| Flurbereinigung: | Sprotta |
| Gemeinde: | Doberschütz / Stadt Eilenburg |
| Landkreis: | Nordsachsen |
Einladung zur Teilnehmerversammlung zur Vorbereitung der vorläufigen Besitzeinweisung nach § 65 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
In der Gemeinde Doberschütz, Ortsteil Sprotta ist durch das damalige Staatliche Amt für Ländliche Entwicklung Wurzen ein Verfahren der Ländlichen Neuordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) durch Beschluss vom 05. März 2002 angeordnet worden.
Nach Durchführung der Planwunschtermine hat der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft Sprotta die Neugestaltung des Verfahrensgebietes erarbeitet. Für den 01. August 2024 ist die vorläufige Besitzeinweisung nach § 65 FlurbG vorgesehen.
Die Eigentümer und Erbbauberechtigten von Grundstücken im Gebiet des Flurbereinigungsverfahrens Sprotta bzw. ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten der Eigentümer werden hiermit zu einer
geladen.
| Versammlungsort: | Gasthof Sprotta |
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| Lindenallee 49, 04838 Doberschütz, OT Sprotta |
| Versammlungszeit: | 08. Oktober 2024, 18:00 Uhr |
Tagesordnung:
| 1. | Bericht zum Stand des Verfahrens der Ländlichen Neuordnung Sprotta |
| 2. | Hinweise zur Vorläufigen Besitzeinweisung nach § 65 Flurbereinigungsgesetz |
| 3. | Allgemeine Aussprache |
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, diesen Termin wahrzunehmen, können Sie sich selbstverständlich durch eine Vertrauensperson vertreten lassen.
Für Rückfragen steht Ihnen der Vorstand unter der Anschrift
Landratsamt Nordsachsen
Amt für Ländliche Neuordnung
Teilnehmergemeinschaft Sprotta
Dr.-Belian-Straße 5
04838 Eilenburg
zur Verfügung.