Auf Grundlage des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt § 67 führt der Unterhaltungsverband „Fläming-Elbaue“ die Gewässerschau an Gewässern II. Ordnung durch. Geschaut werden am
| 16.10.2024, 8:00 Uhr | Fließgrabennebengewässer |
Treffpunkt ist hier die Gaststätte „Burgstallklause“ im OT Seegrehna der Lutherstadt Wittenberg.
Der Transport zu den einzelnen Schaupunkten muss durch die Teilnehmer selbst abgesichert werden.
Die Schaukommission hat das Recht:
| - | Grundstücke zu betreten, Gewässer zu befahren und Anlage zu kontrollieren, |
| - | Einsicht in Bestands- und Betriebsunterlagen von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu nehmen, |
| - | eine Demonstration der Funktionsfähigkeit von wasserwirtschaftlichen Anlagen zu veranlassen, soweit dies für die Durchführung der Schau erforderlich ist. |
Eigentümer und Anlieger haben Vorsorge hinsichtlich des ungehinderten Betretens des Grundstücks zu gewährleisten.
Auf der Grundlage des § 67 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt führt der Unterhaltungsverband „Mulde“ Gewässerschauen in seinem Verbandsgebiet durch:
| 14.10.2024 | Schaubezirk 1 | Dessau-Ost, Mildensee, Waldersee, Törten, Sollnitz, Vockerode, Kleutsch |
| Treffpunkt: | Agrarbetrieb Mildensee |
| 15.10.2024 | Schaubezirk 1 | wie oben |
| Treffpunkt: | Landjägerhaus, Oranienbaumer Str. 14 a |
| 16.10.2024 | Schaubezirk 2 | Oranienbaum, Wörlitz, Griesen, Riesigk, Kakau, Horstdorf, Brandhorst, Gohrau, Goltewitz |
| Treffpunkt: | Stadtverwaltung Oranienbaum-Wörlitz |
| 17.10.2024 | Schaubezirk 2 | wie oben |
| Treffpunkt: | Agrarbetrieb Gohrau, Kreisstraße 8 |
Die Gewässerschauen beginnen jeweils 8:00 Uhr.
Der Transport zu den einzelnen Schaupunkten muss durch die Teilnehmer selbst abgesichert werden.