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Amtsblatt der Stadt Oranienbaum-Wörlitz mit den Ortschaften
Ausgabe 10/2024
Amtlicher Teil
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Informationen des Ordnungsamtes

Heute:

Laubbeseitigung – eine Anliegerpflicht

Die sonnenreichen Tage neigen sich dem Ende. Leider, werden die meisten von uns denken. Aber: Auch die kommende Jahreszeit ist eine sehr schöne Zeit, wenn hier und da die Sonnenstrahlen durch das rot, gelb und braun gefärbte Blätterwerk unserer Bäume scheinen. Welch ein faszinierendes Farbenspiel, welches die Natur sich da einfallen lässt.

Aber leider ist auch das nicht von Dauer. Die Blätter fallen von den Bäumen und damit beginnt für eine Reihe von Grundstückseigentümern der andere Teil des Herbstes. Regelmäßig, ja manchmal auch täglich, sieht man nun die Leute vor ihren Türen das Laub von den Straßen, Gehwegen und den Grünflächen zusammenfegen. Das ist auch gut so, denn nasses Laub kann sehr rutschig sein. Wer möchte schon haftbar gemacht werden, wenn ausgerechnet vor seinem Grundstück jemand ausrutscht. Doch wohin mit dem ganzen Laub der Bäume?

Über einen schönen Laubhaufen im eigenen Garten, gut geschützt, freut sich so mancher Igel, da dies ein willkommener Platz für den Winterschlaf ist.

Oder das Laub findet Platz auf dem eigenen Kompost und wird wieder zu schöner Erde, die dann im Garten verarbeitet werden kann. Aber natürlich kann das Laub auch entsorgt werden. Dazu findet es entweder noch Platz in der Biotonne oder es wird über die - in besonders betroffenen Bereichen - von der Stadt bereitgestellten Laubsäcke entsorgt. Ebenfalls ist eine kostenlose Abgabe am Betriebshof der Firma Remondis in Gräfenhainichen, OT Strohwalde, Kreuzweg 7, für mit Hauptwohnsitz in unserer Stadt gemeldete Bürger möglich. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass das Laub (und auch sonstiger Gartenabfall) nicht im Wald entsorgt werden darf - dies hat sich wohl in der Vergangenheit, insbesondere in der Dessau Straße, etabliert. Dies ist jedoch nicht zulässig und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Wie würden Sie es finden, wenn jemand Grünschnitt auf Ihr Grundstück kippt? Ist doch schließlich „bio“, oder?

Sicherlich werden sich auch einige fragen: "Was geht mich das Laub der Bäume vor meinem Grundstück an? Die gehören doch der Stadt, soll die sich kümmern!" Aber weit gefehlt! In den meisten Straßen sind die Straßenreinigungspflichten und somit auch die Laubbeseitigung- und Entsorgung auf die Anlieger übertragen. Denn Laub ist wie Kehricht zu behandeln.

Bedenken Sie immer, dass wir die Bäume in der Stadt zum Leben brauchen. Sie sorgen für Sauerstoff und bieten Lebensraum für viele kleine Lebewesen. Im Sommer spenden sie uns Schatten und sie erfüllen unsere Straßen mit Leben.

Genießen Sie die Schönheit des Herbstes ...

Ihr Ordnungsamt