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Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Schönwölkau
Ausgabe 8/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschluss 2014 der Gemeinde Schönwölkau

Der Gemeinderat Schönwölkau stellte in seiner Sitzung am 14. August 2025 auf der Grundlage von § 88c Abs. 2 SächsGemO n.F. den Jahresabschluss der Gemeinde Schönwölkau zum 31.12.2014 wie folgt fest:

Ergebnisrechnung:

ordentliche Erträge

3.216.982,83

EUR

ordentliche Aufwendungen

3.592.026,00

EUR

ordentliches Ergebnis

-375.043,17

EUR

außerordentliche Erträge

199.084,34

EUR

außerordentliche Aufwendungen

227.241,32

EUR

Sonderergebnis

-28.156,98

EUR

Gesamtergebnis

-403.200,15

EUR

Finanzrechnung

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

3.006.805,85

EUR

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

2.771.945,86

EUR

Zahlungsmittelsaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit

234.859,99

EUR

Einzahlungen für Investitionstätigkeit

579.820,37

EUR

Auszahlungen für Investitionstätigkeit

275.354,43

EUR

Zahlungsmittelsaldo aus Investitionstätigkeit

304.465,94

EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

296.968,80

EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

409.516,64

EUR

Zahlungsmittelsaldo aus Finanzierungstätigkeit

-112.547,84

EUR

Änderung Finanzmittelbestand

426.778,09

EUR

Vermögensrechnung

AKTIVA

1.

Anlagevermögen

21.260.320,06

EUR

2.

Umlaufvermögen

1.077.617,68

EUR

3.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

21,95

EUR

Bilanzsumme AKTIVA

22.337.959,69

EUR

PASSIVA

1.

Kapitalposition

14.701.840,70

EUR

darunter:

Basiskapital

Rücklage aus Überschüssen des ordentl. Ergebnisses

14.701.840,70

EUR

Fehlbetrag des Sonderergebnisses

0,00

EUR

2.

Sonderposten

5.312.147,41

EUR

3.

Rückstellungen

832.441,52

EUR

4.

Verbindlichkeiten

1.487.142,94

EUR

5.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

4.387,12

EUR

Bilanzsumme PASSIVA

22.337.959,69

EUR

Begründung:

Gemäß § 88 Abs. 1 SächsGemO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss muss klar und übersichtlich sein. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Der Jahresabschluss besteht aus

1. der Ergebnisrechnung,

2. der Finanzrechnung und

3. der Vermögensrechnung.

Der Jahresabschluss ist um einen Anhang zu erweitern, der mit den Rechnungen eine Einheit bildet, und durch einen Rechenschaftsbericht zu erläutern.Nach § 88 Abs. 5 SächsGemO n.F. verzichtet die Gemeinde auf die Erstellung des Anhangs und des Rechenschaftsberichtes.

Das negative ordentliche Ergebnis in Höhe von -375.043,17 EUR und das negative Sonderergebnis in Höhe von -28.156,98 EUR wird entsprechend der Regelungen nach § 131 Abs. 6 SächsGemO a.F. gegen das Basiskapital verrechnet.Die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 wurde durch Hans-Joachim Kraatz – Wirtschaftsprüfer/Steuerberater vorgenommen.

Prüfungsvermerk des Abschlussprüfers:

„Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.“

Anlagen:

Prüfbericht zum Jahresabschluss 31.12.2014 einschließlich des Jahresabschluss der Gemeinde Schönwölkau.

 — 

Der Jahresabschluss 2014 liegt mit Anlagen öffentlich in der Gemeindeverwaltung Krostitz / Abteilung Finanzen während der Öffnungszeiten aus.

Montag bis Freitag: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich Dienstag und Donnerstag: 13:00 Uhr bis 17 Uhr.

Kottenhahn
Bürgermeister