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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schönwölkau
Ausgabe 8/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Ausschreibung

der Kindertageseinrichtung HORT- WÖLKAU

gemäß § 9 Abs. 2 SächsKitaG

Die Gemeinde Schönwölkau schreibt auf der Grundlage des § 9 Abs.2 SächsKitaG folgende Kindertageseinrichtung zur Übergabe in freie Trägerschaft öffentlich aus.

Hort Wölkau

Parkstr. 11

04509 Schönwölkau

Hortplätze: 95

- perspektivisch soll diese Kapazität auf Grund der steigenden Kinderzahlen auf 130 erhöht werden

Folgende Ausschreibungskriterien sind zu beachten:

1.

Die Vorlage einer tragfähigen, nachhaltigen Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungskonzeptes, welches den Aufgaben und Zielen für Kindertageseinrichtungen nach § 2 SächsKitaG entspricht.

2.

Die Vorlage eines gesicherten finanziellen Konzepts für den Zeitraum 01.09.2025 – 31.07.2027.

Zu beachten ist, dass der freie Träger nach § 16 SächsKitaG einen Eigenanteil der erforderlichen Personal- und Sachkosten im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit aufzubringen hat. Der Eigenanteil des freien Trägers ist explizit auszuweisen.

(Die Aufbringung der Betriebskosten der Einrichtung wird nach § 14 Abs. 4 SächsKitaG durch die Gemeinde, die Elternbeiträge, die Landeszuschüsse und den Eigenanteil des Trägers sichergestellt).

3.

Die Bereitschaftserklärung zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie der Gemeindeverwaltung Schönwölkau.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis zum 30.09.2024 per Post bei der Gemeindeverwaltung Schönwölkau, BM Kottenhahn Parkstraße 11, 04509 Schönwölkau oder per Mail an post@schoenwoelkau.de einzureichen.

Ziel ist es, den Hort Wölkau für eine Laufzeit von vorerst zwei Jahren (mit der Option einer automatischen Verlängerung) zum 01.09.2025 in eine freie Trägerschaft zu übergeben.

Wölkau, den 16.08.2024
Kottenhahn
Bürgermeister