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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schönwölkau
Ausgabe 7/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Auszug aus dem Protokoll des Gemeinderates der Gemeinde Schönwölkau am 10.04.2025

-öffentlicher Teil-

Tagesordnung:

  1. Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung
  2. Bestätigung der Niederschrift vom 13.03.2025 – öffentlicher Teil
  3. Bürgerfragen
  4. Vorstellung der überarbeiteten Gebührenkalkulation 2025/2026 durch den AZV Unteres Leinetal und Beauftragung der Verbandsräte der Gemeinde Schönwölkau zur Beschlussfassung in der Verbandsversammlung
  5. Beschluss zur Abstimmung über die Einwendung vom 25.03.2025 zwecks Streichung der Investition Kolbenkompressor OFW Badrina Haushaltsjahr 2025
  6. Beschluss der Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwölkau für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 mit den Haushaltsplänen und ihren Anlagen
  7. Anfragen der Gemeinderäte

TOP 1

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau ist beschlussfähig. Die ordnungsgemäße Einladung sowie die Tagesordnung werden bestätigt.

TOP 2

Die Niederschrift vom 13.03.2025 wird bestätigt.

TOP 3

Der Gemeinderat wird über das Interesse für den Kauf eines Grundstücks in Gollmenz informiert. Für das Grundstück soll ein schriftlicher Antrag eingereicht werden, über den der Gemeinderat in einer seiner nächsten Sitzungen entscheiden wird.

TOP 4

Durch einen Vertreter der Veolia Wasser Deutschland GmbH, die sich im Auftrag des AZV Unteres Leinetal u. a. um den Betrieb von Kläranlage und Kanalnetz im Verbandsgebiet kümmern, wird die überarbeitete Gebührenkalkulation 2025/2026 vorgestellt. Rückblickend wird zunächst auf die Kalkulationsperiode 2019-2024 eingegangen. Ab 2025 soll eine neue Gebührenkalkulation greifen. Aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Situation wurde diese nicht mehr für 5 Jahre, sondern für den Zeitraum 2025/2026 berechnet. Das Kalkulationsschema, das u. a. Abschreibungen, Zinsen, Investitionskosten und die errechneten Kosten umfasst, wird ausführlich erläutert. Im Ergebnis wird betont, dass eine Erhöhung der Gebühren aufgrund dieser Faktoren unausweichlich sein wird. Insbesondere, da mit dem Ablauf der wasserrechtlichen Erlaubnisse neue Auflagen und Anforderungen erfüllt werden müssen.

Geplant werden: 25,00 €/Monat/Zähler Grundgebühr, für Teileinleiter 5,00 €/Monat/Zähler, und 5,38 €/m³ Abwassergebühr.

Nach intensiver Diskussion zur überarbeiteten Gebührenkalkulation 2025/2026 fasst der Gemeinderat mit knapper Mehrheit den Beschluss Nr. 09/2025, die Verbandsräte der Gemeinde Schönwölkau in der Verbandsversammlung des AZV Unteres Leinetal zur Zustimmung zu beauftragen.

TOP 5

Nachdem der Entwurf der Haushaltssatzung mit den Haushaltsplänen und Anlagen der Jahre 2025 und 2026 zur Einsichtnahme ausgelegen hat, konnten bis 03.04.2025 Einwendungen erhoben werden. Mit einem form- und fristgerecht eingegangenen Einwand wurde gefordert, die Investition von 10 T€ Kolbenkompressor OFW Badrina Haushaltsjahr 2025 zu streichen. Über den Einwand ist durch den Gemeinderat zu entscheiden. Da alternative Lösungen für die Feuerwehr auch ohne den Einsatz eines Kolbenkompressors bestehen, wurde sich im Ergebnis über Für und Wider mehrheitlich (Beschluss Nr. 10/2025) dafür ausgesprochen, dem Antrag stattzugeben und die verfügbaren Mittel für andere, derzeit dringlichere Maßnahmen im Gemeindebereich zu verwenden.

TOP 6

Die sich durch die Streichung der Investition Kolbenkompressor OFW Badrina geänderte Beschlussvorlage wird ausführlich erläutert: Der Haushalt soll für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen werden. Auf die sich bis zur Beschlussfassung von Seiten der Verwaltung ergebenen Änderungen gegenüber der Lesung in der Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2024 wird ebenfalls eingegangen. Sie wurden in den Plänen eingearbeitet.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau beschließt einstimmig die Haushaltssatzung der Gemeinde Schönwölkau für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 mit den Haushaltsplänen und ihren Anlagen (Beschluss Nr. 11/2025).

TOP 7

Thematisiert werden unter anderem der Stand ergriffener Maßnahmen in Bezug auf den Wasserschaden in der Kita Hohenroda, der Verkauf des Gebäudegrundstücks Alte Schule in Mocherwitz, der Stand Betriebserlaubnis Hort Wölkau, die Verkehrssituation Kreuzung Lindenhayn-Brinnis und die Nutzung des ehem. Feuerwehrgebäudes Mocherwitz durch den Heimatverein Hohenroda/Mocherwitz e. V.

Das vollständige Protokoll der öffentlichen Sitzung kann während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener Straße 1, eingesehen werden.

Mindestens fünf Tage vor den Sitzungsterminen, werden die Tagesordnungen sowie der Sitzungsort in den Schaukästen der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht.

gez. Kottenhahn
Bürgermeister