| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung |
| 2. | Bestätigung der Niederschrift vom 10.04.2025 – öffentlicher Teil |
| 3. | Bürgerfragen |
| 4. | Information und Beratung über den Beteiligungsentwurf der „Teilfortschreibung Erneuerbarer Energien“ des Regionalplans Leipzig Westsachsen - Vorranggebiete Windenergienutzung |
| 5. | 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Krostitz / Schönwölkau - Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Entwurfs des Gesamtplanes gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB mit allen Änderungspunkten, Berichtigungen und Aktualisierungen; Beauftragung der Mitglieder des Gemeinschaftsausschusses mit der Beschlussfassung |
| 6. | Beschluss zur überplanmäßigen Auszahlung Kita OT Wölkau Diakonie – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke – Kommunaler Anteil an Diakonie (Haushaltsjahr 2025) |
| 7. | Personal- und Sachkosten nach § 14 Abs. 2 Sächsisches Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) für das Haushaltsjahr 2024 |
| 8. | Stand Verkauf ehem. Schule Mocherwitz |
| 9. | Kaufantrag Grundstück in Gollmenz (Gemarkung Lindenhayn Flur 3 Flurstück 61/8) |
| 10. | Anfragen der Gemeinderäte |
| 11. | Erneute Beratung Hebesatz Grundsteuer B |
| 12. | Sonstiges |
TOP 1
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden. Er stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Gemeinderats Schönwölkau fest. Anschließend informiert er, dass der Tagesordnungspunkt 6 (Bebauungsplan „Biogasanlage Wannewitz“) sowie der damit verbundene Tagesordnungspunkt 7 (4. Änderung des Flächennutzungsplans) von der Tagesordnung abgesetzt werden. Darüber hinaus wird beantragt, das Thema „Hebesatz Grundsteuer B“ erneut auf die Tagesordnung zu nehmen. Der Gemeinderat stimmt dem Antrag mit Beschluss Nr. 13/2025 einstimmig zu.
Die Tagesordnung wird entsprechend geändert: Die ursprünglich angekündigten Tagesordnungspunkte 6 und 7 entfallen, das Thema „Erneute Beratung Hebesatz Grundsteuer B“ wird als neuer Tagesordnungspunkt 11 aufgenommen. Die geänderte Tagesordnung wird in dieser Form bestätigt.
TOP 2
Die Niederschrift vom 10.04.2025 wird bestätigt.
TOP 3
Im Punkt „Bürgerfragen“ wird auf den folgenden Tagesordnungspunkt Bezug genommen. Die Diskussion dreht sich um Zuständigkeiten für den Rückbau der Windkraftanlagen, die Wiederherstellung der landwirtschaftlichen Flächen sowie die Finanzierung dieser Maßnahmen.
Es bestehen Befürchtungen, dass durch erforderliche Leitungsführungen und ähnliche Eingriffe die landwirtschaftlich genutzten Böden beeinträchtigt werden könnten. Weitere Fragen betreffen die konkret geplanten Anlagen, die zu erwartende Lautstärke, die Haltung der betroffenen Grundstückseigentümer, das Ausmaß des Schattenschlags sowie mögliche Auswirkungen auf die umliegenden Ortschaften.
TOP 4
Die anwesenden Vertreter des Regionalen Planungsverbands Westsachsen informieren anhand einer Präsentation über den Beteiligungsentwurf zur Teilfortschreibung der Erneuerbaren Energien. Dabei werden die erforderlichen Verfahrensschritte erläutert sowie die festgelegten Kriterien für begünstigte Flächen und Freihaltungsbereiche dargestellt. Aus diesen Vorgaben ergeben sich die im Entwurf definierten Vorranggebiete.
Zu den Zielen und Grundsätzen wird unter anderem auf die sogenannten „Rotor-out-Gebiete“ eingegangen. Es wird betont, dass mit diesem Verfahren die für Windkraftanlagen geeigneten Flächen festgelegt werden sollen; konkrete technische Details oder Bauweisen sind nicht Gegenstand der Betrachtung.
Stellungnahmen zum aktuell ausliegenden Beteiligungsentwurf der Teilfortschreibung Erneuerbarer Energien – Vorranggebiete Windenergienutzung – sind bis zum 11.07.2025 einzureichen. Diese Möglichkeit wird ausdrücklich auch der Bürgerschaft empfohlen. Jede Rückmeldung wird sorgfältig geprüft und bewertet.
Für Fragen zu technischen oder finanziellen Aspekten wird auf die Sächsische Energieagentur (SAENA) verwiesen.
TOP 5
Der beauftragt Planer führt dazu aus, dass seit der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Krostitz-Schönwölkau in der Fassung vom 14.03.2019, wirksam seit 01.06.2021, eine Vielzahl von Bauvorhaben verwirklicht worden sind, die teilweise einen verbindlichen Bebauungsplan mit einhergehender paralleler Änderung des Flächennutzungsplanes erforderten.
Um die zeitliche Parallelität zu wahren, wurden die Aufstellungsbeschlüsse für die jeweiligen Änderungspunkte des Flächennutzungsplanes jeweils mit Beginn des B-Plan-Verfahrens gefasst; gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Änderungspunkte des FNP abgesehen, da diese bereits im Zuge der frühzeitigen Beteiligung im Rahmen der parallelen Bebauungsplanverfahren erfolgten. Gleiches gilt für die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
B-Plan-Verfahren mit paralleler FNP-Änderung, für die bisher nur der Aufstellungsbeschluss gefasst, die frühzeitigen Unterrichtungen und Erörterung jedoch noch nicht vollzogen wurde, werden Gegenstand der 4. Änderung des FNP.
Mit Beschluss Nr. 14/2025 billigt der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau mehrheitlich den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden Krostitz und Schönwölkau, bestehend aus Planzeichnung Nord- und Südblatt sowie Erläuterungsbericht und beauftragt die Mitglieder des Gemeinschaftsausschusses mit der Beschlussfassung über den Entwurf. Die öffentliche Bekanntmachung und Auslegung gem. §3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
Anlass der 3. Änderung sind nachfolgend genannte Überplanungen:
TOP 6
Die Abrechnung der Betriebskosten 2024 der Diakonie für die Kita und den Hort im OT Wölkau ergab eine Nachzahlung in Höhe von insgesamt 154,5 TEUR. Bereits bei der Haushaltsplanung durch den freien Träger wurde ein kommunaler Zuschuss in Höhe von 633,5 TEUR prognostiziert. Aufgrund der haushaltlosen Zeit der Gemeinde Schönwölkau im Jahr 2024 konnten jedoch nur Abschläge/ Zuschüsse in Höhe des geplanten Ansatzes aus dem Finanzplanzeitraum 2022/2023 in Höhe von insgesamt 450,0 TEUR überwiesen werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Schönwölkau beschließt einstimmig die überplanmäßige Auszahlung im Produktkonto 365201.731820 (Kita OT Wölkau Diakonie – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke – Kommunaler Anteil an Diakonie) in Höhe von 154,5 TEUR (Plan 2025: 524,0 TEUR) zwecks Nachzahlung der anteiligen Betriebskosten des Jahres 2024 für den Kita- und Hortbetrieb im OT Wölkau, Parkstraße 11 und 18 (Beschluss Nr. 15/2025).
Die Deckung erfolgt in Höhe von 44,5 TEUR (Plan 2025: 632,9 TEUR) durch Minderausgaben im Produktkonto 365101.731810 (Kita Schönwölkau DRK – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke – Kommunaler Anteil an DRK) aufgrund der anteiligen Betriebskostenerstattung des Jahres 2024 sowie in Höhe von 110,0 TEUR durch liquide Mittel (lt. Haushaltsplanung 2025 Bestand 31.12.2025: 1.172,2 TEUR).
TOP 7
BM informiert, dass aufgrund der angefallenen Personal- und Sachkosten für das Jahr 2024 die Elternbeiträge ab dem 01.01.2026 erhöht werden. Grundlage dafür ist die zum 01.01.2025 in Kraft getretene Elternbeitragssatzung, welche festlegt, dass die Elternbeiträge nicht mehr pauschal festgeschrieben, sondern anhand festgelegter Prozentsätze berechnet werden (Kinderkrippe 19 %, Kindergarten 27 %, Hort 28 %). Demnach steigen die monatlichen Elternbeiträge ab 2026 um folgende Beträge: Kinderkrippe um 3,79 € auf 278,91 €, Kindergarten um 2,24 € auf 165,15 € und Hort um 1,26 € auf 92,48 €.
TOP 8
Das Wohn- und Gemeindehaus mit Nebengebäude (ehemalige Schule Mocherwitz) wurde mit einem Mindestgebot ausgeschrieben, das jedoch nicht erreicht wurde. Daher werden derzeit alternative Verkaufsmöglichkeiten geprüft. Dabei ist zu beachten, dass ein Verkauf nicht unter dem ermittelten Verkehrswert erfolgen darf. Die vorliegende Schätzung bewertet das Objekt mit 130.000 €.
TOP 9
Der Gemeinderat ist sich darüber einig, dass das Grundstück Gemarkung Lindenhayn Flur 3 Flurstück 61/8 soll weder verkauft noch verpachtet werden und fasst hierzu den Beschluss Nr. 16/2025.
TOP 10
Thematisiert werden unter anderem der Erwerb des Feuerwehrfahrzeugs für die FFW Wölkau sowie der Verkauf der drei ausgedienten Fahrzeuge, die Orts-App, die in einigen Ortschaften bereits genutzt wird, der aktuelle Stand zum Hortvertrag, die Problematik mit dem Eichenprozessionsspinner an verschiedenen Stellen im Gemeindegebiet und die dazu ergriffenen Maßnahmen, die fehlende Busverbindung zum Hort Brinnis infolge des Wegfalls der Buslinie nach der 4. Schulstunde sowie die Erarbeitung der Jahresabschlüsse.
TOP 11
Ein Gemeinderatsmitglied weist darauf hin, dass nach seinen Berechnungen trotz der Senkung des Hebesatzes im Dezember 2024 Mehreinnahmen durch die Grundsteuer B zu erwarten sind. Es wird die Frage aufgeworfen, ob der Hebesatz – wie angekündigt – dennoch gesenkt werden soll, um Einnahmen auf dem Niveau des Jahres 2024 zu erzielen.
Nach eingehender Diskussion spricht sich die Mehrheit des Gemeinderats dafür aus, den aktuellen Hebesatz beizubehalten. Begründet wird dies damit, dass die erwarteten Einnahmen bereits im Haushaltsplan 2025 berücksichtigt sind und für dringend erforderliche Maßnahmen benötigt werden.
Das vollständige Protokoll der öffentlichen Sitzung kann während der Dienststunden in der Gemeindeverwaltung Krostitz, Dübener Straße 1, eingesehen werden.
Mindestens fünf Tage vor den Sitzungsterminen, werden die Tagesordnungen sowie der Sitzungsort in den Schaukästen der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht.