der Kindertageseinrichtung HORT- WÖLKAU
gemäß § 9 Abs. 2 SächsKitaG
Die Gemeinde Schönwölkau schreibt auf der Grundlage des § 9 Abs.2 SächsKitaG folgende Kindertageseinrichtung zur Übergabe in freie Trägerschaft öffentlich aus.
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| Hort Wölkau |
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| Parkstr. 11 |
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| 04509 Schönwölkau |
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| Hortplätze: 95 |
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| - perspektivisch soll diese Kapazität auf Grund der steigenden Kinderzahlen auf 130 erhöht werden |
| Folgende Ausschreibungskriterien sind zu beachten: | |
| 1. | Die Vorlage einer tragfähigen, nachhaltigen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungskonzeptes, welches den Aufgaben und Zielen für Kindertageseinrichtungen nach § 2 SächsKitaG entspricht. |
| 2. | Die Vorlage eines gesicherten finanziellen Konzepts für den Zeitraum 01.09.2025 – 31.07.2027. |
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| Zu beachten ist, dass der freie Träger nach § 16 SächsKitaG einen Eigenanteil der erforderlichen Personal- und Sachkosten im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit aufzubringen hat. Der Eigenanteil des freien Trägers ist explizit auszuweisen. |
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| (Die Aufbringung der Betriebskosten der Einrichtung wird nach § 14 Abs. 4 SächsKitaG durch die Gemeinde, die Elternbeiträge, die Landeszuschüsse und den Eigenanteil des Trägers sichergestellt). |
| 3. | Die Bereitschaftserklärung zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie der Gemeindeverwaltung Schönwölkau. |
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis zum 30.09.2024 per Post bei der Gemeindeverwaltung Schönwölkau, BM Kottenhahn Parkstraße 11, 04509 Schönwölkau oder per Mail an post@schoenwoelkau.de einzureichen.
Ziel ist es, den Hort Wölkau für eine Laufzeit von vorerst zwei Jahren (mit der Option einer automatischen Verlängerung) zum 01.09.2025 in eine freie Trägerschaft zu übergeben.