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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schönwölkau
Ausgabe 7/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Öffentliche Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Ortschaftsratswahl in der Ortschaft Lindenhayn am 09. Juni 2024 vom 11.06.2024, abgedruckt im Amtsblatt Schönwölkau vom 27.06.2024, ist gegenstandslos.

Öffentliche Bekanntmachung

des Wahlergebnisses der Ortschaftsratswahlin der Ortschaft Lindenhayn am 09. Juni 2024

1. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 10. Juni 2024 folgendes Ergebnis ermittelt und festgestellt:

a)

Zahl der Wahlberechtigten  —  296

b)

Zahl der Wähler  —  219

c)

Zahl der ungültigen Stimmzettel  —  15

d)

Zahl der gültigen Stimmzettel  —  204

e)

Zahl der insgesamt abgegebenen gültigen Stimmen  —  466

2. Mehrheitswahl

Zahl der für die Bewerber des Wahlvorschlages und andere Personen zusammen abgegebenen gültigen Stimmen

3. Es sind folgende Bewerberinnen und Bewerber unter Angabe der abgegebenen gültigen Stimmen gewählt:

4. Jeder Wahlberechtigte, jeder Bewerber und jede Person, auf die bei der Wahl Stimmen entfallen sind, kann innerhalb zwei Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung des Wahlergebnisses gegen die Wahl schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe eines Grundes Einspruch bei der Rechtsaufsichtsbehörde Landratsamt Nordsachsen, Schlossstr. 27, 04860 Torgau, erheben.

Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist können weitere Einsprüche nicht mehr geltend gemacht werden.

Krostitz, 02.07.2024

Kläring

Bürgermeister -Siegel-

handelnd für die Gemeinde Schönwölkau