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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schönwölkau
Ausgabe 7/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Auszug aus dem Protokoll zur 5. öffentlichen Sitzung im Jahr 2024 des Gemeinderates der Gemeinde Schönwölkau am 13. Juni 2024

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1.

Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und Bestätigung der Tagesordnung

2.

Bestätigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 16.05.2024

3.

Bürgerfragestunde

4.

Beratung und Beschlussfassung:

4.1.

Notbeschaffung Löschfahrzeug Ortsfeuerwehr Wölkau

4.2.

Antrag auf Übernahme der Kosten für die externe Firma für die Erstellung Jahresabschlüsse durch die Gemeinde Krostitz

4.3.

Bevollmächtigung des Bürgermeisters für die Aufnahme der erforderlichen Verkaufsaktivitäten für die Liegenschaft „Alte Schule“ in Mocherwitz samt Freiflächen sowie Nebengelasse

4.4.

Vorbereitend auf die Abstimmung zur 1. Verbandsversammlung des AZV Unteres Leinetal im Jahr 2024 am 17.06.2024 sind durch den Gemeinderat Schönwölkau die Vertreter für die Abstimmung der dort geplanten Beschlüsse zu legitimieren:

- Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022

- Entlastung des Verbandsvorsitzenden für das Wirtschaftsjahr 2022

- Vergabe der Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 bis 2025

- Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2024

4.5.

Überplanmäßige Auszahlung für FW-Fahrzeug LF10 Badrina

5.

Information und Beratung:

Schließung Standort Feuerwehr Mocherwitz

6.

Anfragen der Gemeinderäte

7.

Sonstiges

Nichtöffentlicher Teil:

8.

Bestätigung des Protokolls der nichtöffentlichen Sitzung vom 16.05.2024

9.

Beschluss zu Stundungsantrag von Forderungen

10.

Personalangelegenheiten

11.

Sonstiges

TOP 1

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau ist beschlussfähig. Die Tagesordnung für die heutige Sitzung wird beschlossen.

TOP 2

Die Niederschrift vom 16.05.2024 wird bestätigt.

TOP 3

In den Bürgerfragen wird die Schließung der Freiwilligen Ortsfeuerwehr am Standort Mocherwitz diskutiert. Da nur zwei Kameraden aktiv bleiben wollen, ist die Einsatzfähigkeit der FFW Mocherwitz nicht mehr gewährleistet. Die aktiven Kameraden sollen in die Freiwillige Feuerwehr Hohenroda integriert werden. Ebenso soll die bestehende Technik der FFW Mocherwitz der FFW Hohenroda zugeordnet werden.

Ein weiteres Thema ist der geplante Verkauf der Liegenschaft „Alte Schule“ in Mocherwitz. Es wird kritisiert, dass es mit der Schließung der Feuerwehr und dem Verkauf der „Alten Schule“ keinen Anlaufpunkt mehr für die Mocherwitzer Bürger geben würde. Von BM und OR wird erläutert, dass sich bereits Gedanken zu einem anderen, zentraleren Bürgertreff gemacht werden würde. Allerdings spielt dazu auch die Haushaltslage eine Rolle. Förderprogramme für Dorfgemeinschaftstreffpunkte müssten geprüft werden. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die „Alte Schule“ kaum noch genutzt wurde und nach dem Wasserschaden auch nicht mehr in der Form nutzbar ist.

TOP 4

TOP 4.1.

Vom Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Wölkau wird eindringlich geschildert, dass das defekte Tanklöschfahrzeug TLF W 50 nicht mehr Einsatzfähig ist. Für eine Reparatur des 35 Jahre alten Fahrzeuges gibt es keine Ersatzteile mehr. Geeignete gebrauchte Fahrzeuge sind kaum auf dem Markt und wenn, zu enormen Preisen. Ausleihen ist ebenfalls keine Option, da es keine Fahrzeuge gibt, die tauglich wären. Mit dem Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde wurde die Anschaffung eines neuen TLF für die FFW Wölkau beschlossen, jedoch ist ein neues Fahrzeug in der jetzigen Haushaltssituation der Gemeinde nicht zu realisieren und wäre außerdem mit Wartezeiten von bis zu 3 Jahren verbunden.

Der Gemeinderat versuchte in der Diskussion, Lösungen zu finden und legt fest, kurzfristig mit dem Landkreis das Gespräch zur Unterstützung in der Problematik zu suchen.

TOP 4.2.

In der letzten Sitzung des Gemeinderates wurde festgelegt, den Antrag auf Übernahme der Kosten für die eingesetzte externe Firma zur Erstellung der Jahresabschlüsse durch die Gemeinde Krostitz auf die Tagesordnung zu nehmen. Mit Beschluss Nr. 17/2024 wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt, da nach rechtlicher Beratung eingeschätzt wurde, dass wenig Aussicht auf Erfolg besteht.

TOP 4.3.

Die alte Schule mit dem geschätzten Baujahr von ca. 1930 weist einen erheblichen Sanierungsstau auf, die aktuellen Wasserschäden im OG führen zu einer weiteren Verschlechterung der Bausubstanz. Die jährlichen Einnahmen liegen unter den tatsächlichen Ausgaben. Die Liegenschaft lässt sich im jetzigen Zustand nicht kostendeckend bewirtschaften, weshalb eine Bestandserhaltung unwirtschaftlich ist. Gem. dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sollte die Liegenschaft meistbietend und nicht unter ihrem vollen Wert veräußert werden. Mit Beschluss Nr. 18/2024 beschließt der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau die Bevollmächtigung des Bürgermeisters, alle Maßnahmen in die Wege zu leiten, die für den Verkauf der alten Schule in Mocherwitz samt Freifläche und Nebengebäuden, unter Hinzuziehung eines Sachverständigen für Immobilienbewertung, erforderlich werden. Es handelt sich um das Flurstück 99/6 der Gemarkung Mocherwitz, Flur 1, der Gemeinde Schönwölkau mit einer Gesamtfläche von ca. 2.580 m². Ggf. ist für den Verkauf das Einholen der rechtsaufsichtlichen Genehmigung nach § 90 Abs. 3 SächsGemO erforderlich..

TOP 4.4.

Vorbereitend auf die Abstimmung zur 1. Verbandsversammlung des AZV Unteres Leinetal im Jahr 2024 am 17.06.2024 sind durch den Gemeinderat Schönwölkau die Vertreter für die Abstimmung der dort geplanten Beschlüsse zu legitimieren:

-

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022 (Beschluss Nr. 19/2024)

-

Entlastung des Verbandsvorsitzenden für das Wirtschaftsjahr 2022 (Beschluss Nr. 20/2024

-

Vergabe der Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 bis 2025 (Beschluss Nr. 21/2024)

-

Haushaltssatzung mit Wirtschaftsplan 2024 (Beschluss Nr. 22/2024)

TOP 4.5.

In Form von Fördergeldern konnten wie geplant im Haushaltsjahr 2023 insgesamt 241,2 TEUR eingenommen werden. Die Festbetragsförderung beträgt somit 61,3 Prozent, Eigenmittel muss die Gemeinde in Höhe von 152,1 TEUR bereitstellen (38,67 Prozent). Diese werden durch die verwahrten investiven Schlüsselzuweisungen der Jahre 2022 und 2023 sowie durch die anteiligen Mittel des Jahres 2024 abgedeckt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau beschließt als Haushaltsvorgriff für das Jahr 2024 die überplanmäßige Auszahlung im Produktkonto 126001.783226 (Brandbekämpfung - Erwerb Fahrzeug Feuerwehr) in Höhe von 7,3 TEUR zwecks Beschaffung des LF 10 für die OFW Badrina (Beschluss Nr. 23/2024).

TOP 5

Wie bereits unter TOP 3 besprochen, wird die Feuerwehr am Standort Mocherwitz geschlossen, weil mit den derzeit aktiven Kameraden die Einsatzfähigkeit nicht mehr gewährleistet ist. Um Kosten zu sparen wird die Wehr der Ortsfeuerwehr Hohenroda angegliedert.

TOP 6

Diskutiert werden u.a. Themen, wie die angespannte Haushaltslage der Gemeinde und die Frage nach den Konsequenzen, sollte der Gemeinde eine Haushaltssperre auferlegt werden; Wahlplakate von Europa- und Kommunalwahl, die vor den Wahllokalen entfernt werden mussten; die Sicherung der Baustelle in Badrina, der Stand der Kündigung Hort Wölkau und die defekte Straßenbeleuchtung in der Parkstraße bzw. im Park Wölkau.

TOP 7

Den Mitgliedern des Gemeinderates mit mehr als 15 Jahren kommunalpolitische Tätigkeit wird am Ende dieser Legislaturperiode durch den Bürgermeister die Ehrenurkunde des Sächsischen Städte- und Gemeindetages übergeben.

Das vollständige Protokoll der öffentlichen Sitzung kann nach der Bestätigung während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener Straße 1, eingesehen werden.

Die konstituierende Sitzung des neu gewählten Gemeinderates findet voraussichtlich am 15.08.2024 statt.

Mindestens fünf Tage vor den Sitzungsterminen, werden die Tagesordnungen sowie der Sitzungsort in den Schaukästen der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht.

Schönwölkau, den 21.06.2024
Kottenhahn
Bürgermeister