den 3. September 2024

17:00 Uhr

Ein Erscheinen ist nur erforderlich, falls allgemeine Erläuterungen oder Auskünfte gewünscht werden. Es findet weder eine Teilnehmerversammlung statt noch wird über die einzelnen Abfindungen verhandelt.

Zur Einsichtnahme für die Beteiligten werden der Textteil, die Vorstandsbeschlüsse, das Verzeichnis der Flurstücke (neu) mit den Anteilen zur Beitragspflicht und die Karten sowie der Plan über die gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen (Plan nach § 41 FlurbG) zur uneingeschränkten Einsichtnahme ausgelegt. Die Einzelnachweise (Bestandsblatt (alt), Forderungsnachweis, Belastungsnachweis und Bestandsblatt (neu)) werden zur beschränkten Einsichtnahme ausgelegt.

Die beschränkte Einsichtnahme ist nur bei Nachweis des berechtigten Interesses gestattet (Eigentümer, Rechtsinhaber, usw.).

Zeit der Auslegung: vom 4. September 2024 für die Dauer von 2 Wochen

Orte der Auslegung (während der allgemeinen Dienststunden/Sprechzeiten):

Gemeinde Schönwölkau: Wölkau, Parkstraße 11; 04509 Schönwölkau

Gemeinde Zschepplin: Verwaltungsverband Eilenburg West; Torgauer Straße 38; 04838 Eilenburg

Gemeinde Löbnitz: Parkstraße 15; 04509 Löbnitz

Landratsamt Nordsachsen, Amt für Ländliche Neuordnung: Dr.-Belian-Str. 5, Zimmer 324; 04838 Eilenburg

Im Verfahrensgebiet der Flurbereinigung Schönwölkau wurden Vermessungsarbeiten auf der Grundlage des Sächsischen Vermessungs- und Katastergesetzes (SächsVermKatG) durchgeführt, um die neuen Grenzpunkte abzumarken. Die entsprechenden Karten zur Abmarkung (Abfindungskarten) liegen als Bestandteil des Flurbereinigungsplanes zur Einsichtnahme für die Beteiligten mit aus.

Die Grenzen der neuen Flurstücke werden auf Wunsch vor Ort vorgewiesen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen den Flurbereinigungsplan kann innerhalb von zwei Wochen nach dem Anhörungstermin schriftlich Widerspruch erhoben werden beim

Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Schönwölkau

beim Landratsamt Nordsachsen

Dr.- Belian- Straße 5, 04838 Eilenburg

oder beim

Landratsamt Nordsachsen

Schloßstraße 27; 04860 Torgau

oder den Außenstellen

Südring 17, 04860 Torgau,

Fischerstraße 26, 04860 Torgau,

Richard-Wagner-Straße 7a und 7b, 04509 Delitzsch,

Dr.-Belian-Straße 1, 4 und 5, 04838 Eilenburg,

Friedrich-Naumann-Promenade 9, 04758 Oschatz.

Es wird gebeten, den Widerspruch zu begründen.

Eilenburg, den 1. Juli 2024
gez. Szymanski