Gemäß Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt § 67 werden am
| 07.11.2024 | der Abschnitt des Fließgrabens zwischen dem Wachsdorfer Wehr bis zur Mündung |
| Treffpunkt | 9:00 Uhr, Schöpfwerk Boos |
| sowie am | |
| 05.11.2024 | der Abschnitt des Kapengrabens zwischen der Straßenbrücke L 133 bis zur Mündung |
| Treffpunkt | 9:00 Uhr, Straßenbrücke L 133 |
geschaut.
Die Schaukommission hat für das Land Sachsen-Anhalt das Recht:
| - | Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlagen zu kontrollieren, |
| - | Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu nehmen, |
| - | eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen, soweit dies für die Durchführung der Schau erforderlich ist. |
Eigentümer und Anlieger haben entlang der Deiche die Wege für die Durchführung der Schau freizuhalten, sowie Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstücks zu gewährleisten.
Jeder Bürger hat die Möglichkeit, auf eigene Gefahr und Kosten an der Gewässerschau teilzunehmen. Mit Fragen und Hinweisen zum betreffenden Gewässerabschnitt wenden Sie sich bitte an die zuständige Stadtverwaltung oder schriftlich an:
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW)
Sachsen-Anhalt
Flussbereich Wittenberg
Sternstraße 59
06886 Lutherstadt Wittenberg