Nach den §§ 36 Abs. 2, 42 Abs. 3 sowie 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) haben die Meldebehörden jährlich einmal die Einwohner durch öffentliche Bekanntmachung über die Möglichkeit der Einrichtung von Übermittlungssperren zu unterrichten.
Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass jeder Einwohner gem. § 50 Abs. 5 BMG der Weitergabe der zu seiner Person gespeicherten Daten
| 1. | an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten |
| 2. | an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (Altersjubiläen sind der 70.Geburtstag und jeder weitere 5., ab dem 100. Geburtstag jeder; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum) |
| 3. | an Adressbuchverlage |
widersprechen kann.
Nach § 58 c Abs.1 des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31.03. Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im folgenden Jahr volljährig werden. Gem. § 36 Abs. 2 BMG ist die Datenübermittlung nur zulässig, soweit ihr die Betroffenen nicht widersprochen haben. Auf das Widerspruchsrecht wird hiermit ausdrücklich hingewiesen.
Die Meldebehörde darf einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben regelmäßig Daten übermitteln. Gem. § 42 Abs. 3 BMG ist die Übermittlung nur zulässig, soweit ihr die Betroffenen nicht widersprochen haben. Auf das Widerspruchsrecht wird hiermit hingewiesen.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift gegenüber der Gemeindeverwaltung Krostitz (Bürgerbüro), Dübener Straße 1, 04509 Krostitz, zu erklären.
| Öffnungszeiten: | Montag | 8:30 Uhr – 12:00 Uhr |
| Dienstag | 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 17:30 Uhr |
| Donnerstag | 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:30 Uhr |
Die Amtshandlung ist gebührenfrei.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Gemeinde Schönwölkau keinen Einfluss auf selbst veranlasste Namens- und Adresseinträge im Internet, bei Telefonbuchanbietern oder in sozialen Netzwerken hat.
Kottenhahn
Bürgermeister