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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schönwölkau
Ausgabe 7/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Gemeinderat Schönwölkau

Die Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl in der Gemeinde Schönwölkau am 09. Juni 2024 vom 11.06.2024, abgedruckt im Amtsblatt Schönwölkau vom 27.06.2024, ist gegenstandslos.

Öffentliche Bekanntmachung

des Wahlergebnisses der Gemeinderatswahl in der Gemeinde Schönwölkau

am 09. Juni 2024

1. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10. Juni 2024 folgendes Ergebnis ermittelt und festgestellt:

a)

Zahl der Wahlberechtigten  —  2165

b)

Zahl der Wähler  — 1565

c)

Zahl der ungültigen Stimmzettel  —  45

d)

Zahl der gültigen Stimmzettel  — 1520

e)

Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen  —  4430

2. Verhältniswahl in Gemeinden mit einem Wahlkreis

a)

Zahl der für die Bewerber der einzelnen Wahlvorschläge zusammen abgegebenen gültigen Stimmen (Gesamtstimmenzahl der Wahlvorschläge)

b)

die Verteilung der Sitze auf einzelnen Wahlvorschläge,

3. Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber unter Angabe der abgegebenen gültigen Stimmen gewählt:

4. Namen der Ersatzpersonen in der festgestellten Reihenfolge:

5. Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann innerhalb zwei Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe eines Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Nordsachsen, Schlossstr. 27, 04860 Torgau, erheben.

Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist können weitere Einsprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

Krostitz, 02.07.2024

Kläring
Bürgermeister
handelnd für die Gemeinde Schönwölkau